Die Entscheidungshilfe für die Fragestellung "Händler oder Bank"? Viele Menschen bezahlen ihr Alltags- oder Traumauto mit einem Autodarlehen. Der Preisvergleich zahlt sich aus: Ist der billige Autodarlehen des Händlers mit einem niedrigeren Abschlag auf das Fahrzeug lohnender - oder ist es sinnvoll, einen teueren Bankdarlehen aufzunehmen und einen höheren Barkaufrabatt vom Verkäufer zu erhalten?
Wie hoch der Abschlag beim Fachhändler sein sollte, sagt Ihnen der Entscheidungstabelle für den Fahrzeugkredit, so dass sich der Fahrzeugkredit der Hausbank mehr rechnet als der Fachhandel. Fax: carcredit.de ist ein Angebot von Santander.
Darlehen/Leasingvertrag Nr.: Bezeichnung, Adresse des Leasingnehmers/Kreditnehmers: Bezeichnung, Adresse des Drittnutzers (nachfolgend als Anmelder bezeichnet): Fahrgestellnummer: offizielle Identifikationsnummer: um mich zu erlauben und zu versicher. Wir stimmen als Kunde oder Kreditnehmer zu, dass der Bewerber das beantragte Auto registrieren, sichern oder nutzen kann. Sofern der Bewerber meine/unsere Pflichten aus dem vorstehenden Auftrag erfüllt, haftet ich/wir für ihn als meinen/unseren Stellvertreter und gesamtschuldnerisch mit ihm/ihr.
Meine / unsere Pflichten aus dem oben genannten Auftrag werden durch diese Regelung nicht berührt. Das/die zur Verfügung gestellte(n) Sicherheit(en) haften insoweit auch für die Forderungen der Bank/LG aus diesem Verein. Darlehen/Leasingvertrag Nr.: Bezeichnung, Adresse des Leasingnehmers/Kreditnehmers: Bezeichnung, Adresse des Drittnutzers (nachfolgend als Anmelder bezeichnet): Fahrgestellnummer: offizielle Identifikationsnummer: um mich zu erlauben und zu versicher.
Wir stimmen als Kunde oder Kreditnehmer zu, dass der Bewerber das beantragte Auto registrieren, versichern oder nutzen kann. Sofern der Bewerber meine/unsere Pflichten aus dem vorstehenden Auftrag erfüllt, haftet ich/wir für ihn als meinen/unseren Stellvertreter und gesamtschuldnerisch mit ihm/ihr. Meine / unsere Pflichten aus dem oben genannten Auftrag werden durch diese Regelung nicht berührt.
Das/die zur Verfügung gestellte(n) Sicherheit(en) haften insoweit auch für die Forderungen der Bank/LG aus diesem Vertrag. Darlehen/Leasingvertrag Nr.: Bezeichnung, Adresse des Leasingnehmers/Kreditnehmers: Bezeichnung, Adresse des Drittnutzers (nachfolgend als Anmelder bezeichnet): Fahrgestellnummer: offizielle Identifikationsnummer: um mich zu erlauben und zu versicher. Wir stimmen als Kunde oder Kreditnehmer zu, dass der Bewerber das beantragte Auto registrieren, sichern oder nutzen kann.
Sofern der Bewerber meine/unsere Pflichten aus dem vorstehenden Auftrag erfüllt, haftet ich/wir für ihn als meinen/unseren Stellvertreter und gesamtschuldnerisch mit ihm/ihr. Meine / unsere Pflichten aus dem oben genannten Auftrag werden durch diese Regelung nicht berührt. Das/die zur Verfügung gestellte(n) Sicherheit(en) haften insoweit auch für die Forderungen der Bank/LG aus diesem Verein.
Die Bank/LG ist der Sicherungsnehmer des umliegenden Fahrzeugs (im Folgenden: Kraftfahrzeug) auf der Grundlage des zwischen ihr und dem Mieter/Eigentümer geschlossenen Leihvertrages. Die Antragstellerin anerkennt diese Rechtsform der Bank/LG. Es ist dem Anmelder untersagt, das Fahrzeug zu veräußern, zu pfänden, zu verschenken, zu mieten, zu leihen oder zur Sicherheit zu übertragen.
Die Antragstellerin muss alle Risiken, Verpflichtungen und sonstigen Kosten im Zusammenhang mit dem umseitigen Fahrgestell tragen, die sich aus dem Einsatz des Fahrzeugs ergeben. Der Kunde ist dazu angehalten, die Bank/LG von allen Verpflichtungen zu entbinden, die ihr als (Sicherungs)Eigentümer des Kraftfahrzeugs entstehen können, und sie von den Rechten Dritter freizustellen. Er hat die Bank/LG über Ansprüche Dritter gegen das Transportmittel, Diebstahl, Beschädigung und Abhandenkommen sofort zu informieren.
Für Massnahmen zur Verhinderung des Zugangs Dritter, die nicht von der Bank/GG veranlasst sind, übernimmt der Anmelder die anfallenden Mehrkosten. Der Anmelder ist a) dazu angehalten, der Bank/LG jeden Standortveränderungen des Kraftfahrzeugs mitzuteilen und ihr die Möglichkeit zu erteilen, das Kraftfahrzeug zu besichtigen und zu inspizieren; b) die rechtlichen Pflichten aus dem Betreiben und Halten des Kraftfahrzeugs, insb. die rechtzeitige Vorlage von Prüfungen, zu erfuellen und die Bank/LG insoweit zu entschädigen, als Ansprüche gegen sie erhoben werden; ist das Kraftfahrzeug gegenüber dem Anmelder immatrikuliert, so hat der Anmelder alle mit dem Betreiben und Halten des Kraftfahrzeugs verbundenen Auslagen zu tragen, insbesondere die anfallenden Auslagen.
c ) das Fahrzeug in einem einwandfreien Erhaltungszustand zu halten und alle notwendigen Instandsetzungen, Wartungen und Überprüfungen unverzüglich, ordnungsgemäß und auf eigene Rechnung durchführen zu lassen; die Antragstellerin ist gehalten, für das Fahrzeug eine Teil- und Haftpflichtversicherung mit einer Pauschaldeckung von mindestens 1,5 Mio. EUR und bei geleasten Fahrzeugen eine Kaskoversicherung mit einem Selbstbehalt von nicht mehr als einem Betrag von EUR 1300,00 abzuschließen. und zu unterhalten.
Diese kann nach Ermessen der Bank/LG auch für sicherheitsübertragene Kraftfahrzeuge verhängt werden. Die Antragstellerin hat in den vorgenannten Ausnahmefällen die Beantragung der Ausgabe einer Sicherheitsnote im Auftrag der Bank/LG zu beantragen. d) Die Bank/LG unverzüglich über alle Vollstreckungs- und sonstige Massnahmen Dritter gegen das Kraftfahrzeug zu informieren, die die Rechte der Bank/LG einschliesslich der Weiterleitung der einschlägigen Dokumente gefährden können; e) die Pfändungsgläubiger und sonstige Dritte unverzüglich auf die Eigentumsrechte der Bank/LG zu unterrichten; die Bank/LG ist zu befugnen, aber nicht verpflichte tet, nicht zeitgerecht bezahlte Versicherungsprämien im Nachnamen und auf die Rechnung des Antragstellers aufzubringen.
f ) der Bank/LG die Interventionskosten zu erstatten; g) die Bank/LG über eine Änderung ihrer Geschäfts- oder Wohnadresse sofort in schriftlicher Form zu informieren; h) das Kraftfahrzeug an die Bank/LG oder einen von ihr bezeichneten Dritten im Falle der Beendigung des Darlehensvertrages / der Beendigung des Mietvertrages (aus welchem Grund auch immer) oder im Falle einer Verletzung der abgeschlossenen Verträge mit allen beigefügten Schlüssel und allen Dokumenten zurückzugeben.
Für Zerstörung, Abhandenkommen, Zerstörung und Zerstörung des Fahrzeugs und seiner Ausrüstung haften die Anmelder dem Bundeskartellamt auch ohne eigenes Verschulden, jedoch nicht im Falle eines Verschuldens durch das Bundeskartellamt. Die Antragstellerin tritt alle Forderungen aus den oben genannten Versicherungsverträgen und im Falle einer Drittschadenverursachung alle Forderungen mit aus einem Personenschaden gegen die schadenstiftende Partei und ihren haftpflichtversichernden Dritten als Sicherheit an die übernehmende Bank-/GG ab.
Die Antragstellerin ist zur Anzeige aller das Kraftfahrzeug und die entsprechenden Schuldner betreffender Schadenersatzansprüche gegenüber der Bank-/GG. Unabhängig von den Zessionen ist der Anmelder - unter Vorbehalt des Widerrufs durch die Bank/LG - gemeinsam mit dem Darlehensnehmer/Leasingnehmer einzeln bevollmächtigt und zur Geltendmachung aller mit einem Fahrzeug verbundenen Forderungen aus einem Anspruch im eigenen Nahmen und auf eigene Rechnung des Anmelders und der Anmelderin oder des Anmelders sowie zur Geltendmachung von Ansprüchen an den Anmelder/die Anmelderin berechtigt und pflicht.
Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: [email protected] Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum