Das CashPool repräsentiert eine Gruppierung von mehr als 30 Kreditinstituten. Ziel ist es, den Kundinnen und Käufern dieser Kreditinstitute zu erlauben, an den von den Kooperationsbanken betriebenen Bankautomaten kostenlos Geld abzuheben. Das größte im CashPool ist die Tarifbank, vor der die Spardose steht. Das ist CashPool? CashPool-Fusion von kleineren und regionalspezifischen Kreditinstituten. 3.200 Bankautomaten landesweit.
Mit welchen Bankinstituten wird gearbeitet? Anders als die Cash Group, der Fusion der großen nationalen Kreditinstitute, umfasst der CashPool kleine Kreditinstitute mit nur wenigen Niederlassungen und lokal agierende Firmen. Weil diese Kreditinstitutsgruppe ihre Depots aber auch über das Netz zur Verfügung stellt, entstand das Problem, dass den Kundinnen und -kunden in der Praxis Bargeldbezüge in Rechnung gestellt wurden, wenn es keine Niederlassung in der Naehe gibt.
Mit dem CashPool können diese Kreditinstitute ihren Kundinnen und Verbrauchern nun auch den Dienst der freien Barauszahlung anbieten. Der CashPool hat ein freies Profil mit der Verteilung der Standorte. Von den 3.200 Verkaufsautomaten sind rund 160 landesweit nicht barrierefrei, da sie sich auf dem Firmengelände aufhalten. Auf 1.900 Anschriften sind die 3.200 Maschinen aufgeteilt. Im Nürnberger Stadtbereich gibt es 20 Verkaufsautomaten, von denen 15 kostenlos sind.
Das CashPool wurde im Jahr 2000 als Ergebnis der Bemühungen der ehemaligen Citibank, der heutigen Tarifbank, gegründet. Grund dafür war, dass die Sparbanken die maximale Gebührenvereinbarung für Barverkäufe von Drittkunden gekündigt hatten. Geplant war, dass die Sparbanken in allen Kreditinstituten und Sparbanken erhöhte Bargeldbezugskosten durchsetzen. Infolgedessen wurden die Gebühren ungehindert festgelegt.
Dank der Sparbanken und Volks- und Raiffeisenbanken werden einigen Kundinnen und Verbrauchern heute fünf Cent berechnet, wenn sie mit einer Maestro- oder V-Paykarte an einem Fremdautomaten auszahlen. Im Jänner 2011 haben sich die Privatbanken in Deutschland verpflichtet, bei einer Bargeldbezug an einem Bankautomaten durch einen Bankkunden einer anderen Hausbank nicht mehr als 1,95 EUR zu erheben.
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