Cap Darlehen Deutsche Bank

Cap-Darlehen Deutsche Bank

In ihren Kreditverträgen verwendet die Deutsche Apotheker und Ärztebank (APO-Bank) häufig falsche und damit rechtlich unwirksame Zinscap-Klauseln. Zudem führt die Bank eine neue Alternative mit Cap-Konditionen ein. Bei ungleichen Zinssätzen zahlt sich ein Cap-Darlehen aus. Die dritte Möglichkeit wäre ein gedeckeltes Darlehen - ein sogenanntes Cap-Darlehen.

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Variabel verzinsliche Kreditverträge (einschließlich Zinscap-Darlehen) unterliegen in der Vergangenheit zahlreichen Fehlern von Kreditinstituten. Dies bietet den Kreditnehmern gute Möglichkeiten, zu viele Zinsen und Gebühren zu erhalten. Bei der Erhebung von Zinsbegrenzungsgebühren erhalten Kreditinstitute oft einen (rechtswidrigen) wirtschaftlichen Vorteil. Dabei vereinbaren die Parteien, in der Regelfall auf Initiative der Bank, einen Zinskorridor, der die Schwankungsbreite der variablen Zinssätze für einen festen Zeitraum durch die Festlegung eines Mindest- und Maximalzinssatzes begrenzt (sog. "Cap-Darlehen").

Für den Kunden ergibt sich daraus der Vorteil, dass er sich gegen Erhöhungen des Kapitalmarktzinssatzes über den vereinbarten Maximalzinssatz absichert. Die Bank kann diesen Vorteil durch die Erhebung einer Zinsbegrenzungsgebühr ausgleichen. Verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung eines Mindestzinssatzes, wird er oft nicht über den wirtschaftlichen Nutzen dieser Leistung informiert und geht Verpflichtungen ein, ohne über die nicht unerheblichen Risiken informiert worden zu sein und ohne eine erfolgsabhängige Vergütung zu erhalten.

Die meisten Banken haben diese Prognose jedoch nicht erläutert, so dass sie die Zinsbegrenzungsgebühr einerseits und die Differenz zwischen dem Mindestzinssatz und dem tatsächlichen Marktzinssatz andererseits erhoben haben, ohne die Garantie des Kunden marktgerecht zu bezahlen. Allerdings ist es auch im Falle einer drohenden Verjährung der Ansprüche möglich, - sofern das Vertragsverhältnis noch nicht beendet ist - mit den Ansprüchen der Bank zu verrechnen.

Die Grafik verdeutlicht, welche Ansprüche aus unwirksamen Zinsanpassungsklauseln entstehen können. Das Beispiel basiert auf einem Konsumimmobilienkredit von 165.000 ? mit variablem Zinssatz. Es wurde mit der Bank ein Anfangszinssatz von 4,95 Prozent, ein Mindestzinssatz von 3,5 Prozent und ein Höchstzinssatz von 5,2 Prozent vereinbart. Darüber hinaus wurde bei Vertragsabschluss eine Cap-Gebühr von 5 Prozent des Kreditbetrages fällig.

Die Bank hat für das im Jahr 2002 vereinbarte Darlehen 79.379,19 EUR berechnet. Allerdings hat der Kreditsachverständige, die Financial Advices in Göttingen, nur eine berechtigte Verzinsung von 40.162,71 EUR berechnet. Die Bank hätte damit - ohne dass der Kunde dies erkennen konnte - ihre Bankmarge zum Nachteil des Kunden geändert und damit Zinsen berechnet und eingezogen, die den Kunden zu unrecht belastet hätten.

Der Kreditsachverständige ermittelte den Verlust und konnte für den Kunden in der Bank einen gütlichen Vergleich aushandeln. Dazu gehörte auch die Rückerstattung der gezahlten Cap-Gebühr in Hoehe von EUR 8.250. 1 LG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.11.2014 - 22 O 208/12 "Der Verwendungszweck der Zinscap-Prämie entfällt jedoch, wenn die Vereinbarung eines variablen Zinssatzes aufgrund der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen unwirksam ist.

Ein Grund, dem Beklagten wegen eines günstigen variablen Zinssatzes eine Zinsabsicherungsgebühr zu gewähren, ist in diesem Falle nicht gegeben, so dass die Zinsbegrenzungsprämie nach § 812 Abs. I S. I. Alternative.

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