Kleingewerbetreibende: 50.000 Euro Einkommen erwartet, die übertroffen werden?
Die GbR wurde 2012 gegrÃ?ndet. 2012 wie auch 2013 betrug unser Jahresumsatz rund 14.000 Euro, so dass wir kleine Unternehmer waren. Allerdings hat sich das Geschäft im aktuellen Jahr 2014 überraschend sehr gut entwickelt, so dass wir die 17.500 Euro voraussichtlich deutlich übertreffen werden.
Obwohl die Auftragssituation für die Monate Oktober und Dezember schwierig einzuschätzen ist, ist es auch möglich, dass wir in diesem Jahr einen Umsatz von mehr als 50.000 Euro erzielen werden. Im aktuellen Jahr werden im Ausland 50.000 Euro nicht überschritten werden". Wie geht es nun weiter, wenn wir die 50.000 Euro sogar übersteigen, aber alle unsere Abrechnungen ohne Mehrwertsteuer ausstellen?
Wir haben nach zwei Jahren mit annähernd gleichem Umsatzvolumen nicht mit so viel mehr Geschäft zu rechnen gehabt und daher keine Umsatzsteuer gemeldet. "Wenn ich das richtig verstanden habe, bedeutet das "Umsatz wirklich vom kleinen Unternehmer erzielt + theoretisch (weil nicht abgerechnet) 19% Mehrwertsteuer"?
Damit wären die für uns maßgeblichen Grenzwerte nicht 17.500 Euro und 50.000 Euro, sondern 14.705 Euro und 42.016 Euro? Die Umsatzobergrenzen liegen bei 17.500 Euro und 50.000 Euro, bis zu denen Sie als Kleingewerbetreibender keine Mehrwertsteuer berechnen dürfen. Das Kleinunternehmergesetz ist für das ganze Jahr 2014 gültig, auch wenn Sie einen Umsatz von mehr als 50.000 Euro haben.
Ein Nachschuss der Mehrwertsteuer ist nicht notwendig, wenn Sie nachvollziehbar nachweisen können, dass ein Absatz in dieser Größenordnung zu Jahresbeginn nicht vorhersehbar war. Die von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen, dass der Jahresumsatz der letzten zwei Jahre ca. 14.000 Euro betrug und dass ein so hoher Umsatzanstieg nicht zu erwarten war, sollten in Ihrem Falle ausreichen.
Wenn Sie 2014 einen Jahresumsatz von mehr als 50.000 Euro erwirtschaften, würden Sie ab 2015 nicht mehr der Kleinunternehmerverordnung unterliegen und würden Mehrwertsteuer zahlen müssen, unabhängig davon, wie hoch Ihr Jahresumsatz 2015 ist.
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