National Standards Control Council| Statements| Entwürfe für ein Gesetz zur Implementierung der Kreditrichtlinie für Wohnimmobilien
Dem Verwaltungsaufwand stehen zum Teil Provisionserträge gegenüber. Aus dem Portfolio werden die von der EU-Kommission geforderten Bewertungsbeiträge bereitgestellt. Die Bewertung des Projekts erfolgt nach fünf Jahren im Hinblick auf den Teil, der die Beratungspflicht im Falle einer Kontokorrentkreditaufnahme vorsieht (nationales Ziel). Daraus ergeben sich jährliche Abwicklungskosten von rund 27 Millionen Euro und Umbaukosten von rund 70.000 Euro.
Zusätzliche KostenFür die Beteiligung von Immobilienkreditvermittlern an der Expertise werden im Einzelnen Honorare von rund 400 Euro erhoben. Zudem wird von den Immobilienkreditvermittlern eine Bearbeitungsgebühr zwischen 25 und 40 Euro für die Registrierung im IHK-Register erwartet. Die Abteilung hat erhebliche Bemühungen unternommen, um den Aufwand für die Einhaltung zu bestimmen.
Durch die Kommentare, vor allem aus dem Kreditgewerbe, den Ländern und anderen Verbänden, konnte die Kostenschätzung des erwarteten Abwicklungsaufwands auf eine zuverlässigere Basis gestellt werden. Allerdings sind die der Compliance-Belastung zugrundeliegenden Schätzungen für das Regulierungsprojekt als Ganzes mit einer gewissen Unsicherheit verbunden. Mit den Vorschriften über Verbraucherkredite für Grundstücke sollen die Konsumenten besser als in der Vergangenheit über die Kreditvergabe informiert und eine Überschuldung vermieden werden.
Die Broschüre beinhaltet Angaben über den Kreditgeber und den Kredit. Darüber hinaus ist die Pflicht der Institute zur Prüfung der Bonität des Auftraggebers im Schuldrecht festgeschrieben. An die gewerbliche Zulassung für die Ausübung der Funktion von Immobilienkreditvermittlern werden strengere Auflagen gestellt: (1) Die Pflicht der Immobilienkreditvermittler zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung wird auferlegt.
In Zukunft werden die Kreditanstalten gezwungen sein, die Verbraucher über billigere Varianten zu beraten, wenn sie ihre Konten permanent und deutlich überzogen haben. Für so genannte geduldete Kontokorrentkredite gilt die Pflicht zur Abgabe eines Konsultationsangebots ebenfalls. Die gesamten Jahreskosten für die Einhaltung der Vorschriften betragen 65 Millionen Euro für die Industrie und 221.000 Euro für die Administration.
Die Umstellungskosten werden auf 5,8 Millionen Euro für die Industrie und in Höhe von rund 2 90.000 Euro für die Administration geschätzt. Von diesen verursacht die Implementierung der EU-Richtlinie jährliche Kosten für die Volkswirtschaft von rund 38 Millionen Euro und 221.000 Euro für die Administration. Die Kosten für die Implementierung der EU-Richtlinie liegen bei rund 5,4 Millionen Euro für die Industrie und rund 5 92.000 Euro für die Administration.
Mit dem Projekt zur Realisierung des Koalitionsvertrages entstehen der Industrie zusätzliche jährliche Erfüllungskosten von rund 27 Millionen Euro und Umstellungskosten von 70.000 Euro. Das Regulierungsprojekt verursacht für die Bevölkerung keine weiteren Compliance-Kosten. Die Division hat die Auswirkung auf die Leistungskosten und die der Einschätzung zugrundeliegenden Prämissen detailliert beschrieben.
Die NKR bezieht folgende Position: Die jährlichen (ca. 38 Mio. EUR) und einmaligen Aufwendungen (ca. 5,4 Mio. EUR) der Volkswirtschaft sind im Wesentlichen auf die EinfÃ??hrung vorvertraglicher Auskunftspflichten fÃ?r Immobilienkredite und die VerschÃ?rfung der Genehmigungspflichten fÃ?r Immobilienkreditvermittler zurÃ?ckzufÃ?hren. Bei einem durchschnittlichen Qualifikationsgrad belaufen sich diese auf 40,00 Euro pro Std.
Erfüllungskosten aufgrund vorvertraglicher Informationspflichten: Das Einführen neuer prävertraglicher Informationsverpflichtungen führt zu zusätzlichen Jahresausgaben von rund 17,5 Millionen Euro für den Bankensektor und zu Umstellungskosten von 70.000 Euro. Das heißt für den Bankensektor zusätzliche jährliche Ausgaben von rund 6,77 Mio. EUR. Dies liegt daran, dass das ESIS-Merkblatt umfassendere Standard-Informationen beinhaltet, die für jede der 4,72 Millionen Kreditanfragen ausgedruckt und an die Kundinnen und Kunden übergeben werden müssen.
In jedem Fall müssen die einzelnen Kundendaten bereits nach der aktuellen Gesetzeslage eingegeben werden, damit daraus kein zusätzlicher Jahresaufwand erwächst. Die Abteilung geht auch davon aus, dass die leichte Terminverschiebung der Herausgabepflicht nicht zu einem signifikanten Anstieg der Anzahl der Fälle für die Herausgabe von Informationsmaterial führen wird. Für die zweieinhalb 029 Kreditinstitute ergibt sich ein Einmalaufwand von 70.000 Euro, da sie das ESIS-Merkblatt als Standard-Vorlage einsetzen müssen.
Die Abteilung hat zu diesem Zweck eine Laufzeit von je 52 min festgelegt. Eine neue Pflicht ist, dass dem Auftraggeber bei Veränderungen im Verlauf der Gespräche ein aktualisierter ESIS-Merkblatt zur Verfügung gestellt werden muss. Daraus ergibt sich ein Mehraufwand für den Bankensektor von rund 4,05 Mio. EUR pro Jahr. Die Einschätzung basiert auf der Prämisse, dass rund 50% der zu vergebenden Darlehen im Zuge der Vertragsverhandlungen Vertragsänderungen unterworfen sein werden.
Der Bestand an vergebenen Darlehen beläuft sich auf rund 2,36 Mio. pro Jahr, so dass in diesem Fall von rund 1,18 Mio. Einzelfällen auszugehen ist. Die Abteilung geht davon aus, dass dem Kreditgewerbe aus dieser Pflicht ein weiterer Jahresaufwand von EUR 5,41 Mio. entstehen wird. Die Abteilung legt für die Ergebnisausgabe im Einzelnen einen Zeitaufwand von 2 min und Materialkosten z.B. für Papiere von 0,1 EUR pro Transaktion fest.
Aus dieser vorvertraglichen Auskunftspflicht resultieren nach Ansicht der Abteilung jährliche Aufwendungen für den Bankensektor in Höhe von 1,26 Mio. EUR. Die Abteilung geht davon aus, dass rund 20 Prozentpunkte der Immobilienanfragen Pauschalangebote mit Finanz- und Dienstleistungsdarlehen sind. Die Abteilung geht dabei von einer Informationszeit von 2min aus. Die praktischen Erfahrungen im Rahmen der Durchführung der Verbraucherkreditrichtlinie haben die Banken jedoch nicht veranlasst, die Vermutungen des Ministeriums in Frage zu stellen.
Aufgrund der verschärften Genehmigungsauflagen entstehen den Immobilienkreditvermittlern jährliche Mehraufwendungen von rund 16,7 Mio. EUR und Umstellungsaufwendungen von rund 4,3 Mio. EUR. Das sind rund 16 Millionen Euro pro Jahr. Basierend auf entsprechenden Umfragen bei Finanzinstituten schätzt die Abteilung die Durchschnittsbeiträge auf rund 800 Euro pro Jahr.
Aufgrund der Notwendigkeit einer Expertenprüfung entstehen den Immobilienkreditvermittlern jährliche Kosten in Höhe von rund 640.000 Euro. Die Dauer der Untersuchung wird mit 160 min angesetzt - entsprechend den Ausgaben für Finanzanlagevermittler. Die Umbaukosten betragen rund 3,2 Mio. EUR, da auch Immobilienkreditvermittler, die ihre Geschäftstätigkeit in den vergangenen fünf Jahren begonnen haben, eine solche Überprüfung bestehen müssen.
Die Abteilung geht davon aus, dass etwa die Haelfte der rund 20000 Broker eine Expertenqualitaetspruefung bestehen muss. Es wird daher von einer Gesamtzahl von 30.000 Fällen ausgegangen. Die Verpflichtung der Immobilien-Kreditvermittler, eine Lizenz zu erteilen, führt zu jährlichen Gesamtkosten von 97 000 EUR. Laut der Abteilung dauert die Beantragung der Genehmigung und die Einholung der notwendigen Dokumente etwa 70 min pro Agent.
Der Fachbereich schätzt die Zahl der Fälle von jährlicher Schwankung auf 2.000. Dokumente zum Beweis der Verlässlichkeit (Certificate of Good Conduct) für das Bestehen ordnungsgemäßer finanzieller Verhältnisse (Auszug aus dem Schuldnerregister) sowie eine Bestätigung der Registrierungsbehörden mussten bereits von den Immobilienkreditvermittlern eingereicht werden. Die Umstellungskosten für die rund 20000 bereits in Betrieb befindlichen Broker betragen rund 973.000 Euro, was der unterstellten Laufzeit von 70 min entspricht.
Die Abteilung veranschlagt die Jahresausgaben für Immobilien-Kreditvermittler durch Anmeldung auf rund EUR 35.000. Grundlage der Kalkulationen sind 6.000 registrierungspflichtige Agenten und Mitarbeiter mit einer durchschnittlichen Laufzeit von 8 Jahren. Die Abteilung bezieht sich für die festgelegte Zeitdauer auf die Messung der Meldepflicht von Versicherungsagenten.
Die Umstellungskosten für die 60.000 bereits arbeitenden Makler und deren meldepflichtige Arbeitnehmer werden auf 321.000 Euro geschätzt. Dem Kreditgewerbe entstehen durch die Pflicht, den Kreditnehmer über die Möglichkeit einer frühzeitigen Tilgung des Kredits zu unterrichten, wenn der Kreditnehmer einen entsprechenden Antrag stellt, zusätzliche jährliche Kosten von rund 3,5 Mio. EUR.
Durch die Änderung der Berechnungsgrundlage des Jahreszinssatzes entstehen aufgrund der notwendigen Umbauten der EDV-Programme Umrechnungskosten von rund 1,06 Mio. EUR. Darüber hinaus entstehen den zweiten 029 Kreditanstalten Umstellungskosten in Höhe von 70.000 EUR durch die Pflicht zur Erstellung eines einheitlichen Auskunftsblattes für die Bonitätsprüfung. Die Abteilung geht dabei im Einzelnen von einem Aufwand von 52 min aus.
Da die Bonität des Auftraggebers bereits nach der geltenden Gesetzeslage sowohl für allgemeine Konsumentenkredite als auch für Immobilienkredite zu überprüfen ist und die Dokumente aufbewahrt werden sollen, entstehen hieraus keine zusätzlichen jährlichen Erfüllungskosten für die Volkswirtschaft. Die Durchführung der Direktive führt für die Administration zu einer jährlichen Compliance-Belastung von 221.000 Euro und einer Konvertierungsbelastung von 792.000 Euro.
Für jedes Jahr 2000 neue Makler von Immobilienkrediten müssen die Wirtschaftsbehörden der Bundesländer im Rahmen des Genehmigungsverfahrens weitere Anforderungen, wie z.B. den Abschluss einer Berufspflichtversicherung, überprüfen. Daraus ergeben sich Mehrkosten in Höhe von EUR 53.000. Der beizulegende Wert wird für jeden einzelnen Fall auf 60 min festgelegt.
Für die Lohnnebenkosten geht die Abteilung von einem Stundentarif von 27,10 Euro aus (Land, Mitteldienst). Die Abteilung schätzt die Umbaukosten für die rund 20000 bereits aktiven Immobilienkreditvermittler auf rund 542.000 Euro. Die Abteilung geht davon aus, dass die vorhandene Infra-struktur nutzbar gemacht und weiter ausgebaut werden kann. Die Abteilung übernimmt für die notwendige Umprogrammierung etc. Umbaukosten von 250.000 Euro.
Nach Ansicht des Ministeriums verursacht der Führen des Verzeichnisses keine jährlichen Ausgaben, da die anfallenden Ausgaben im Zuge des Betreibens des bestehenden IHK-Verzeichnisses verwaltet werden können. Die Verwaltungskosten der Administration werden zum Teil durch Gebühren für die Prüfung von Expertenwissen (im Einzelnen ca. 400 Euro) und die Eintragung in das Register (im Einzelnen ca. 25 bis 40 Euro) ausgeglichen.
Die NKR hält die Präsentation der Abteilung als Ganzes für verständlich und einleuchtend. Bei Honorarberatern gibt es über die Anforderungen der EU-Richtlinie über Wohnimmobilienkredite hinaus aufgrund nationaler Anforderungen keinen zusätzlichen Aufwandsaufwand. Aus den neuen Verpflichtungen der Kreditgeber zur Kundenberatung bei permanent überzogenen Kontokorrentkonten resultieren jährliche Aufwendungen für das Kreditgewerbe in Höhe von 27,4 Mio. Euro und eine Umtauschgebühr von 70.000 Euro.
Auf den Compliance-Aufwand von Bürger und Behörde haben die Vorschriften keinen Einfluss. Die Abteilung geht davon aus, dass die Beratungspflicht in einem Jahr in einer Gesamtzahl von 6,65 Millionen auftritt. Laut Bankensektor werden jedes Jahr rund 4,8 Millionen Depots für mehr als sechs Monaten und mehr als 75% der gewährten Kreditlinie überzeichnet.
Dazu kommen weitere 1,85 Millionen Kontokorrente, die ohne Kreditvertrag deutlich überzeichnet sind und von dem Kreditunternehmen toleriert werden. Anhand dieser Fallzahlen quantifiziert der Bereich den Aufwand zur Erfüllung der individuellen neuen Anforderungen wie folgt: Die Abteilung geht davon aus, dass sich daraus für das Kreditgewerbe Jahreskosten von rund 831.000 Euro und Umstellungskosten von 70.000 Euro ergeben werden.
Dabei werden folgende Prämissen unterstellt: Die Abteilung geht davon aus, dass das Consulting-Angebot mit Unterstützung einer einheitlichen Schablone abgegeben wird. Zu diesem Zweck müssen die Kreditanstalten ein Standardbrief oder eine Standard-E-Mail verfassen, mit deren Hilfe den Kundinnen und Verbrauchern das Angebot zur Beratung vorgelegt wird. Die Abteilung geht davon aus, dass der Aufwand im Einzelnen 52 min ausmacht.
Die Umbaukosten belaufen sich auf rund 70.000 Euro. Die Abteilung geht auch davon aus, dass für die Zusendung dieses Angebots nur partielle Versandkosten entstehen. Dies liegt daran, dass rund 50% der Accounts als Online-Konten verwaltet werden, was einer Fallhöhe von rund 3,33 Mio. Euro und bei den restlichen 3,33 Mio. Kontokorrentkrediten geht die Abteilung davon aus, dass Materialkosten von rund 831.000 Euro anfallen werden.
Dabei wird davon ausgegangen, dass in etwa der Hälfe dieser FÃ?lle das Gutachten dem Auftraggeber zeitgleich mit dem sowieso zu sendenden Kontoauszug zugestellt wird, so dass in 1,66 Millionen FÃ?llen fÃ?r den Druckkosten anfallen, also in Höhe von ca. 166.250 EUR, aber keine Porti. In den restlichen 1,66 Millionen Faellen liegen die jaehrlichen Gesamtkosten bei rund 665 000 Euro, da neben den Druckkosten (0,1 Euro) auch die Versandkosten von 0,3 Euro zu beruecksichtigen sind.
Die Beratungspflicht führt für den Bankensektor zu einem jährlichen Kostenaufwand von rund 8 Mio. EUR. Die Abteilung geht davon aus, dass etwa 10 Prozent der Auftraggeber das Consulting-Angebot akzeptieren. Das Beratungsgespräch wird von der Abteilung durchschnittlich auf 18 Gesprächsminuten festgelegt. Die Abteilung geht davon aus, dass dafür Templates verwendet werden und setzt den Dokumentationsaufwand im Einzelnen auf 2 min. fest.
Bei 6,65 Mio. Fällen fallen daher jährliche Aufwendungen von rund 9 Mio. Euro an. Sind die Voraussetzungen für eine dauerhafte und wesentliche Kontoüberziehung für einen Bankkunden wieder gegeben, muss die Bank ein weiteres Beratungsangebot vorlegen. Daraus resultieren jährliche Erfüllungskosten von rund 168.000 Euro für Porto und Kopie sowie Beratungskosten von 3,6 Millionen Euro.
Die von der Abteilung angenommene Anzahl der Fälle basiert auf folgenden Überlegungen: Etwa die Hälfe der nicht vorher benachrichtigten Kundinnen und Servicekunden gaben als Antwort auf das erste Übernahmeangebot an, dass sie keine weiteren Offerten mehr wünschen, d.h. etwa 3 Millionen sind es. In der anderen Jahreshälfte, also auch mit rund 3 Millionen Kundinnen und Verbrauchern, wird die Leistungsbilanz wiederum permanent und deutlich überzogen, so dass die Kreditanstalten ein weiteres Beratungsangebot abgeben müssen.
Die Abteilung geht davon aus, dass die Dokumentierung der weiteren Offerten, der Handlungs- und Fehlerursachen zu einem jährlichen Kostenaufwand von rund 5,8 Millionen Euro führen wird. Dem Kostenvoranschlag lag ein Dokumentationsarbeitsaufwand von jeweils 2 min vor. Die Abteilung hat umfassende Bemühungen zur Schätzung der Nachlaufkosten für die von den Kreditinstituten bei dauerhaften und stark beanspruchten Leistungskonten eingeleiteten Verbindlichkeiten unternommen. In diesem Zusammenhang wurden die Nachlaufkosten für die neuen Verbindlichkeiten der Institute ermittelt.
Allerdings gibt es wenig Erfahrung mit ähnlichen Engagements von Kreditinstituten, die als Richtlinien herangezogen werden können. Die Hypothesen werden jedoch durch die Einbindung des Bankensektors auf eine solide Basis gestell. Auf Wunsch hat das inländische Kreditgewerbe keinen Grund, an der Glaubwürdigkeit der Vermutungen der Abteilung zu zweifeln. Die Bankenbranche hat auch keine Zweifel an der Glaubwürdigkeit einer Durchschnittsdauer von 18 min für eine Beratung.
Die Abteilung geht davon aus, dass von den derzeit aktiven Immobilienkreditvermittlern etwa die Hälfe eine Expertenprüfung bestehen müssen, da sie die notwendige Sachkenntnis nicht vollständig belegen können. Daraus resultieren Honorare von rund 400 Euro für rund 10000 Immobilienkreditvermittler und rund zwei zusätzliche Mitarbeiter im jeweiligen Einzellfall. Der Gesamtbetrag der im ersten Jahr der Umstellung anfallenden Honorare für die Expertenwissen-Prüfung beträgt damit rund 12 Millionen Euro.
Die Jahresgebühren für Immobilienkreditvermittler für die Expertiseprüfung belaufen sich auf rund 2,4 Millionen Euro. Darüber hinaus gibt es im Einzelnen eine Registrierungsgebühr von 25 bis 40 Euro. Im Jahr der Umsetzung sind das Ausgaben von bis zu 800.000 Euro und für die anderen Neuzulassungen von bis zu 180.000 Euro im Jahr.
Aus dem Portfolio werden die von der EU-Kommission geforderten Bewertungsbeiträge bereitgestellt. Im Rahmen des Regulierungsprojekts, das die Pflicht zur Erbringung von Beratungsleistungen vorsieht, plant das Ministerium, in fünf Jahren zu prüfen, ob die mit dem Regulierungsprojekt verfolgten Zielvorgaben erfüllt wurden. Die Abteilung hat erhebliche Bemühungen unternommen, um den Aufwand für die Einhaltung zu bestimmen.
Es ist zu begrüssen, dass die Abteilung das Kreditgewerbe in den Abstimmungsprozess zur Schätzung der Abwicklungskosten intensiv einbezogen hat. Nach eigenen Angaben hat das Kreditgewerbe keinen Grund, an den Kommentaren des Ministeriums zu den Abrechnungskosten zu zweifeln.
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