Mit der neuen Verbraucherkredit-Richtlinie, die am 12. Mai 2010 inkrafttreten wird, soll der Wettbewerbsdruck in der EU gestärkt und das Angebot für die Konsumenten transparent gemacht werden. Die Geschäftsführerin von Barclaycard Deutschland, Britta Schichler, erläutert die Vor- und Nachteile der Neuregelung. 1. Frage: Warum wird die Verbraucherkredit-Richtlinie umgesetzt?
Die neue Direktive soll den Konsumentenschutz in der EU stärken", so Britta Schichler. Es geht darum, das Angebot für den Verbraucher transparent und vergleichbar zu machen. Damit werden die Offerten in Spanien in Zukunft genau so ausfallen wie in Deutschland, Schweden oder Polen. "Die zweite Frage: Für wen ist die neue Direktive gültig?
Brigitte Schichler: "Die Konsumkreditrichtlinie muss von allen Kreditinstituten im EU-Raum umgesetzt werden. Zusätzlich zu den traditionellen Ratendarlehen gelten die Richtlinien auch für Karten mit Kreditkartenfunktion wie Barclaycard-Kreditkarten. "Die dritte Frage: Welche Änderungen hat die Direktive für die Konsumenten mit sich gebracht? Die kreditinteressierten Konsumenten werden in den kommenden Jahren besser in der Lage sein, Offerten verschiedener Kreditinstitute zu vergleichen", so Britta Schichler.
So kann der Konsument auf einen Blick erkennen, welche Zinsen und Dienstleistungen ein Darlehensangebot enthält. Dadurch wird die lästige Suche nach Zusatzinformationen in den individuellen Offerten vermieden. Dabei ist es unerheblich, ob der Konsument ein Kaufangebot unmittelbar am Bankschalter, über das Netz oder an einem Promotion-Stand wünscht. 4. Frage: Verändert sich noch etwas?
Brigitte Schichler: "Neben der formellen Standardisierung der Offerten verändert sich auch ihr inhaltlicher Rahmen. Mit Wirkung zum Stichtag 31. Dezember 2010 müssen die Kreditinstitute auch den Zins für den Fall einer verspäteten Tilgung des Darlehens ausweisen. Zusätzlich werden die Verbraucher über ihre Rechte im Falle einer Vorfälligkeit eines Darlehens aufklärt. Auch für den Verbraucher wird die Kommunikation für den Verbraucher durchschaubarer.
"Die 5. Frage: Wie steht Barclaycard zur neuen Anweisung? Brigitte Schichler: "Wir unterstützen die Anweisung. Die Barclaycard hat schon immer auf ein klares, leicht zu verstehendes Angebot geachtet und z.B. auf Honorare für den Darlehensabschluss oder die Sondertilgung verzichtet. Dies gilt auch für die Barclaycard. Durch die neue Direktive werden bisher verdeckte Aufwendungen anderer Dienstleister wie z. B. Bearbeitungs- oder Sonderabschreibungskosten offengelegt.
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