Falsche Widerrufsanweisungen der DKB Gesamtbank - Vorfällige Rückzahlung der Rückzahlungsstrafe erfolgt
Die DKB Deutsches Kreditgeschäft AG muss nach erfolgreichem Rücktritt eines Immobilienkredits einem Kunden der Anwaltskanzlei Cäsar-Preller die Vorauszahlungsstrafe und die gezahlten Fremdkapitalzinsen in Gesamthöhe von fast 8700 EUR erstatten. Darüber hinaus hat der Kläger ein Anrecht auf Nutzungsentgelt in Hoehe von ca. 2800 E. "â??Die Anschuldigung der DKB Bank, dass sie falsche Widerrufsbelehrungen vorgenommen hat, wurde von der38.!Zivilen Kammer des Landgerichtes Berlin festgestellt.
Insbesondere die Feststellung, dass die Frist mit dem Eingang der Weisung beginnt, ist nicht klar und entspricht nicht den rechtlichen Anforderungen", erläutert RA Joachim Caesar Preller, Fachanwalt für Bank- und Kreditwesenrecht aus Wiesbaden. Zudem enthält die angewandte Widerspruchsbelehrung nicht das Unterpunkt-Rücktrittsrecht. Im Bereich der Immobilienfinanzierungen hatte die Antragstellerin im Sept. 2008 Kredite bei der DKB Bank in Anspruch genommen und ihren Rücktritt im Jänner 2015 angekündigt, da sie über ihre Rücknahmemöglichkeiten nicht ausreichend informiert worden war.
Dem Vorbringen der BayernLB, dass die Widerspruchsfrist bereits verstrichen sei und das Widerspruchsrecht verfallen sei oder missbräuchlich wahrgenommen worden sei, ist das Landgericht Berlin nicht gefolgt. Die Kündigungsfrist hat aufgrund der falschen Kündigungsanweisungen nicht begonnen, so dass die Kündigung auch weniger als sieben Jahre später noch rechtzeitig durchgeführt wurde. Sie selbst hatte die Lage durch die falsche Widerrufsanweisung verursacht und konnte sich daher nicht auf berechtigte, schützenswerte Erwartungen verlassen.
Der Antragsteller hat daher nicht nur das Recht auf Rückerstattung der Verzugszinsen, sondern auch auf eine Nutzungsentschädigung von 2,5 %-Punkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz. Schließlich etwa 2800 EUR. Bei einem zweiten Immobiliendarlehen, einem KfW-Darlehen, hatte sich die klagende Partei auf eine Anschlussfinanzierung im Jahr 2013 geeinigt. Nichtsdestotrotz hat sich die Vollstreckung des Widerspruchs gelohnt und unser Kunde erhält mehr als 11.700 EUR zurück", sagt Anwalt Caesar-Preller.
Von 2002 bis 2010 haben viele Kreditinstitute und Skibanken falsche Widerrufsanweisungen für Immobilienkredite eingesetzt. Die Aufhebung dieser alten Verträge ist jedoch nur bis zum 31. Dezember 2016 möglich. Allerdings können die Konsumenten diese Zeitspanne weiterhin in Anspruch nehmen und ihren Rücktritt erklären. In diesem Fall ist es nicht möglich, den Rücktritt zu erklären. In diesem Fall wird der Rücktritt erklärt. In der Arbeitsgruppe www.jetzt revrufen.de ist die Cäsar Preller der Kanzleramtes tätig und ermöglicht eine kostenfreie Prüfung der Widerspruchsbelehrung.
Möglich wird dies durch die Unternehmensgröße, die einen ganzheitlichen und gleichzeitig individuellen Support gewährleistet.
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