Das KfW-Darlehen 167 "Energieeffiziente Sanierung - Ergänzungskredit" kann Ihnen helfen, wenn Sie Ihre Heizzentrale auf regenerative Energieträger umrüsten wollen. Welche Fördermittel gezielt eingesetzt werden, welche Zinssätze und Konditionen Sie erwarten können und mit welchen Förderungen das Darlehen kombiniert werden kann, können Sie hier nachlesen. Wollen Sie Ihre vor dem 01.01.2009 installierte Heizzentrale auf regenerative Energie umrüsten, dann ist der KfW-Kredit 167 das Passende für Sie.
Folgende Heizsysteme unterstützt die KfW mit einem günstigen Darlehen: Hinweis: Die fachlichen Voraussetzungen und Leitlinien der BAfA-Förderung sind Voraussetzungen für die Inanspruchnahme. ¿Wie wird mit dem KfW-Darlehen 167 gefördert? Die Höchstgrenze für den Darlehensbetrag liegt bei 50.000 EUR pro Unterkunftseinheit. Bewertungsgrundlage ist die Zahl der Wohnungen vor der Renovierung. Bei der Erstbeschaffung eines renovierten Wohngebäudes / einer Eigentumswohnung ist die Zahl der gemäß des Kaufvertrages zu kaufenden Wohnungen maßgebend.
Im Falle einer Umnutzung beheizter Nichtwohngebiete in Wohngebieten ist die Zahl der durch die Umnutzung entstandenen neuen Wohnungen anzusetzen. Die Verzinsung ist für den gesamten Kreditzeitraum fixiert. Auch für ungenutzte Kreditsummen wird nach vier Monate ab dem Zusagezeitpunkt eine Zusagegebühr von 0,25 Prozentpunkten erhoben. Mit welchen Fördermitteln kann das KfW-Darlehen 167 kombiniert werden?
Der Zusammenschluss mit anderen staatlichen Subventionen, z.B. Darlehen, Zuschüsse und Zuschüsse, ist prinzipiell möglich. Nachfolgend finden Sie eine Liste verschiedener Programmpunkte, die mit dem KfW-Darlehen 167 kombiniert werden können: Der KfW-Kredit 151/152 - "Energieeffiziente Sanierung" KfW-Kredit 430 - "Investitionszuschuss" KfW-Kredit 431 - "Energieeffiziente Sanierung - Bauüberwachung" Hinweis: Bei einer Zusammenlegung von Fördermitteln darf die Gesamtsumme der öffentlich geförderten Verpflichtungen die zuschussfähigen Ausgaben nicht überschreiten.
Sonderfall: Wenn Sie Zuschüsse des BAFA für Heizsysteme auf der Grundlage regenerativer Energieträger erhalten, haben Sie keinen Anrecht auf das KfW-Darlehen 151/152 und den KfW-Zuschuss 430, das KfW-Darlehen 167 wird jedoch weiterhin vergeben.
Unglücklicherweise befindet sich der Häusle- und Gerichtsarchitekt meiner Familie im europäischem Raum und hat keine Vorstellung von deutschsprachigen Energie-Richtlinien. Die Problematik ist, dass ich keine Vorstellung davon habe, welchen Energiebedarf unser künftiges Wohnhaus decken wird, oder durch welche Massnahmen wir es auf den nächst besseren Stand bringen können. Man kann das mit dem Architekt (in unserem Falle kann oder will er das nicht) oder dem Bauherrn (das haben wir nicht) machen, aber unsere Pläne bestehen eher darin, in den Dunst zu stoßen, zwei Drittel des Wissens zu lesen und sich auf den Schwäger zu stützen, der es schon einmal getan hat und sagt, dass alles gut wird.
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