Nicht die Kreditkarteninhaber, sondern etwas anderes. Deshalb hat Barclaycard mehrere tausend Karten blockiert. Innerhalb der kommenden sieben Tage erhalten die betreffenden Personen ihre gesperrten Karten wieder. In einem Brief an die Barclays Bank, die die Barclaycard verwaltet, wird den Verbrauchern mitgeteilt, dass bei der Verwendung der Barclaycard die Daten der Karte möglicherweise übernommen worden sind.
Die Barclays Benchmark ist eine der führenden Banken für Banken in Europa. Aus Gründen der Sicherheit und um Missbrauchsversuche durch Kriminelle auszuschließen, tauscht die Barclays Benchmark einige misstrauische Karten aus. Barclays ist eine der ersten Banken, die eine Kreditkarte ausgibt. Die Firmen Mastercard und Visum haben Verdacht gegenüber der Barclays Benchmark angemeldet. Daraus resultiert die Entscheidung der Barclays Benchmark, die Strichkarten von mehreren tausend Kreditkarteninhabern zu tauschen.
In den vergangenen Jahren ist die Anzahl der Kreditkartenbetrüger gestiegen. Daher sollte der Kreditkartennutzer mehr auf seine eigene Datensicherheit achten.
Patentzurücknahme Nr. 10 2013 108 713: Keine Auswirkungen auf den Unternehmensbetrieb und die WebID-Erfindung.
Die WebID Solutions der WebID Solutions GmbH, einer der weltweit größten Anbieter von Video-Identifikation, digitaler Identität und qualifizierter elektronischer Online-Signatur (QES), wurde am vergangenen Donnerstag vom DPMA für ein bestehendes Patentschutzrecht, nämlich das Bundespatent-Nr. 10 2013 108 713, aufgehoben. Der Entscheid des DPMA ist nicht endgültig. Zur Aufrechterhaltung des Patents wird die WebID gegen diese Verfügung die zugelassene Berufung (Berufung) einreichen.
Die Widerrufserklärung hat keine Auswirkungen auf den geschäftlichen Betrieb der WebID, für den das Erfindungspatent keine notwendige Grundvoraussetzung ist. Darüber hinaus gilt WebID nach wie vor als Begründer der Videoidentifikation (Basis der Rundschreiben 1/2014 (GW) III. und 3/2017 (GW)), da WebID als erstes US-amerikanisches Institut im Rahmen der Erforschung und Weiterentwicklung auf diesem Gebiet die ortskundige und aussagekräftige Genehmigung des Bundesfinanzministeriums (BMF) 01/ und 02/2014 erlangt hat.
Das Verfahren hat auch keine Auswirkung auf weitere national und international eingereichte Patentanmeldungen und Patenterteilungsverfahren der WebID. Das US-Patent 9,911,035 B2, das auf der Grundlage der Bundespatentanmeldung angemeldet wurde, wurde WebID erst vor kurzem vom US-Patentamt erteil. Dr. Franz Thomas Fürst, Firmengründer und geschäftsführender Gesellschafter der WebID Solutions GmbH: "Wir stimmen der am vergangenen Donnerstag getroffenen Wahl des DPMA zu.
Wir werden daher die getroffene Wahl vom BPatG prüfen lasen. Nach unserer Überzeugung sind die dem Patentschutz zugrunde gelegten Patentansprüche neu und einfallsreich. Das DPMA hatte dies in gleicher Weise mit der ersten Patenterteilung erlebt. Unser US-amerikanisches Patentschutzrecht 9,911,035 B2 wurde für die gleiche Innovation erlangt.
Dabei sind wir überzeugt, dass wir in nächster Zeit auch das BpG davon überzeugt werden können, so dass die Fehlentscheidung aus unserer Sicht überarbeitet wird. "Frank Stefan Jorga, zugleich Firmengründer und geschäftsführender Gesellschafter der WebID Solutions für die WebID Solutions Gesellschaft, betont: "Unabhängig davon läuft unser nationales und internationales Geschäft vollständig und uneingeschränkt weiter und ist von der Aufhebung des Bundespatents nicht betroffen.
Jeder, der das WebID-Managementteam gut kennen kann, weiss, dass kurzfristige Einbrüche uns noch mehr zu Höchstleistungen für unsere Geschäftspartner und Kundinnen führen. Es freut uns sehr, dass uns das Patent- und Markenamt der Vereinigten Staaten kürzlich das US-Patent erteilte. Dadurch dokumentiert sie unseren international tätigen Kundinnen und Servicekunden die Technologie- und Prozessführerschaft, die der WebID seit seiner Einführung unter Beweis gestellt hat.
"Als Leiter der WebID Group ist die WebID Solutions- Gesellschaft einer der international größten Hersteller von digitalen Identifikationen (True Identity), rechtssicheren Online-Signaturprozessen und Identifikationsprodukten und ein Vorreiter im Bereich der GwG-konformen Videoidentifikation. WebID Solutions- Gesellschaft für Video-Identifikation mbH ist der Begründer der Video-Identifikation (nach der weltweiten Erstzulassung des Bundesfinanzministeriums (BMF), Basis der Bundesfinanzrichtlinie 1/2014 (GW) III. und 3/2017 (GW)) und Eigentümer des US-Patents (Nr. 9,911,035 B2) für gesetzeskonforme Online-Identifizierungsprodukte inklusive Videoanruf.
Unter anderem bezahlen die international tätigen Unternehmen der WebID Solutions GmbH: Barclaycard, Check24, DKB, Santander, TARGOBANK, Wodafone, Allianz, AMAG, BNP Paribas, Daimler, ING-DiBa, Deutsche Bank Gruppe, MMOGA, Geldou, Sparda Bank, Swisscom, Ubeeqo und viele weitere Kooperationspartner.
Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: [email protected] Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum