Das Interesse sinkt und sinkt. Auch wer nach dem Ausbruch der Finanzmarktkrise im Jahr 2008 einen neuen Darlehensvertrag aufgenommen hat, kann durch Umschuldungen noch ansparen. Denn seither sind die Zinssätze wieder stark gefallen. Doch das ist nicht das einzig ste, was für eine Verschiebung spricht. Noch mehr. Insbesondere bei langfristigen Darlehen sind die Zinssätze teilweise nicht für den ganzen Zeitabschnitt gewährleistet.
Der Ablauf der Festzinsperiode führt dann zunächst zu sinkenden Zinssätzen auch ohne Schuldenumschichtung, kann aber bei ansteigenden Zinssätzen zu einem Hindernis werden. Doch was ist, wenn das Interesse weiter sinkt? Die Zinssätze schienen bereits mehrfach am Tiefpunkt gewesen zu sein - und danach ging es noch einmal weiter nach unten. In der Folgezeit waren die Zinssätze noch höher. Ein weiterer Rückgang der Zinssätze kann nicht ausgeschlossen werden, aber es gibt wenig Anhaltspunkte dafür.
Insbesondere die Fed zeigt sich daher bereit, die Zinssätze kurzfristig zu erhöhen. Auch wenn es nur eine Warnmeldung für die Projektteilnehmer ist, dass die Zinssätze wieder steigen können. Europa ist noch nicht bereit, vor allem, weil die steigenden Zinssätze für eine ganze Anzahl von Ländern große Schwierigkeiten bereiten würden.
Es gibt also viele Anzeichen dafür, dass die Zinssätze höher und nicht weiter nachgeben werden. Mit 0,05 Prozentpunkten bewegt sich der Zins bereits auf einem Stand, der keinen großen Handlungsspielraum mehr nach unten gibt. Ein Umschuldungsplan ist problemlos möglich. Sie kann eine vorzeitige Rückzahlungsstrafe in Hoehe von 1,0 Prozentpunkten des noch nicht getilgten Betrages oder 0,5 Prozentpunkten bei einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr fordern.
Der Darlehensnehmer muss daher prüfen, ob sich eine Schuldenumschichtung auswirkt. Zur Vereinfachung wird die Vorauszahlungsstrafe von einem Prozentpunkt lediglich durch die verbleibende Laufzeit in Jahren dividiert. Das neue Kreditvolumen sollte also bei vier Jahren mehr als 0,25 %-Punkte billiger sein, bei drei Jahren 0,33 %, bei zwei 0,5 % und bei einem Wert von jeweils einem Wert von einem halben Jahr. Im letzteren Falle sollte man nur ein wenig abwarten, denn bei einer Restnutzungsdauer von weniger als einem Jahr beträgt die Höchstvorauszahlungsstrafe nur 0,25. Im Falle eines Ratenkredits von EUR 10000 mit 3,5 % Verzugszinssatz und einer Jahrestilgung von EUR 500.
Damit wird die Kreditbelastung zunächst um 1,0 Prozentpunkte anwachsen. Mit einer Zinseinsparung von 0,5 Prozentpunkten (schwarz) hat sich die Schuldenumschichtung nach drei Jahren bewährt; mit einer Einsparung von 1,0 Prozentpunkten ist die verbleibende Verschuldung bereits nach zwei Jahren signifikant geringer als ohne Umschichtung. Anhand der Berechnung wird jedoch ermittelt, ob eine Schuldenumschuldung überhaupt nützlich sein könnte.
Liegen die Einsparungen über der festgelegten Untergrenze, liefert ein Verbraucherkreditvergleich nähere Informationen. Die Vergleichsrechnung bestimmt, ob der Konsumentenkredit neu terminiert werden soll. Dabei ist es von Bedeutung, die Strafe für vorzeitige Rückzahlungen auf den Darlehensbetrag zu addieren. Wenn dann die Zins- und Tilgungsraten niedriger sind, zahlt sich die Schuldenumschuldung aus. Die Vergleichsrechnung dient dazu, das billigste Offerte zu find.
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Die Umwandlung eines Verbraucherkredits ist auch bei einer kleinen Zinseinsparung lohnenswert. Nach klaren Regelungen des Gesetzgebers können Darlehensnehmer ihren Kreditvertrag zu jeder Zeit beenden und höchstens 1,0 Prozentpunkte des Kreditbetrags als vorzeitige Rückzahlungsstrafe auszahlen. Daher rechnet sich bei einer verbleibenden Laufzeit von zwei Jahren die Umschuldung aus einer Zinseinsparung von etwas über 0,5 vH.
Der Verbraucherkreditvergleich, der auch das billigste angebotene Produkt ausfindig macht, liefert präzise Informationen.
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