Die besonderen Risikopotenziale von Ratendarlehen ergeben sich aus dem Wagnis, dass ein bei der Kreditaufnahme vereinbartes Ratenzahlungskonzept nicht mehr eingehalten werden kann. Dies kann daran liegen, dass der Darlehensnehmer seinen Job verloren hat und es sich nicht mehr leisten kann, die Teilzahlungen zu leisten, aber es kann auch an einem unvorhergesehenen Fall liegen, der alle Finanzmittel aufbindet.
Dies kann z.B. der fall sein, wenn eine erforderliche höhere Anschaffung erforderlich ist (z.B. Autokauf). Ist es unter diesen Umständen nicht möglich, das bestehende Darlehen aufzufüllen oder ein neues zu nehmen, müssen die für die Rückzahlung des Darlehens vorgesehenen Mittel in Angriff genommen werden. Dadurch kann das Risiko bestehen, dass die verbleibende Darlehensverbindlichkeit fällig wird.
Der Darlehensnehmer kann sich gegen solche Gefahren in beschränktem Maße versichern, indem er eine Restschuld-Versicherung abschließt, die sich bei Erfüllung gewisser Bedingungen für den Fall der Erwerbslosigkeit oder anderer Gefahren deckt. Eine Restschuld-Versicherung hingegen bewirkt einerseits einen deutlichen Preisanstieg des Ratenkredites, andererseits beinhalten die Verträge umfangreiche Leistungsausschluss-Klauseln, die die Haftung der Versicherungsunternehmen teilweise erheblich begrenzen.
Das typische Ratenkreditrisiko steigt, wenn der Konsument zwei oder mehr Darlehen abgeschlossen hat, die er dann betreuen muss. Wenn der Kreditnehmer jedoch den Kauf von teuren Möbeln und qualitativ hochstehender Elektrotechnik gleichzeitig über mehrere Ratendarlehen im Versand finanzieren kann und unerwartete Arbeitsplatzverluste eintreten, sind alle Darlehen auf einen Streich ausstehend.
Plötzlich muss der Betreffende eine Verschuldung abbezahlen, die seine wirtschaftlichen Chancen bei weitem übersteigt und die durch die Verzinsung der Verschuldung auch innerhalb kürzester Zeit deutlich ansteigen kann. Unter diesen Umständen wird es nach dem Verlust des Erwerbseinkommens wenig Aussicht auf eine regelmäßige Rückzahlung der Schulden geben, da die der betreffenden Person verbleibenden Mittel zur Deckung ihrer Lebensunterhaltskosten erforderlich sein werden.
Damit bleiben für den Betreffenden kaum Chancen, der ebenfalls durch den oben genannten Zinseffekt ständig wachsenden Überschuldung aufzulösen. Bevor ein Ratenkredit aufgenommen wird, sollte immer eine gründliche Risikobewertung durchgeführt werden, die nicht nur nach der Finanzierungsnotwendigkeit des Kaufs fragt, sondern vor allem auch die Überlegung einbeziehen muss, was passiert, wenn das Darlehen nicht mehr gewartet werden kann.
Den Verbrauchern sollte das ökonomische Verlustrisiko bei der Aufnahme eines Kredits bekannt sein, wenn sie aufgrund von besonderen Umständen nicht mehr in der Lage sind, die Zahlung vorzunehmen. Weil ein solches Restrisiko nahezu immer eintreten kann, ist es ratsam, einen Teilkreditvertrag nur dann zu schließen, wenn sichergestellt ist, dass das Darlehen auch wirklich rückzahlbar ist.
Dazu kann der abgeschlossene Restschuldversicherungsschutz gut dienen, um das Einkommens- und Krankheitsrisiko des Schuldners zu minimieren. Obwohl dieser Vorzug zum Preis eines signifikanten Anstiegs des Kreditpreises erworben wird, ist nicht zu unterschätzen, dass nur eine Restschuld-Versicherung den Darlehensnehmer abfedern kann, wenn er unvorhergesehen von hoher Arbeitslosenquote oder anderen die Solvenz beeinträchtigenden Faktoren in Mitleidenschaft gezogen wird.
Bevor jedoch eine Restschuld-Versicherung abgeschlossen wird, sollte gründlich geprüft werden, welche Gefahren im Detail abgesichert sind und unter welchen Umständen die Leistung des Versicherungsunternehmens auszuschließen ist. Da in der Kreditvergabepraxis oft mit Kreditverträgen und Restschuld-Versicherungen verknüpft sind, sollte von Anfang an eine entsprechende Verknüpfung mit mäßigen Konditionen angestrebt werden.
Am besten ist jedoch im Allgemeinen der vollständige Kreditverzicht im Konsumkredit. In Anbetracht der in der Regel nicht niedrigen Bonitätskosten und der typischen Kreditrisiken ist es immer sinnvoll, stattdessen die Finanzmittel für einen Kauf zu sparen. Dies ist natürlich nur möglich, wenn es genügend wirtschaftlichen Spielraum gibt, um solche Einsparungen zu erzielen, und es kommt auch nicht in Frage für Konsumenten, die keine Reserven haben, sondern einen notwendigen Kauf auf kurze Sicht tätigen müssen.
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