Vielfach verkaufen Kreditinstitute die Restschuldversicherung über einen hohen Verkaufsdruck, manchmal auch als obligatorische Grundvoraussetzung für die Kreditvergabe. Auch für ihre engen Verwandten droht den Kreditinstituten manchmal ein Risiko. Schliesslich wird die Kreditvergabe oft vom Abschliessen zusätzlicher Produkte abhängt. Der Effektivzinssatz enthält nicht die Kosten der Restschuld-Versicherung, auch wenn sie für die Kreditaufnahme zwingend erforderlich waren.
In 53 der 106 eingereichten Darlehensangebote, zu denen auch eine Restschuldversicherung[2] gehörte, kann ein gütlicher Kauf oder eine informierte Kaufentscheidung des Käufers nicht mehr allein auf der Grundlage der anfallenden Gebühren angenommen werden. Der maximale Effektivzinssatz inklusive Restschuld-Versicherung für Fälligkeiten von bis zu fünf Jahren beträgt fast 23 Prozentpunkte, für Fälligkeiten von fünf Jahren oder mehr 25 Prozentpunkte.
Für 29 von 32 unmittelbar vergleichbare Kreditangebote mit und ohne Restschuld-Versicherung waren die genannten Effektivzinssätze, d.h. ohne Einbeziehung der Restschuld-Versicherung, gleich. Allerdings muss bei der Restschuld-Versicherung das Ausfallsrisiko reduziert werden, wenn eine bedarfsgerechte Betreuung erforderlich ist. Zusammenfassend ist die Empfehlung der dt. Kreditinstitute sehr oft unvollständig und trägt nicht dazu bei, Kreditausfälle und die damit verbundene Überdeckung zu verhindern.
Weil der monatliche Verfügungsbetrag nicht korrekt eingezogen wird, sind der Kreditbetrag und die Dauer oder der Ratenbetrag zu wenig wirklich auf die Kundenbedürfnisse zugeschnitten. In fünf Bankgruppen werden in 30 Prozentpunkten der Untersuchungen weder Zinsen noch Fälligkeiten diskutiert. Mit durchschnittlich 24 Prozentpunkten wurde das Ermessenskriterium nicht erreicht.
Bundesweit wurden 94 Prüfungen und 166 konkreten Vertragsangeboten mit den bedeutendsten Lieferanten von Stationär- und Ratenkreditverkäufen auf Bankenseite durchgeführt. Die Überprüfung basiert auf dem von der iff im Jahr 2013 ausgearbeiteten Fair-Lending-Konzept[3], das Beurteilungskriterien für Fair-Lending ausarbeitet. Detailliert wurden die Testerwerbe danach bewertet, wie die betrachteten Kreditinstitute die Kundensituation ermitteln konnten und darauf zugeschnittene Offerten vorlegten.
Zur Beurteilung, ob und wenn ja, in welchem Umfang und mit welcher Frist ein Darlehen gewährt werden kann, müssen die laufenden Erträge und Aufwendungen des Darlehensnehmers im Kreditinterview erfasst werden. Eine Kreditbesprechung am Tresen darf nicht durchgeführt werden. Basierend auf der Untersuchung der wirtschaftlichen Lage des Konsumenten muss das Darlehensangebot in Bezug auf den Ratenbetrag und den Betrag angepasst werden.
Darlehen dürfen nicht übermäßig langwierig sein, da dies mit erhöhten Kosten einhergeht. Darüber hinaus darf während einer Kreditkonsultation kein zusätzliches Produkt auferlegt werden. Darüber hinaus sollte sich die Kreditinanspruchnahme ausschliesslich auf die Finanzierungsmöglichkeiten des Darlehensnehmers stützen und nicht vom Abschluß von unabhängigen Produkten abhängt. In der Auswertung der Versuche werden die Voraussetzungen für ein gutes Resultat gezielt sehr gering angesetzt.
Damit soll eine umfassende Erfassung der wichtigsten Darlehensaspekte sichergestellt werden. In Zweifelsfällen wurde das zugehörige Merkmal als erfuellt beurteilt, d.h. die Testergebnisse sind im Vergleich zu den realen Bedingungen in der Regel zu negativ. Allerdings wurde selbst dieser niedrige Standard des Testverfahrens von den Kreditinstituten oft nicht erreicht.
Bei der Kreditvergabe nehmen in der Regelfall alle Kreditinstitute keine zukünftigen Veränderungen vor. Sogar eine offensichtlich auftretende Schwangerheit eines Testers wurde in keinem ihrer vier Testverfahren in Betracht gezogen. Durchschnittlich erreichten nur 11 Prozentpunkte die angestrebten Werte (Tabelle 28). Bei nur rund 30 Prozentpunkten positiver Ergebniszahlen steht die DEZA weit vor den anderen Institutionen.
Im Falle der Savings Banque werden die sich abzeichnenden Veränderungen der wirtschaftlichen Lage fast gänzlich vernachlässigt, während sie im Falle von Santander gänzlich ausgelassen werden. Lediglich zwei Dritteln der Auditpunkte in der Budgetanalyse wurden im Durchschnitt eine positive Bewertung zuteil (Tabelle 28). Bei der Volks- und Raiffeisenbank waren 85 Prozentpunkte der Testpunkte und bei der Sparda- und Tarifbank drei Prozentpunkte wert, während eine deutliche Mehrheit der Testreihen der Santander Banque keine komplette Budgetanalyse enthielt.
Im Durchschnitt wurden hier nur 27% der Testpunkte erfolgreich ausgewertet. Sämtliche getestete Kreditinstitute verfügen über eine Restschuld-Versicherung. Allerdings wurde nur etwas weniger als die Hälfe der dort befragten Rubriken mit positivem Ergebnis eingestuft (Tabelle 28). Bei der Santander Banque gibt es nur 27% gute Prüfungsergebnisse. Die beiden erforderlichen Fragestellungen, d.h. die zu deckenden Menschen und die vorhandenen Versicherungspolicen in gleichem Maße, wurden in der Commerzbank am meisten, aber auch schon damals nur in der einen Seite der Prüfungen erfasst (Tabelle 17).
In keinem der beiden Testverfahren hat die Volks- und Raiffeisenbank dagegen beide Fragen gestellt. Die Restschuld-Versicherung selbst wurde bei Santander in 40 Prozentpunkten überhaupt nicht erklärt (Tabelle 18). Das war nur bei 78 Prozentpunkten der Prüfungen bei der Volks- und Raiffeisenbank, bei 67 Prozentpunkten bei der Hypovereinsbank und bei rund 60 Prozentpunkten bei der DS.
In Santander wurden die Ausgaben in 30 Prozentpunkten ungebeten erwähnt, bei Postbank und Sparkasse in weniger als der einen Seite der Prüfungen (Tabelle 19). Im Falle einiger Kreditinstitute ist der Veräußerungsdruck oder der Verkaufzwang zur Restschuld-Versicherung auffallend hoch (Tabelle 20). Bei rund 80 prozentigen Versuchen, in denen Restschuld-Versicherungen eingesetzt wurden, wurde bei der Santander und der Volks- und Raiffeisenbank ein hoher Erwartungsdruck beobachtet.
Die Deutsche und die Sparda Banque waren am wenigsten dem Stress ausgesetzt, der im Rahmen je eines Fünftels der Restschuldsicherungsangebote auftrat. Bei 40 Prozentpunkten der Prüfungen, in denen eine Restschuld-Versicherung zum Einsatz kam, war dies eine obligatorische Anforderung für die Kreditgenehmigung bei der Santander Banque. Dies war bei Deutsche Postbank, Postbank und Tarifbank in einem Fünftausender der entsprechenden Prüfungen der so genannten "Tester".
In 80 von 94 Versuchen boten die Consultants den Prüfern eine Restschuld-Versicherung an. In 11 dieser Prüfungen wurden die Informationen nicht in vollem Umfang zur Verfugung gestellt, weder in Gestalt eines Entwurfs eines Vertrags, noch in Gestalt eines Siebdrucks oder eines handgeschriebenen Konditionsblattes. 53 von 166 Darlehensangeboten, einschließlich Restschuld-Versicherungen, zeigten einen extremen Zinssatz, d.h. 100-prozentig über dem Marktzins.
Für 16 dieser 53 Kontrakte gab es einen deutlichen Indikator für die Wucherrate, d.h. einen verbindlichen Abschluß und einen Zinssatz von mehr als 100 Prozentpunkten über dem Marktzins, einschließlich Kreditrestversicherung. In 24 Prozentpunkten der Beratungen war stets zu erwarten, dass Dritte vertrauenswürdige Auskünfte über die Budgetsituation der Testpersonen erhalten würden.
In der Santander Banque zeigten nur 18 Prozentpunkte der Prüfungen die nötige Verschwiegenheit. Schließlich wurden im Durchschnitt rund 90 Prozentpunkte der Testpunkte für die Reaktion der Consultants auf die Bedürfnisse der Kunden durchgesetzt. D. h. der Darlehensbetrag oder die Fälligkeit oder der Ratenbetrag wurden thematisiert. 1 Die Leserfreundlichkeit wird dadurch erhöht, dass hier und im Nachfolgenden nur das allgemeine Männliche eingesetzt wird.
Es wurden 166 Darlehensangebote eingereicht, davon 106 Restschuldversicherungen, von denen 53 Darlehensangebote inklusive Finanzierungskosten zu einem effektiven Zinssatz geführt haben, der mehr als doppelt so hoch war wie der vergleichbare Marktzins.
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