Rücktritt von Darlehen: Der BGH setzt die Kreditinstitute eindeutig an ihre Stelle.
Nach der geltenden ständigen Judikatur des Bundesgerichtshofes sind für Konsumenten, die den Rücktritt ihres Immobilienkredits rechtzeitig angekündigt haben, alle Möglichkeiten offen, um den Rücktritt auch gegenüber den Kreditinstituten und Skandinaviens zu durchsetzen. Anwalt Björn Röhrenbeck ist der Begründer der Kanzlei Röhrenbeck mit Sitz in Deutschland. Björn..... Der BGH hatte bereits im vergangenen Monat mitgeteilt, dass eine Widerrufsbelehrung mit der Gestaltung der Widerspruchsfrist "frühestens mit Zugang dieser Belehrung" für den Konsumenten trügerisch war, da er den Anfang der Widerspruchsfrist nicht nachvollziehen konnte.
Mit der Nutzung der Fussnote "Bitte Frist des Einzelfalles prüfen" wird auch eine Revision der aktuellen Modellinstruktion vorgenommen, so dass sich auch das Finanzinstitut nicht auf den Schutz der berechtigten Erwartungen verlassen kann. Dadurch wurde die Widerspruchsfrist nie in Kraft gesetzt und der Widerspruch könnte auch noch Jahre nach Abschluss gültig sein (Ref. : XI ZR 564/15).
"Den Kreditinstituten und Sparbanken wird die detaillierte Begründung des BGH-Urteils, die jetzt veröffentlicht wurde, wohl nicht gefallen. Ihre grundlegenden Argumente für die Ablehnung eines Widerrufs erwiesen sich als extrem unverblümt und kaum durchsetzbar. Inzwischen sind die Möglichkeiten der Konsumenten, ihren Widerspruch geltend zu machen, wieder einmal signifikant gestiegen", sagt Björn Röhrenbeck, ein auf Bank- und Finanzmarktrecht spezialisierter Anwalt aus der Kaiserslauterner Stadt.
In seiner Begründung hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass der Umfang der Widerrufsbelehrung der Kreditanstalten extrem eingeschränkt ist. Bereits geringe Abweichende Angaben von der Probe haben zur Folge, dass die Anweisung mangelhaft ist und die Frist für den Widerruf nicht in Kraft tritt. Die Einleitung der Rücktrittsfrist muss nicht nur für den Konsumenten klar ersichtlich sein.
Kleinere formelle Veränderungen wie die Zentrierung einer Kopfzeile oder die Nutzung eines Frames können noch durchlaufen, aber auch die Nutzung von Synergien - aber grundsätzlich nicht mehr", sagt Röhrenbeck. In Karlsruhe machten die Juroren deutlich, dass sich die Kreditinstitute auch dann nicht auf den Schutz des Vertrauens stützen können, wenn sie den Inhalt der Anweisung geändert haben.
Das Rücktrittsrecht wird dann weder verfallen noch treuhänderisch ausgenutzt. Bei Verbrauchern, die einen zwischen 11. 2002 und 11. Juli 2010 bis zum Stichtag 31. Dezember 2016 abgeschlossenen Immobilienkredit zurückgezogen haben, bietet die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ihnen auch alle Möglichkeit, den Rücktritt gegenüber ihrer Bank geltend zu machen, wenn sie den Rücktritt nicht akzeptieren.
"Ältere Immobilienfinanzierungen, die nach dem Stichtag vom 11. Mai 2010 abgeschlossen wurden, können trotzdem gekündigt werden, wenn die Bank eine falsche Widerrufsumstellung vorgenommen hat. Das Rücktrittsrecht ist in diesen FÃ?llen nicht am Frankfurter Flughafen am vergangenen Freitag, den so genannten", erklÃ?rt Röhrenbeck. Rücknahme von Immobilienkrediten...... Für deutsche Kreditinstitute ist die Immobilienfinanzierung ein gutes Geschäftsfeld und sichert die langfristige Kundenbindung.
Bei vielen Immobilientransaktionen wurde jedoch eine falsche Widerrufsbelehrung angewendet. Die betreffenden Aufträge können gekündigt werden. Mit einem neuen Gesetzentwurf vom 20. Mai 2016 soll das "Ende" des Widerrufsjokers erreicht werden und damit verhindern, dass mehrere tausend Kreditnehmer aufgrund von falschen Widerrufsanweisungen tatsächlich "für immer" widerrufbare Aufträge aufkündigen.
Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: [email protected] Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum