Wir beschäftigen uns heute mit der Kreditkartenbranche und deren Möglichkeiten. Die Bezahlung von Waren und Leistungen erfolgt mit einer Karte. Denn die meisten Karten sind international verwendbar, und gerade das macht sie so profitabel - denn Ihre EC-Karte ist oft nicht als Zahlungsmittel zu haben. Dies ist auch der Grund, warum Menschen Scheckkarten kaufen - damit sie jederzeit und an jedem Ort bezahlen und geschäftlich tätig werden können.
So ist eine Karte eher ein "Lifehack" für die meisten Menschen, ohne sich Sorgen machen zu müssen, immer genügend Geld in der derzeit gültigen Währung dabei zu haben. Zu den bekanntesten Distributoren gehören MasterCard, Visa, Diners und American Express. Sie werden entweder in Kooperation mit Kreditinstituten (MasterCard, Visa) oder unmittelbar von der Kartenfirma (Diners, American Express) ausgestellt.
Die Verwendung von Kredit- und Geldkarten wird oft mit Charge-, Debit- und Prepaid-Karten vermischt, die im Grunde die selben Vorzüge wie eine Kredit- oder EC-Karte haben, aber ein anderes Rückzahlungssystem haben. Es gibt in Deutschland gängige VISA- oder Mastercard-Kreditkarten, aber viele haben auch eine AMEX-Kundenkarte, wie gesagt, darauf kommen wir später zurück. An Kredit- und Bankkarten sind in der Praxis in der Tat vier Personen beteiligt: das Unternehmen, das für seine Waren und Leistungen mit Karte bezahlt (heute ein großer Teil aller Einzelhändler, auch Einzelhändler), die übernehmende Bank, auch bekannt als Acquirer, die den Kartenumsatz des Unternehmens begleicht.
Dies muss nicht zwangsläufig die gleiche sein wie die ausstellende Institution - der Kund kann seine Kreditkarte von einem anderen Aussteller beziehen, ebenso wie das Unter-nehmen einen anderen Erwerber. Ein Terminaldienstleister kann hinzugefügt werden, der die Bezahlungen entweder vor-Ort per Endgerät oder im Netz via virtuellem Endgerät erhält und an den Erwerber weiterleitet. In diesem Fall ist es möglich, dass der Erwerber die Bezahlungen erhält.
Das typische Beispiel wäre ein Dienst wie Paypal, der eine Bezahlung per Kreditkarte durchführt. Die Herausgeberin stellt dem Käufer die zu zahlende Zahlungskarte zur Verfügung. Mit dem Erwerber kann das Verlagshaus Kreditkartenzahlungen akzeptieren. Erwerber sind in der Regel Spezialunternehmen, die sich im Besitz einer oder mehrerer Kreditinstitute befinden.
Die Emission hingegen wird in der Praxis in der Praxis von einer Retailbank - der Titel sagt alles - durchgeführt, d.h. von Kreditinstituten, die ihr Geschäft unmittelbar mit dem Verbraucher betreiben (typische Sparkasse). Zahlt" der Auftraggeber durch eine Bezahlung an einen Erwerber, so verarbeitet der Herausgeber diese für den Auftraggeber.
Die Herausgeberin belastet den Geldbetrag vom Auftraggeber und überträgt die Verantwortlichkeit auf den Erwerber. Der Erwerber verdient sein Kapital dadurch, dass das beauftragte Dienstleistungsunternehmen, das Zahlungen per Karte entgegennimmt, einen Teil seines Umsatzs (z.B. American Express: 4%) an den Erwerber überweist. Das Argument ist einfach, dass der Geschäftspartner des Erwerbers, d.h. das Unter-nehmen, für die Bearbeitung der Transaktionsabwicklung durch den Erwerber mit dem Emittenten bezahlt, und dass der Konsument die Transaktionsabwicklung ohne die Möglich- keit einer Kreditkarte überhaupt nicht angenommen haben könnte.
Rechtsgrundlage in Deutschland ist, dass, wenn der Auftraggeber bei der Bezahlung per Karte den Lastschriftbeleg unterschreibt, ein so genanntes Abstraktversprechen ("Schuldanerkenntnis") nach §780 BGB eingegangen ist. Allein dieses Schuldeingeständnis ist dann die rechtlich gültige Basis für den Rechtsanspruch des Unternehmers gegen den Auftraggeber und damit für den Rechtsanspruch des Erwerbers gegen den Emittenten.
Die meisten von Ihnen wissen, dass es Einzüge gibt. Das Zahlungsempfängerkonto hat einen legitimen Anrecht auf eine Bezahlung auf der Grundlage von Waren oder Dienstleistungen, die von ihm gekauft wurden. Damit Sie diese bekommen, erteilen Sie dem Begünstigten die Einzugsermächtigung. Im Gegensatz zu einer ziehenden Bezahlung steht die Pushzahlung, bei der die Bezahlung nicht durch den Adressaten, sondern durch den Regulierer (Überweisung) angestoßen wird.
Die Begünstigten werden auch als "Gläubiger" bezeichnet, der dem Schuldner "glaubt", dass er seine Forderungen mit dem Begünstigten begleichen kann. Das erste Inkassobüro wird vom Kreditor beauftragt, die Lastschrift einzuziehen. Zu diesem Zweck übermittelt er die Belastungsermächtigung des Zahlungsempfängers an das erste Inkassobüro. In der Währungsbeziehung zwischen Zahler und Zahler wird zwischen Zahler und Zahler vereinbaren, dass "Schulden" aus einem konkreten Kontrakt am Tag der Begleichung per Lastschrift ausgeglichen werden; im Deckmantel dagegen weist der Zahler seine Hausbank (Zahlstelle, s. u.) an, die Schuld zu erstatten.
Im Lastschriftverfahren wird der Kreditor vom Zahlungspflichtigen bevollmächtigt, einen gewissen Betrag vom Kontokorrent zu exakt definierten Fälligkeiten einziehen. Daran ist die Zahlungsstelle nicht beteiligt - sie kennt die Zahlungsverpflichtung des Zahlungspflichtigen nicht und kann daher die Einzugsermächtigung nicht überprüfen - sie wird daher ohne Mitwirkung des Zahlungspflichtigen nichts gegen die Lastschrift unternehmen.
Im Lastschriftverfahren (weitaus seltener) ermächtigt der Zahlungspflichtige die Zahlungsstelle, sein Bankkonto zu bestimmten Fälligkeiten zu belasten und das Geldbetrag vom Bankkonto des Zahlungspflichtigen auf das Bankkonto des Zahlungspflichtigen zu überweisen. Das erste Inkassobüro wird nicht benachrichtigt, so dass es die Autorisierung der Auszahlung nicht überprüfen kann.
Meistens müssen Sie außerhalb der EU per Bankeinzug oder Vorauskasse (Banküberweisung, Flyer, etc.) bezahlen. Natürlich können Sie auch Rückbuchungen von Einzugsermächtigungen vornehmen. Dies sollten Sie z.B. dann tun, wenn der Debitor, d.h. der vermeintliche Kreditor, überhaupt keinen Anrechnungsanspruch hatte. Kommen Sie bei Ihrer Hausbank durch ein Bankeinzugsverfahren "in die roten Zahlen", dann bedeutet das, dass es in Ihrem Fall eine korrespondierende Akkreditivlinie gab, oft in Gestalt einer "Kontokorrentkreditlinie".
Auch bestimmte Arten von Konten, wie z.B. Sparbücher, können nicht belastet werden (typische "Geldkonten") - so wird dem vermeintlichen ersten Inkassobüro sichergestellt, dass das von Ihnen investierte Kapital wirklich dort verbleibt und bei der Buchung erfährt. Eine weitere Ursache ist, dass Sie als vermeintlicher Zahlungsempfänger im Rahmen eines Einzugsermächtigungsverfahrens der Lastschrift widersprechen oder im Rahmen des Lastschriftverfahrens, dass das erste Inkassobüro eine Lastschrift (aus welchem Grunde auch immer) durchgeführt hat, ohne dass Sie einen Lastschriftauftrag erteilt haben.
Im Falle einer so genannten Lastschriftrückbuchung wird das Guthaben dann dem Guthaben des vermeintlichen Zahlungspflichtigen gutgeschrieben. Der vermeintliche Zahlungsempfänger wird über den Verwendungszweck der Rücklastschrift informiert. Für Lastschriften fallen Honorare an, die in der Regelfall nach dem Gesetz nach einem gewissen Verhätnis zwischen Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtigem untergliedert sind.
Wenn der Zahlungsempfänger der Rückgabe der Lastschrift nicht zustimmt, setzt sich die erste Inkassoagentur mit der Zahlungsstelle in Verbindung, die sich ihrerseits an den Zahlungspflichtigen meldet. Tritt der Kreditgeber nicht ein, ist die Sache abgeschlossen. In der Regel hat dies zur Konsequenz, dass der Kreditgeber seine Forderung zivilrechtlich geltend zu machen versucht. "Erstaunlicherweise" trifft das Einspruchsrecht gegen eine Lastschrift (nicht der Einspruch gegen die Rückgabe der Lastschrift) auch auf das Lastschriftverfahren zu, bei dem er selbst tatsächlich den Befehl zur Lastschrift erteilt.
Damit ist die Bezahlung auch zahlungsunfähig, d.h. im Insolvenzfall des Zahlungspflichtigen wird die Lastschrift nicht zurÃ? Die Gläubigerin oder der Gläubiger nimmt diesen Widerruf stillschweigend an, er kann nicht ohne weiteres belasten, solange er nicht Einwände erhebt. Für Sie als Kunde ist der Unterscheid nicht besonders bedeutsam - für das Bauunternehmen und den Erwerber ist er interessanter. Die Rechtslage ist anders, aber es besteht Einigkeit darüber, dass mit einer einzigen Signatur des Leistungsnachweises als Kreditkarte kunde eine unwiderrufliche Anweisung erteilt wird.
Im Unterschied zum Lastschriftverfahren gibt es daher oft kein Rücktrittsrecht. Wenn der Missbrauch von Kreditkarten funktionieren soll, müssen Sie die Anmeldeinformationen für Ihre Karte stehlen. Entscheidend ist, ob der Täter auch im Besitze der Karte selbst mit der PIN (Diebstahl) ist, aber dies ist nicht zwingend erforderlich. Sie können entweder durch Knacker über das Web (Phishing, Durchsuchen Ihrer sensiblen Sicherheitslöcher in Ihrem Computer, Cracken von verschlüsselten Dateien, in denen Ihre Angaben gespeichert sind - wie z.B. Firmenserver, brutaler Zugriff auf ein Konto in einem Online-Shop, in dem Sie Ihre Kreditkarteninformationen gespeichert haben, usw.) oder durch Knacker erhalten werden.
oder sie erlauben dir, deine Karte in ein verändertes Endgerät zu legen (viel weniger, weil die Gefährdung, geschnappt zu werden, für den Verbrecher größer ist). Wer mit der Karte bezahlen will, muss sich in der Regelfall authentifizieren - mit PIN oder Signatur. Aber dann sind Sie nicht verantwortlich - in der Regelfall erhalten Sie Ihr Kapital von Ihrem Emittenten abzüglich eines Selbstbehaltes.
Im Falle eines Verlustes oder Diebstahls der geliehenen Kredikarte sollte der Eigentümer unverzüglich das Kartenunternehmen oder den Herausgeber (kartenausstellende Bank) informieren. Normalerweise sind es etwa 50 ?. Wenn Sie also Ihre Kreditkartendaten in Ihrem Fahrzeug belassen oder Ihre PIN an der gleichen Stelle wie Ihre Kartendaten aufbewahren, müssen Sie den entstandenen Sachschaden selbst bezahlen.
Der Missbrauch von Kreditkarten durch Datendiebstahl ist, wie oben beschrieben, recht ungewöhnlich, da in der Regel nur die entsprechenden Informationen gestohlen werden. Jetzt gibt es den Unterschied: Im Grunde ist es "relativ einfach", das eigene Geldbetrag zurückzubekommen, wenn der Sachverhalt vorhanden ist -> der Verursacher hat nur die Angaben und nicht die Karte selbst. Die Bezahlung wird in diesem Falle ohne Lastschriftbeleg angenommen.
Für diesen Sachverhalt kann der Auftraggeber in diesem Falle jedenfalls nicht verantwortlich gemacht werden - Sie erhalten in der Regelfall Ihr Guthaben zurück (wir sprechen von Chargeback) - wenn er den Spion rechtzeitig wahrnimmt und gleich die Alarmmeldung gibt - sprechen wir immer von zwei Wo. Dann wird in der Regelfall die Schadensforderung durch die Hausbank mit Selbstbehalt übernommen.
Andererseits - der Verursacher hat nicht nur die Angaben, sondern auch die Kreditkarten - schaut wie oben angegeben aus - falsche Signaturen und nachprüfbare Abschöpfung kein Thema - PIN zusammen mit der Visitenkarte gespeichert ist dumm. Aber der Dealer hat den Vorzug, dass Ihr Emittent Ihre Solvenz gegenüber dem Bauunternehmen garantiert (Delkredere), wenn Sie also aus irgendeinem Grunde nicht solvent sind und trotzdem per Karte bezahlen, dann ist der Entrepreneur in Ordnung.
Aber Sie werden vermutlich Schwierigkeiten mit Ihrem Emittenten haben. Für den Anbieter sind die Kosten in der Regel deutlich teurer als bei einer Bezahlung per Maestro- oder EC-Karte. In der Regel werden von Ihrem Emittenten kostenlose Karten herausgegeben. Allerdings erfordern einige Emittenten einen bestimmten Mindestbetrag auf der Kreditkarte, so dass diese unentgeltlich ist.
Die inländische Nutzung (in unserem Falle in der Eurozone) ist in der Praxis in der Praxis in der Regel kostenfrei oder wird gar mit Prämiengeldern honoriert (natürlich, da der Erwerber dann von der Vertragsfirma Transaktionskosten erheben kann). Die Nutzung im Ausland ist dagegen in der Praxis zumeist mit Kosten behaftet. Grundvoraussetzung für die Ausstellung einer Karte ist eine hinreichende Kreditwürdigkeit Ihrerseits, da die Herausgeberin dafür auch gegenüber dem beauftragenden Unternehmen in Ihrem Namen haftet: Am weitesten verbreiteten sind MasterCard mit rund 32 Millionen Akzeptanzstellen auf der ganzen Welt und über 1 Million Bankautomaten sowie Visa mit 20 Millionen / 1,6 Millionen mit der herkömmlichen Karte, der Inhaber der eine Monatsabrechnung über die aktuellen Kontokorrentkarten vorhält.
Die vorliegende Abrechnung hat nichts mit der Abrechnung zu tun, die Sie vom Fachhändler erhalten. Je nach Emittent haben die Kundinnen und -kunden in der Regelfall die Wahl, jeden Monat 5, 10 oder 50 Prozent des ausstehenden Betrages zu erstatten. Ungeachtet einer Volltilgung kann die Karte innerhalb des Privatkreditrahmens aufgeladen werden, aber auf diesem so genannten Revolvingkredit zahlen Sie auch Zins, der meist über dem eines normalen Kredits liegt.
Mit der Kundenkarte bekommt der Inhaber eine monatliche Abrechnung, die innerhalb kürzester Zeit (in der Regelfall bis zu 30 Tage) zur Zahlung ansteht. Somit erhalten die Kunden ein zinsloses Darlehen mit sehr kurzfristiger Laufzeit für den Zeitpunkt zwischen der Erfüllung des Vertrages mit dem Vertragspartner und der Fälligkeit des Rechnungsbetrages mit dem Emittenten. Dies ist die in Deutschland gebräuchlichste Kreditkartenart.
Dies ist eine Kombination aus Kredit- und Debit- oder Kundenkarte. Die Herausgeberin legt dann das Kreditkartenlimit auf einen Wert zwischen 125 und 200% dieses Betrages fest. Mit einer Anzahlung von 500 25% wären das 625 , die der Eigentümer als zusätzliches Guthaben nutzen kann, das dann wie bei einer herkömmlichen Karte in Rechnung gestellt wird.
Sie sind nicht überziehbar, haben eigene Akzeptanzmarken und damit ein eigenes Netzwerk von Akzeptanzstellen, so dass es weitaus weniger zuverlässig ist als bei herkömmlichen Kredit- und Zahlungskarten, mit denen man im europäischen Raum zahlen kann (außerhalb der EU ist es gar sehr unwahrscheinlich). Deshalb werden sie in der Regel nicht als Kreditkarte betrachtet.
Es gibt auch MasterCard und Visa-Debitkarten, die als Kreditkarte gelten, weil sie das Kreditkartenakzeptanzzeichen der entsprechenden Unternehmen tragen. Diese sind in einigen Staaten, wie z.B. Deutschland, nicht von Charge Cards / realen Credit Cards zu trennen. Derartige Ausweise sind überschreibbar (weil sie eine so genannte Prägung haben), Sie zahlen dann wie bei normalen Krediten Zins.
Nach der Monatsrechnung werden alle Soll-Beträge per Lastschrift unmittelbar vom Referenz-Konto des Inhabers abgebucht. Zum Beispiel bei höheren Kosten pro Vorgang, einige berechnen gar Kosten für das Laden der Kreditkarte und einfache Nutzung - andere sehen die Zahlung über eine jährliche Gebühr vor.
Bis zur Bezahlung der Caravangebühr bei der Übergabe des Caravans ist in der Praxis die Karte eine Sicherheitsmaßnahme - bei Prepaid-Karten ist dies nicht der Fall. Im Grunde ist es wahr, dass Sie in der Praxis von so genannten direkten Banken meist günstigere Konditionen erhalten, als wenn Sie Ihre Karte von einer Regionalbank herausgeben lassen. Hinzu kommt, dass alle Karten mit einem Kreditsaldo (z.B. die Prepaid-Kreditkarte) in der Praxis einen lukrativen Zinssatz im Verhältnis zum Kontokorrent bieten.
Aber natürlich muss man bedenken, dass der Investitionsschutz nicht so gut ist, was wiederum heißt, dass im Falle einer Insolvenz des Emittenten das Kapital untergeht. Sie erhalten hier neben der Visa-Karte auch einen kostenlosen Maestro (EC-Karte). Die Besonderheit dieser Maestro-Karte ist, dass die Zahlungsfrist im Falle einer negativen Lastschrift eine zweimonatige freie Zahlungsfrist vorsieht, so dass Sie 2 Monaten lang keine Dispo-Zinsen zahlen. Hier die AGBS: gewinnbringende Wertkarte, Jahresbeitrag 20 , ab 12 Jahren, hier ein Erlebnisbericht aus dem Hause wendrot visa prepaid: Bräuchte ich überhaupt eine Kredikarte, wenn ich keinen Kredikredit verwenden will?
Doch es gibt immer noch Differenzen - nicht immer kann man im In- und Ausland mit einer Maestro-Karte bezahlen, es wird zum Beispiel in Staaten wie Russland problematisch, wo man mit dem EUR nicht sehr weit kommt und zuvor auf RUR wechseln müsse. Kein Probleme mit der Karte. Darüber hinaus gibt es gewisse Geschäftsbereiche, in denen eine Karte bis zum Fälligkeitsdatum der Zahlung als Versicherungsschutz für das Unternehmen fungieren kann - eine EC-Karte hingegen nicht, da es keine Versicherungen über die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers gibt.
Wenn Sie sich die clevere Vorstellung von einer Überziehung Ihrer Karte einfallen lassen, um eine Kreditlinie auf einem laufenden Konto durch eine Einlage zu vermeiden und von niedrigeren Zinssätzen zu partizipieren, sollten Sie wissen, dass dies als Betrug mit Kreditkarten strafbar ist.
Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: [email protected] Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum