Mit dieser systematischen Gesamtpräsentation des AGB-Rechts wird die Bearbeitung von Mandaten unterstützt durch - systemische Anweisungen zur Erstellung und Überprüfung von AGB, - eine Vielzahl von Fallstudien mit Erklärungen als konkretes Handzettel für die Praxis, - eine Vorstellung der jeweiligen Fallrechtsprechung zu den in der Praxis bedeutsamsten Problembereichen, - eine ganzheitliche Bearbeitung häufiger rechtlicher Fragen zu AGB in Kauf-, Miet-, Werk- und Garantieverträgen, sowie zu Vertragsklauseln aus anderen Vertragsarten wie Reise-, Bank- und Versicherungs-verträgen.
Dies gilt auch für Aufträge über Zusatzleistungen aus optionalen Angeboten, z.B. Bandbreite, Flatrate, Mobilfunk, Internet, IPTV, Service- und Hardwaremodule. Darüber hinaus sind Tariferhöhungen insoweit möglich, als eine Mehrwertsteuererhöhung stattfindet oder von der BNetzA auf der Grundlage regulatorischer Vorschriften durchgesetzt wird. Macht der Auftraggeber von seinem Einwandrecht in schriftlicher oder schriftlicher Form nicht innerhalb von sechs Kalenderwochen nach Erhalt der Änderungsanzeige Gebrauch oder kuendigt er den Auftrag, so wird der Auftrag unter den geaenderten Voraussetzungen fortgefuehrt.
Bei Widerspruch wird der Auftrag unter den gleichen Voraussetzungen fortgeführt. Auf diese Konsequenzen wird der Auftraggeber in der Änderungsanzeige besonders aufmerksam gemacht. Zwei. 1 Der Auftraggeber kann Bestellungen in schriftlicher Form oder durch Online-Bestellung (z.B. E-Mail) aufgeben. In diesem Fall findet die Abnahme gemäß 147 BGB zu einem Termin statt, in dem der Auftraggeber unter normalen Voraussetzungen mit dem Erhalt der Stellungnahme rechnen kann.
Der Auftraggeber kann mit seiner Endeinrichtung Anschlüsse zur Sprach- oder Datenübertragung (Telekommunikationsverbindungen) annehmen oder Anschlüsse zu anderen Anbindungen im In- und Auslande herstellen, soweit diesbezüglich Verträge mit anderen Netzwerkbetreibern oder Telekommunikationsbetreibern vorliegen. Gleiches trifft auf den Zugriff auf Angebote anderer Anbieter zu. Daraus entstehen keine Ansprueche des Auftraggebers.
Über ein in den Festnetzprodukten enthaltenes E-Mail-Konto kann der Kundin oder dem Kunden E-Mails zugestellt und zugestellt werden. Er hat dafür zu sorgen, dass er seinen E-Mail-Posteingang regelmässig kontrolliert, seine Eingangsnachrichten regelmässig abholt und sich frühzeitig über die ankommenden E-Mails informieren kann. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass der Eigentümer des Zugangs, an den die Gespräche weitergeleitet werden sollen, damit einverstanden ist und keine Anrufumleitung vorgenommen hat.
Die Kundin bzw. der Kundin wird nur solche Geräte anschließen, deren Einsatz für Telekommunikationszwecke in der BRD erlaubt ist. Der Auftraggeber ist für alle Beschränkungen der gebotenen Dienste verantwortlich, die durch den unsachgemäßen Anschluss und die unsachgemässe Benutzung der eigenen Terminalanlagen des Auftraggebers entstehen. Besonders beleidigend ist das folgende Verhalten des Kunden: - Senden und Übertragen von unaufgeforderten oder rechtlich verbotenen Inhalten, Gegenständen und anderen Dienstleistungen (wie z.B. unaufgeforderte und unaufgeforderte Werbung per E-Mail, Telefax, Telephon, SMS usw. oder nicht gesetzeskonforme Einwahlprogramme/Ziffern).
Dabei hat der Auftraggeber vor allem die folgenden Vorschriften zu befolgen. Dabei ist der Auftraggeber in besonderem Maße dazu angehalten, die als Login/E-Mail-Name zu verwendende Zeichenkette auf ihre Kompatibilität mit den Rechten Dritter, z.B. mit Namens-, Marken-, Urheber- oder ähnlichen Eigentumsrechten zu überprüfen. Darüber hinaus verzichtet der Auftraggeber vor allem auf Belästigungen und Drohungen und bietet keine rechtswidrigen oder unmoralischen Angebote und/oder Auskünfte an, vor allem keine rassenhasserregenden Angebote und/oder Auskünfte im Sinn der 130, 130a und 131 des Bundesgesetzbuches (StGB),
4.6. 3 Der Auftraggeber verspricht sich, vor allem von folgenden Maßnahmen Abstand zu nehmen: - die falsche Gestaltung von Diensten des Servers (wie z. B. Proxy-, News-, Mail- und Webserver-Dienste), die zu einer ungewollten Replikation von Dateien führt (Duplikate, Mail-Relaying); - die Fälschung von Mail- und News-Headern sowie von IP-Adressen (IP-Spoofing); - soweit wie möglich die Verbreitung von Computerviren und -Würmern.
4.6. 4 Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen und einzustehen, dass alle in diesem Abschnitt 4.6. 1 bis 4.6. 3 genannten Pflichten auch von Dritten erfüllt werden, die über seine Identifikation die vertraglichen Dienstleistungen in Anspruch nehmen. und zwar von Dritten. - die Beachtung der bekannten Prinzipien der Datenschutzsicherheit zur Verhinderung von Datenverlusten, Datenbeschädigungen, Übertragungsfehlern oder anderen Fehlfunktionen, - Eingabefehler, soweit der Auftraggeber selbst in der Lage ist, gewisse Funktionsmerkmale einzurichten oder zu blockieren (z.B. durch die Angabe einer spezifischen Kombination von Ziffern).
Bei begründetem Verdacht, dass Unbefugte von dem Passwort bzw. Passwort erfahren haben, muss der Auftraggeber das Passwort/Passwort umgehend umstellen. Darüber hinaus ist der Auftraggeber dazu angehalten, Passwörter in elektronischen Datenträgern sowie in örtlichen Radionetzen (WLAN) ausschliesslich in kodierter Fassung zu hinterlegen oder zu übertragen. Dem Kunden steht es nicht zu, die Ermächtigung zur Einziehung während der Laufzeit des Vertrages zu widerrufen.
Die Kunden sind dazu angehalten, wahrheitsgemäße Informationen über ihre in der Anwendung enthaltenen Informationen zu erteilen. Die im Rahmen dieser Vereinbarung erbrachten Dienstleistungen sind, sofern nicht ausdrÃ??cklich anders geregelt, zur Verwendung als Konsumenten bestimmt. Dabei darf der Auftraggeber Dienstleistungen, die gegen eine Pauschale (z.B. Flatrates) vergütet werden, nicht für Mehrwertdienste und Telekommunikationsdienste, für Massekommunikationsdienste, insb. Faxrundfunkdienste, Call Center, Telefonmarketing und Marktforschungsdienste, sowie für die permanente Vernetzung oder den Anschluss von Orten oder Telekommunikationssystemen in Anspruch nehmen.
Die Honorare für die Einzelleistungen richten sich nach den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses für das betreffende Auftragsprodukt geltenden Tariflisten, sofern nicht anders angegeben. Die im Einzelfall zu entrichtende Monatsfestvergütung (insbesondere für nutzungsunabhängige Dienstleistungen (z.B. Basispreis für ISDN/DSL-Produkte oder für tarifliche Pauschaldienste) ist für den weiteren Verlauf des Monates, gerechnet ab dem Tag der Aktivierung der vertragsgegenständlichen Dienstleistung, und danach monatsweise (periodisch) im Voraus zu entrichten.
Dazu gehören vor allem alle nutzenabhängigen Dienste, wie z.B. die individuellen Telefon- und Fernsprechnetz. 3 Die Rechnungen und, falls in Auftrag gegeben, die Einzelrechnungen ("EVN") werden dem Auftraggeber unentgeltlich und in elektronischem Format im Internet zur Verfuegung gestellt nachstehend " Onlinerechnung " oder ". Fordert der Auftraggeber anstelle der Online-Rechnung eine Papierrechnung an, wird eine monatliche Gebühr nach der zum Vertragsschluss geltenden Tarifliste berechnet.
Die Zahlungen sind mit Erhalt der Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. In diesem Fall ist der Kaufpreis zu entrichten. Er hat dafür zu sorgen, dass das von ihm angegebene Konto ausreichend gedeckt ist. Wir behalten uns vor, weitere Schadensersatzansprüche geltend zu machen sowie einen geringeren Schaden durch den Auftraggeber nachzuweisen. Der Auftraggeber kommt mit der Zahlung nicht innerhalb von 10 Tagen nach dem Fälligkeitsdatum und Erhalt einer Bestellung oder gleichwertiger Zahlungsbilanz in Zahlungsverzug und auf diese Konsequenzen wurde in der Bestellung oder Zahlungsbestätigung ausdrücklich verwiesen.
Nicht rechtskräftig festgestellte Ansprüche, denen der Auftraggeber form-, frist- und abschließend widersprochen hat, werden bei der Bemessung der offenen Zahlungspflicht nicht berücksichtigt. Der Leistungserbringer hat den Kunden vorher um eine vorläufige Auszahlung eines Durchschnittsbetrages gebeten, den der Leistungserbringer in den letzten sechs Abrechnungsperioden im Durchschnitt als Vergütung für einen korrespondierenden Zeitabschnitt zu zahlen hatte, und der Leistungserbringer hat diesen Betrag nicht innerhalb von zwei Kalenderwochen bezahlt.
Die Reklamation des Kunden über die Summe der in Rechnung gestellte nutzungsbezogene Entlohnung hat er dem Abrechnenden innerhalb von acht Kalenderwochen nach Erhalt der Abrechnung mitteilt. Der Auftraggeber ist auch zur Zahlung aller Gebühren für Dienstleistungen angehalten, die durch die berechtigte oder unberechtigte Benutzung der Dienstleistungen durch Dritte entstehen, es sei denn, er beweist, dass die Benutzung der Dienstleistungen nicht auf ihn zurückzuführen ist.
Darüber hinaus haften die Nutzer für alle durch die autorisierte oder unbefugte Benutzung der Verbindungen durch Dritte verursachten Schaden, soweit sie für diese Verwendung verantwortlich sind. In seinem Verantwortungsbereich ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, nachzuweisen, dass er für die Verwendung nicht verantwortlich ist. Soweit nach dem ProdHaftG zwingend gehaftet wird, namentlich für die Bereiche Leben, Körper oder Krankheit, bei einer Gewährleistungsübernahme für die Qualität der Dienstleistungen oder bei arglistigem Verhalten, gilt die Haftungsbeschränkung nicht.
Dazu gehören unter anderem Naturkatastrophen, Brände, Arbeitskämpfe - auch bei Dritten - und eine Störung der Elektrizitätsversorgung. Wird ein bestehender Kontrakt um weitere Waren ergänzt, läuft eine neue Vertragsdauer von 24 Kalendermonaten an, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. - der Auftraggeber stellt die Zahlung ein oder ist insolvent, - eine erhaltene Bonitätsauskunft ist positiv, - der Auftraggeber kommt zwei aufeinanderfolgende Kalendermonate mit der Zahlung eines erheblichen Betrags der fälligen Gebühren oder, für einen längeren Zeitabschnitt als zwei Kalendermonate, mit der Zahlung eines Betrags in Höhe der für zwei Kalendermonate fälligen Durchschnittsgebühren in Verzug, demzufolge - der Auftraggeber seine Vertragsverpflichtungen erheblich verletzt, Ausrüstung Mrd:
Im Falle eines Anbieterwechsels wird der Service des Verbrauchers in der Regelfall nicht mehr als einen Tag lang ausfallen. Vor allem die Übermittlung von Telefonnummern für Festnetzdienste an Festnetzstandorten auf Nummern ohne Festnetzstandort und vice versa ist nicht zulässig. Die vorliegende Klausel erstreckt sich immer auf das ganze vertragliche Verhältnis und damit auf alle inanspruchnahme.
Bei begründeten Zweifeln an der Bonität des Auftraggebers vor Vertragsabschluss, weil nach den gewonnenen Informationen zu vermuten ist, dass die Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Auftraggeber mit erheblichen Hindernissen behaftet sein wird, vor allem weil der Auftraggeber mit Verbindlichkeiten aus anderen (bestehenden oder früheren) Aufträgen in Verzug ist, sind diese Aufträge nicht oder in vergleichbarer Weise vereinbar: Milliarden Euro:
keine angemessene Sicherheitsleistung in Gestalt einer Bürgschaft oder einer direkt vollstreckbaren Garantie durch ein in der EU niedergelassenes Kreditinstitut vorschreiben und den Zugriff auf seine Dienstleistungen einschränken, soweit der Verbraucher die Sicherheitsleistung nicht oder nicht in ausreichendem Maße erbringt oder die geleistete Sicherheitsleistung keinen hinreichenden Schutz gegen Forderungsausfälle gewährleistet (z.B. indem er die Leistung einer Sicherheitsleistung oder einer direkt vollstreckbaren ¡Garantie durch ein Kreditinstitut mit Sitz in der EU verlangt).
Der Auftraggeber haftet nicht für Verluste, Schäden oder Verletzungen (z.B. wenn der Auftraggeber eine beeidigte Erklärung anstelle eines Eides abgegeben hat oder einer entsprechenden Aufforderung nicht nachkommt ) oder aus einem anderen wichtigen Grunde, z.B. wenn der Auftraggeber unzutreffende Äußerungen macht oder wenn der berechtigte Verdacht besteht, dass der Auftraggeber die Dienste mit unsachgemäßer Absicht nutzt oder in in Anspruch nehmen wird.
Darüber hinaus informiert die FINMA/Creditreform Handel, Telekommunikation und andere Firmen, die Dienstleistungen und Dienstleistungen gegen Entgelt erbringen. Persönliche Angaben werden von der Schufa / Creditreform nur dann zur Verfuegung gestellt, wenn im konkreten Fall ein berechtigte Interessenlage nachweisbar ist.
Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: [email protected] Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum