Die Kreditinstitute sind seit dem 31. Oktober 2018 nach dem ZKG dazu angehalten, die Kosten von Kontokorrentkonten transparent zu machen. Von nun an müssen die Kreditinstitute Sie zumindest einmal im Jahr über die Kosten Ihres laufenden Kontos informieren. Damit Sie Kosten und Bedingungen vergleichbar machen können, sollten Sie ab Anfang Oktober auch auf eine kostenlose Vergleichs-Website zurückgreifen können.
Kontokorrentkonten gibt es in einer Vielzahl von Formen. Um die Kosten für Ihr Zahlungsverkehrskonto besser steuern und Produktvergleiche durchführen zu können, wurde am Stichtag des Jahresabschlusses 2018 eine neue EU-Richtlinie eingeführt. Darin werden die Zahlungsverkehrsinstitute zu mehr Preis- und Kostentragfähigkeit verpflichtet: Die Kreditinstitute müssen die anfallenden Kosten für Konten und Kreditkarten offen legen.
Die Payment Service Provider müssen Sie seit Anfang des Jahres zumindest einmal im Jahr unentgeltlich darüber aufklären, was Ihr Girokonto Sie im vergangenen Jahr kostenpflichtig gemacht hat. Neben der Grundvergütung sind in der Gebührenübersicht z.B. auch die Kosten für die Benütung von Kontokorrentkrediten, Kontoauszügen und gebührenpflichtigen Ausweisen sowie die Zinsen auf Guthaben ersichtlich. Allerdings mussten die Bankkunden auf dem Kontoauszug zum Teil von verschiedenen Standorten aus die jeweiligen Kostenpositionen selbst aussuchen.
Mit der neuen EU-Richtlinie können die Kosten nicht mehr in einzelnen Positionen des Kontoauszugs verborgen werden. Für die Kontobesitzer bringt dies mehr Transparenz bei den Kosten. In der jährlichen Gebührenübersicht ist nicht nur ersichtlich, wie kostspielig die Nutzung des Kontos war, sondern auch, wie das Depot benutzt wurde und welche Dienste für diesen Betrag aufkommen. Dadurch wird auch den Bankkunden mitgeteilt, auf welche Kosten sie bei Alternativangeboten besonders achten müssen und ob bei einem anderen Provider wesentliche Kostentreiber bereits durch die Kontoführungsgebühr gedeckt sind.
Die Rechnungsinstitute sollten deutlich sichtbare und leicht zu vergleichende Angaben liefern und so einen Kostenvergleich und die Suche nach dem jeweils billigsten Dienstleister auch auf der Grundlage der Kosten des vorherigen Accounts möglich machen. Damit Sie sich einen Eindruck von der großen Anzahl von Anschaffungsmodellen machen und passende Alternativkonten suchen können, haben Sie in Zukunft das Recht auf zumindest eine kostenlos erreichbare Vergleichsplattform.
Darauf aufbauend sollen die relevanten Kostentreiber und Bedingungen unterschiedlicher Dienstleister auf der Grundlage definierter Normen verglichen werden. Es ist fraglich, ob es in Zukunft immer noch zumindest eine passende Vergleichs-Website gibt, auf die der Bankkunde kostenlos Zugriff hat. Die EU-Richtlinie tritt mit dem zweiten Teil in Kraft und schafft weitere Transporte.
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