Würde es ein Hindernis sein, mein ING-Konto in Deutschland zu führen, das seit 2005 besteht? Trifft es auch auf ein privates Benutzerkonto zu? Noch vor 20 Jahren war es nicht möglich, eine französiche Abbuchung von einer deutschen Hausbank durchzuführen. Das trifft zu : Ein langfristiger Aufenthalt im Ausland mit einer gesellschaftlich verbesserten Pension ist auch möglich!
Natürlich ist die Einkaufsmacht in den einzelnen Staaten nicht unerheblich. All dies trifft nicht auf die EU-Rente zu! Die Invalidenrente ist eine Sozialleistung und wird nicht ins Ausland transferiert! Die Pension wird von der DE-Rentenversicherung auf mein Postkonto bei Postfinance in der Schweiz umgeschrieben. Wie sieht es mit dem Kontokorrent bei der DiBa und dem Extrakonto+Wertpapierdepot aus, wenn Sie auswandern?
Guten Tag F. Liechti, vielen Dank für Ihre Informationen. Könnte jemand, der seinen festen Wohnort in Deutschland hat, d.h. 180 Tage im Ausland bleibt, dann für 1 Jahr nach Hause zurückkehren und dann wieder für 180 Tage ins Ausland gehen, ohne dass es zu Problemen mit Rentenzahlungen oder Krankenversicherung kommt?
Als Begünstigter und Privatversicherter habe ich einen zweiten Wohnort in der Schweiz und habe immer Schwierigkeiten bei der Rechnungsstellung meiner schweizerischen medizinischen Rechnungen. Könnte ein vorübergehender Aufenthalt im Ausland verhindern, dass die gesetzliche Krankenkasse 18% der Auszahlungsbeträge meiner Lebensrückversicherung (Direktversicherung) bekommt - was die Erträge im jetzigen Zeitumfeld nicht nur reduziert, sondern gar negiert?
Guten Tag Herr Krebs-Engbrocks, die Grundregel lautet: Wer emigriert und nicht mehr in Deutschland lebt, ist in Deutschland nicht mehr uneingeschränkt besteuert. Wenn Sie in Deutschland weiter Einkommen beziehen, z.B. aus Mieten oder Renten, gelten Sie als beschränkte Steuerpflicht - d.h. der Freibetrag entfällt. Sie können jedoch unter gewissen Voraussetzungen trotz Ihres Wohnsitzes im Ausland als unbegrenzt Steuerschuldner betrachtet werden - dies ist jedoch nur auf Anfrage und unter gewissen Voraussetzungen möglich und daher einzeln anders.
Für die Sicherheit ist es am besten, sich an die DEZA oder Ihr Steueramt zu wende. Guten Tag Lieber Kollege Hans-Georg, im Prinzip sind Sie bei der Auswanderung und dem weiteren Erhalt Ihrer Pension aus Deutschland steuerbegünstigt; der Freibetrag erlischt dann. Inwieweit Sie bei Wegfall Ihres Wohnsitzes in Deutschland eine Teil- oder Vollversteuerung Ihres Renteneinkommens zu zahlen haben, kann nicht mehr als Pauschalsatz ermittelt werden - dies wird für jedes Jahr einzeln festgelegt.
Deutschland hat daher mit vielen Staaten so genannte DBAs ( "Doppelbesteuerungsabkommen") unterzeichnet, um dies zu regulieren. Welche Länder Deutschland solche Vereinbarungen getroffen hat und welchen Einfluss Sie auf Ihre Steuern haben, erfahren Sie hier: http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/staatbezogene_info. htmlWenn Sie weitere Informationen benötigen, kontaktieren Sie bitte die DZV oder Ihr Steueramt.
Wenn Sie Ihren ganzen Wohnort ins Ausland verlagern, müssen Sie auf Ihr gesamtes Renteneinkommen EINE EIGENE Steuer zahlen! Die Steuerfreibeträge gelten dann nicht mehr für Sie". Trifft das auf den EU-Staat, andere Staat stypen, welche sind es?? Emigrieren Sie vollständig innerhalb der EU, d.h. wenn Sie keinen Wohnort in Deutschland mehr haben, sondern nur noch eine Pension aus der dt. Pensionsversicherung erhalten, bleiben Sie wie jeder andere dt. Pensionär als Pensionär versteuert oder je nach Rentenhöhe in Deutschland steuerbefreit.
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