Ein Ratenkredit bezweckt, dass ein vereinbarter Geldbetrag von einem Darlehensgeber (Bank, Kreditinstitut, etc.) an eine natürliche Person (Kreditnehmer) übertragen wird. Der Darlehensnehmer (Privatperson, Kunde) ist gegenüber dem Darlehensgeber (Bank, Darlehensgeber) zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages (Ratenkredit) zu einem im Voraus im Vertrag festgesetzten Zins und für einen festen Zeitabschnitt mit konstanten Monatsraten sowie zur Rückzahlung an den Darlehensgeber des Darlehensgebers ( "Ratenkredit") sowie zur Rückzahlung an den Kunden sowie zur Rückzahlung der Darlehen.
Viele Kreditinstitute, Kreditinstitute und Kreditvermittler bieten Ratenkredite oft als Konsumenten- oder Akquisitionskredite an. Auch der Ratenkredit ist so populär, weil er eine lange Geschichte hat und bereits in den 50-er Jahren in Deutschland als "Ratenkredit" gewährt wurde. Diese beliebte Form der Finanzierung, der so genannte Ratenkredit, wird heute weitgehend über das Netz abgewickelt.
Dies liegt zum einen an der großen Anzahl verschiedener Anbieter, zum anderen können Sie die unterschiedlichen Anbieter untereinander vergleichend betrachten und das preiswerteste aussuchen. Für Einzelpersonen hat der Ratenkredit vor allem den Vorzug, dass der kreditgebenden Bankengruppe keine Sicherheit wie Grundstücke, Immobilien oder dergleichen zur Verfügung gestellt werden muss.
Dies liegt daran, dass ein Ratenkredit auch ein sogenanntes Blankodarlehen ist. D. h. sollte es bei der Kreditwürdigkeitsprüfung (SCHUFA-Abfrage etc.) zu Problemen kommen, fordern die Kreditinstitute an dieser Stellen einen Garanten, der als eine gewisse "Mitantragsteller" in Gestalt eines zweiten Darlehensnehmers auftritt. Ist dies der Falle, zahlt der Mitbewerber ( "Bürge") die mont. Teilzahlungen weiter.
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