Hinweis: Prüfen Sie die Details sorgfältig und berichten Sie eventuelle Irrtümer an die SCHUFA. Der freie Datenüberblick sollte geheim gehalten werden, da er viele personenbezogene Daten aufnimmt. Brauchen Sie z.B. den Bonitätsnachweis für einen künftigen Hauswirt, ist die SCHUFA Kreditauskunft die beste Lösung. Es beinhaltet nur die Daten, die der Hausherr für seine Entscheidungsfindung braucht.
Bei der Beantragung eines Immobilienkredits fordert die Hausbank bei der SCHUFA an. Es ist jedoch nicht möglich, alle über Sie gespeicherten Daten einzusehen. Nur bei begründetem Interessenkonflikt darf die SCHUFA Auskünfte geben. Darüber hinaus bekommt die Hausbank nur die für den jeweiligen Anlaß relevanten Daten - in diesem Fallkredit.
Die SCHUFA gibt sowohl über die positiven als auch über die negativen Eigenschaften Aufschluss. Die SCHUFA ist in Einzelfällen rechtlich dazu angehalten, Dritten gegenüber Angaben zu machen. Das betrifft z.B. Ermittlungen von Staatsanwälten, die sich auf die Strafrechtsordnung beziehen, oder von Steuerbehörden, die nach der Steuerordnung ein Recht auf die Erteilung bestimmter Auskünfte haben.
Die Betreffenden selbst werden nur von der zuständigen Stelle über solche Nachfragen informiert. Mit welchen Angaben werden die SCHUFA-Informationen versorgt? In der SCHUFA sind viele Angaben gespeichert, die in Ihre SCHUFA-Informationen aufgenommen werden können. Die SCHUFA bestimmt aus den hinterlegten Werten die Punkte. Mit dem Scorewert soll die Bonität einer Personen angezeigt werden. Auf Wunsch bekommen Kredit- oder Mobilfunkunternehmen den Branchenwert einer Einzelperson.
Dabei gilt: Je geringer der Score-Wert, umso höher ist der Zins, den die Hausbank für ihre eigene Sicherung verlangt. Wo bleiben die Informationen? Wo kommen die Informationen her? Der SCHUFA werden die Angaben von über neun Jahren übermittelt, aber sie bezieht auch Angaben aus öffentlich zugänglichen Datenquellen, zum Beispiel aus Debitorenverzeichnissen von Amtsgerichten. Bei der SCHUFA handelt es sich um ein Unternehmen.
Ab wann werden die Angaben wieder ausgelesen? Basis für die Verarbeitung personenbezogener Datensätze sind das DSG-VO und das neue BDSG ("Bundesdatenschutzgesetz" neu). Dementsprechend kann die SCHUFA die erhobenen Informationen nur weitergegeben, wenn die anfragende Stelle ein berechtigtes Nutzungsinteresse daran hat. Bei der Weitergabe von Unternehmensdaten an die SCHUFA ist die Zustimmung des Betroffenen nicht mehr erforderlich.
Das Unterzeichnen einer SCHUFA-Klausel in einem Vertrag ist daher nicht mehr erforderlich.
Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: [email protected] Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum