Baugeld ist nach der gesetzlichen Bestimmung in Deutschland ein Betrag, mit dem der Ankauf oder der Aufbau von Liegenschaften und Grundstücke gefördert wird. Abhängig von der Eigenkapitalausstattung des Erwerbers oder Bauherrn wird in Deutschland Baugeld teilweise durch Fremdkapital in Gestalt einer Baufinanzierung aufgenommen. Daneben können aber auch Baudarlehen oder Ratendarlehen als Fremdkapital für den Ankauf oder den Neubau von Liegenschaften verwendet werden und stellen somit auch Baugeld dar.
Baugeld ist ein zweckgebundener Kredit, der nur für den Erwerb oder den Aufbau von Liegenschaften oder Grundstücke eingesetzt werden kann. In Deutschland können die Konsumenten bei Kreditinstituten, Sparbanken oder Wohnungsbaugenossenschaften Baufinanzierungen in unterschiedlichen Formen ausleihen. Wegen der Höhe der Darlehensbeträge ist die Ausgabe von Baugeldern oft mit der Gewährung eines Grundpfandrechts verbunden.
Mit der Eintragung eines Hypotheken- oder Grundpfandrechts in das jeweilige Kataster sichert sich die finanzierende Hausbank das Recht, das zu finanzierende Objekt zu verkaufen, wenn der Kreditnehmer nicht mehr in der Lage ist, die geschuldeten Leasingraten zu zahlen. Eine weitere Differenz zwischen üblichen Ratendarlehen und Baugeldern ist der Zinssatz: Verbraucherkredite werden in der Regel während einer bei der Kreditaufnahme festgelegten Frist in voller Höhe an die Hausbank zurückbezahlt.
In dieser Zeit bezahlt der Konsument den von der Hausbank bei der Kreditaufnahme festgelegten Zinsatz. Wegen der in der Regel wesentlich erhöhten Kreditbeträge hat das Baugeld jedoch oft eine Lebensdauer von mehreren Jahrzehnten. In der Regel wird bei der Kreditaufnahme ein sogenannter Festzinssatz festgelegt, bei dem der Kunde ein vorher festgelegtes Zinssatzniveau bezahlt, unabhängig davon, wie sich die Marktzinsen für Baukredite in diesem Zeitpunkt entwickelt haben.
Am Ende dieser Kreditzinsverpflichtung, die zwischen dem Konsumenten und der Nationalbank pro Institution und entsprechendem Finanzierungsprojekt zwischen einem und dreißig Jahren vereinbart wird, wird der in der Regel vorhandene Restdarlehen zu den dann geltenden Bedingungen weiter finanziert. In diesem Fall kann der Konsument entweder einer Verlängerung mit seiner Hausbank zustimmen oder das noch offene Baugeld in eine andere Hausbank umwandeln.
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