Nach dem Einzug bei Ihrem Ehepartner oder Lebensgefährten stellt sich früher oder später die berechnete Entscheidung, wie die üblichen Aufwendungen wie Mieten, Kaufen, Telefonrechnungen usw., am besten zusammen zu bezahlen sind. Für jeden Gesellschafter gibt es im Voraus ein eigenes Bankkonto. Am Anfang des Miteinanders können die anfallenden Gebühren noch aus den individuellen Kontokorrentkonten übernommen werden.
Doch schon nach kürzester Zeit wird dies verwirrend und niemand hat einen Blick darauf, wer was gezahlt hat. Zur Verfolgung der Gemeinschaftsausgaben wird ein gemeinschaftliches Budgetkonto (Gemeinschaftskonto) verwendet, wenn das Konto über ein gemeinschaftliches Leistungskonto geführt wird. Es kommt also nicht zu Debatten darüber, wer was gezahlt hat und wer wem wie viel Kapital schulden muss.
Folgende Leistungskonten im Gegenüberstellungstool stellen ein Privatkonto dar. Manche Haushaltkonten sind völlig kostenfrei, ungeachtet aller Konditionen (z.B. Einkommensbelege). Auch die Kontenführung für andere Budgetkonten ist zum Teil kostspielig, wenn diese nicht z.B. als Lohnkonto verwendet wird. Auf dieser Seite können Sie die Haushaltkonten kostenfrei nachvollziehen. Weil jeder Gesellschafter vor dem Einzug bereits ein eigenes Kontokorrent hat, ist es ratsam, das Privatkonto auch als drittes Kontokorrent (Gemeinschaftskonto) zu errichten.
So kann jeder Gesellschafter weiterhin sein eigenes Kontokorrent nutzen. Jeder kann auf monatlicher Basis einen Festbetrag auf das Budgetkonto umbuchen. Auf diese Weise können gemeinsame Kosten wie Mieten, Telephonieren, Elektrizität, Käufe usw. über das Hauskonto beglichen werden. Bei der Gelder auf eigene Rechnung bewahrt jeder Mensch also seine persönliche Freiheiten über die eigenen Auslagen.
Es gibt zwei Typen von laufenden Konten (UND-Budgetkonto oder ODER-Budgetkonto) für das Budgetkonto/Gemeinschaftskonto. Im UND-Budgetkonto sind die Kontobesitzer nur berechtigt, über eine gemeinsame Verfügung zu entscheiden. D. h. ein einziger Kontobesitzer kann nicht allein über das Depot disponieren, sondern nur mit Einwilligung des zweiten Kontobesitzers. In der Regel werden für diese Art von Konten keine Giro- oder Kreditkarte ausgestellt.
Im OP-Haushaltskonto sind beide Konteninhaber individuell disponibil. Mit dieser Art von Konto werden Giro- und Kreditkarte ausgestellt (oft völlig kostenlos). Damit kann ein Kontobesitzer selbständig arbeiten, z.B. um wöchentlich mit der Postkarte einzukaufen.
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