Das sind vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der DKB, darunter der ehemalige Filialleiter Potsdam und sein Vertreter. Die vier Maenner sollen im Zeitraum von 2003 bis 2007 zusammen mit dem inzwischen ueberführten Hotelfachmann Axel Hilfspferd Gelder aus dem Lande betrogen haben. Der Ex-Stasi-Mann und Rechtshänder des DDR-Währungsbeschaffers Alexander Schalck-Golodkowski hatte das 38-Millionen-Euro-Projekt zusammen mit dem früheren "Bild"-Chefredakteur Hans-Hermann-Tiedje aufgelegt.
In der Tat - das hatten die Staatsanwälte bereits im Verfahren gegen den Hotelboss Axel Hilfpert geklärt - verfügte Hilperts Betriebsgesellschaft "Theodor Fontane" jedoch bei weitem nicht über genügend eigene Ressourcen. Die Staatsanwaltschaft gegen Hillpert sprach gar von einem "gemeinsamen Aktionsplan". Mit einer Verurteilung zu fünf Jahren und acht Wochen Haft verurteilte das Potsdamer Landesgericht Wilpert im Juli 2012.
Das Strafmaß ist noch nicht endgültig, weil die Firma Hillpert beim BGH Berufung einlegt hat. Nach MAZ-Informationen sind der beschuldigte ehemalige Niederlassungsleiter der DKB und sein Stellvertreter nach wie vor in prominenter Position im Konzern, aber nicht mehr in Potsdam mit dabei. In dem Verfahren gegen Hillpert waren die Mitarbeiter der Bank still geblieben. Nach einer Durchsuchung der Büroräume durchsuchten die Fahnder bis Ende Juli 2011.
Übersicht - Deutsche Meistertitel 1. Liga Frauen 2015 2nd match weeks
Wir von The Sheidees freuen uns, Sie zum letzten Wettkampftag der German Indoor Ultimate Championship einzuladen! Der Wettbewerb spielt zusammen mit der ersten Bundesliga der Damen DM und wir trauen uns das Erlebnis vom Sonnabend: Spielstättenwechsel: Supersportzentrum Capri-Sonne, Justus-von-Liebig-Str. 9, 69214 Eppelheim. Unterkunft und reichhaltiges Fruehstueck gibt es im Capri-Sun-Sport-Center in Eppelheim. Das Fruehstueck ist nicht in der Team-Anmeldung enthalten und erhebt einen Preis von 4 EUR pro Tag und Nose.
Sie werden dann nach einer ungefähren Anzahl von Frühstücken fragen, die von den teilnehmenden Mannschaften vor dem Wettbewerb reserviert wurden. Die Team-Anmeldegebühr von 200 EUR überweisen Sie auf das folgende Konto:
In der zweiten Hälfte des Jahres 2018 legte die EUKommission einen Richtlinienvorschlag über vorbeugende Umstrukturierungsrahmen, Schuldenerlass und Beschäftigungsverbote sowie über Massnahmen zur Verbesserung der Wirksamkeit von Umstrukturierungs-, Insolvenz- und Schuldenerlassverfahren vor.
In der zweiten Hälfte des Jahres 2018 legte die EUKommission einen Richtlinienvorschlag über vorbeugende Umstrukturierungsrahmen, Schuldenerlass und Beschäftigungsverbote sowie über Massnahmen zur Verbesserung der Wirksamkeit von Umstrukturierungs-, Konkurs- und Schuldenerlassverfahren vor. Dem ging ein Entwurf des EU-Rates vom 1. Oktober 2018 für eine solche (Insolvenz-)Richtlinie voraus. Struktur der Richtlinie: Im Rahmen der Arbeiten der Kommisson zur Bankunion sollte der Richtlinienvorschlag auch dazu dienen, die Kumulation von notleidenden Krediten zu verhindern.
Mit den Mitgliedsstaaten sollen bis Ende 2018 verhandelt werden. Der von der EZB für den 1. Januar 2020 vorgesehene Ersatz der früheren Referenzsätze EONIA und EURIBOR (und anderer IBORs Interbank Offered Rates) dürfte sich verschieben. Somit wird der Zins, zu dem die Kreditinstitute Darlehen vergeben, in den Zins geändert, den die Kreditinstitute für Einzahlungen bezahlen.
Es gibt auch noch keine Richtlinien zur Form und zum Verfahren der erforderlichen Umrüstung; vor allem die dt. Bankierverbände haben sich dazu noch nicht äußern können. Ab dem 1. Januar 2020 wird die EZB die früheren Referenzsätze EONIA und EURIBOR nicht mehr verwenden. Das für die EURIBOR-Rechnung verantwortliche EMMI (European Money Market Institute) hatte zu diesem Zweck bereits eine so genannte Hybridberechnungsformel "dreistufiges Wasserfallmodell" vorgelegt, so dass der Zins in Zukunft auf der Grundlage abgeschlossener Geschäfte, aber auch auf der Grundlage anderer Bewertungskategorien berechnet werden soll.
Es befindet sich nach einer Testperiode von Mai bis Juli 2018 im Endtest. Nun will die EZB den Beschluss zügiger fassen und beabsichtigt, die neuen Leitzinsen bis spätestens Aug. 2019 zu billigen. Im Anschluss an eine Anhörungsphase veröffentlichte die EZB am Donnerstag, den 21. Oktober 2018, die endgültige Version der Leitlinien zu ICAAP (Internal Capital Adequacy Assessments Process) und ILAAP (Internal Liquidity Adequacy Assessments Process), die von den Kreditinstituten für das Kapital- und Liquiditätsmanagement verwendet werden sollen.
Auf diese Weise werden die Anforderungen an die internen Bankprozesse zur Sicherung einer ausreichenden Eigenkapital- und Liquidität gestellt, die für die Belastbarkeit der Institute von entscheidender Bedeutung sind. Insgesamt hebt die EZB hervor, dass die Leitlinien nur als Ausgangspunkt für den aufsichtsrechtlichen Gespräch mit Finanzinstituten zu verstehen sind und daher keinen umfassenden und umfassenden Überblick über alle Bereiche von ICAAP und ILAAP geben können.
Im Anschluss an die Anhörung hat die EBA nun am 31. Oktober 2018 die endgültigen "Leitlinien für das Management von notleidenden und verbotenen Engagements" herausgegeben. Diese Leitlinien sind Teil des aufsichtsrechtlichen Prüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP). Das EBA hat die Leitlinien auf der Grundlage von Artikel 16 der EU-Verordnung Nr. 1093/2010 unter Berücksichtigung der vom Europäischen Rat im Juni 2017 ausgesprochenen Vorschläge für einen Aktionsplan zur Reduzierung notleidender Kredite (NPLs) in Europa aufgesetzt.
Diese Leitlinien sollen den Kreditanstalten angemessene und angemessene Massnahmen und Strukturvorschläge bieten, um die vorhandenen Non-Performing Exposures (NPEs) gezielt zu behandeln und damit eine deutliche Reduzierung der Bankenbilanzen zu erzielen. Zu diesem Zweck verpflichten die Leitlinien die Kreditinstitute, Strategien zur Reduzierung der NPE zu erarbeiten und diese durch Kontrollfunktionen und operative Erfordernisse zu untermauern.
Nun werden die Leitlinien in die Amtssprachen der EU übertragen und auf der EBA-Website publiziert. Binnen zwei Monate nach dieser Publikation müssen die einzelstaatlichen Bankenbehörden dann angeben, ob sie die Leitlinien einhalten werden. Diese Leitlinien werden dann am Ende des Jahres 2019 in Kraft getreten sein. Bei der erstmaligen Umsetzung dieser Leitlinien berechnen die Institute die NPL-Kennzahlen auf der Grundlage des Jahresabschlussberichts zum 31. Dezember 2018.
Nach der Veröffentlichung eines neuen Schuldscheindarlehensstandards durch die British Loan Market Association (LMA) wird sich auch das DKS mit diesem Thema befassen, um einen auf deutsches Recht gestützten Regelwerk zu unterbreiten. Mit der zunehmenden Streuung von Schuldscheindarlehen haben CFOs und Schatzmeister in Deutschland zunehmend einen Dokumentations- und Transaktionsstandard verlangt.
Von den so entstandenen nationalen Normen können auch die digitalen Schuldscheindatenträger partizipieren, da sie den Transaktionsablauf deutlich vorantreiben. Dazu gehören die von der Helaba geführten VC Trade-Plattformen mit den Kreditinstituten Bayern LB, SEB, HSH Nordbank und jüngst Raiffeisenbank International, LBBW's Debt Vision, HSBC's Synd-X, Finanzberaterinnen und Finanzberater sowie Firstwire.
Im Jahr 2019 hat die EZB ihre Überwachungsprioritäten als Prioritäten für die Aufsicht angekündigt. Grundlage dafür ist eine Bewertung der wichtigsten Aufgaben, denen sich die überwachten Kreditinstitute im derzeitigen Wirtschafts-, Regulierungs- und Aufsichtsumfeld gegenübersehen. Um es den Kreditinstituten zu ermöglichen, den Gefahren effektiv zu entgegentreten, hat die Aufsichtsbehörde der EZB ihre aufsichtsrechtlichen Prioritäten überarbeitet und verbessert. Der Single Supervisory Mechanism (SSM) hat angesichts der Risikosituation folgende vorrangige Bereiche für 2019 definiert:
Im Jahr 2018 sind die Schwerpunkte weitestgehend unverändert geblieben. So haben die EU-Mitgliedstaaten den von der EUKommission vorgelegten Richtlinienvorschlag zu den im Zuge des Aufsichtsprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP) ausgearbeiteten NPL-Richtlinien aufgeweicht, so dass sie erst zu einem späteren Zeitpunkt in kraft getreten werden. Die Leitlinien sollten zunächst am 01.01.2019 inkrafttreten.
Darüber hinaus wird entgegen dem ersten Vorschlag der EU-Kommission die Bestimmung neuer NPLs für unbesicherte Kredite nicht mehr innerhalb von zwei Jahren vorgenommen, sondern den Kreditinstituten wird eine Laufzeit von drei Jahren gewährt. Der Achtjahreszeitraum für gesicherte Kredite wird voraussichtlich beibehalten. Ungeachtet der Tatsache, dass die EZB beschlossen hat, ab 2019 ein eigenes Bezugssystem, ESTER, einzuführen, hat das EMMI (European Money Markets Institute) eine zweite Anhörung zur Ausarbeitung einer Hybridmethode für die EURIBOR-Berechnung eingeleitet.
Die EZB beabsichtigt, sich bei der Ermittlung des Referenzzinssatzes in Zukunft ausschließlich auf die Geldmarktstatistiken zu stützten, während das EMMI bei der Ermittlung auf Marktgeschäfte und ein dreistufiges Wasserfallmodell zurückgreift. Das in einer Probephase von Mai bis Juli 2018 gewonnene Ergebnis wird nun zur Beratung zurückgestellt, bevor die Zusammenfassung der Stellungnahmen mit der endgültigen Kalkulationsmethode zu Beginn des Jahres 2019 publiziert wird.
Im zweiten Quartal 2019 soll die Zulassung beim Belgischen Fondsvermögen beantragt werden, bevor die neue Kalkulationsmethode den EURIBOR bis Ende 2019 durchlaufen wird. Im Haus sind die Nationalbankgesellschaften der EU-Mitgliedstaaten und der EFTA-Länder wie der Verband der Deutschen Kreditinstitute aus Deutschland mit dabei. Praktisch ist bei der Beurteilung der Handelsfähigkeit von Darlehen die Entscheidung, ob die vertraglichen Abtretungsklauseln in Kreditverträgen auch im Falle der Kündigungsfähigkeit oder der Beendigung des Kredits durch den Kreditgeber gelten (weiterhin), von entscheidender Bedeutung.
Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: [email protected] Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum