Auf der Grundlage einer umfangreichen und fundierten Kenntnis der allgemeinen Marktentwicklung und der örtlichen Marktgegebenheiten helfe ich Ihnen als staatlich geprüfter und beeidigter Gutachter für Immobilienschätzungen mit regionaler Ausrichtung im Rhein-Main-Gebiet bei der Bewertung von Liegenschaften. Im Mittelpunkt meiner Arbeit steht die Bewertung für die Kreditherstellung, für die Justiz sowie für Privat- und Unternehmen.
Der Ansatz erfolgte nach national und international anerkannten Normen (IAS/IFRS). Auf der Grundlage einer umfangreichen und fundierten Kenntnis der allgemeinen Marktentwicklung und der örtlichen Marktgegebenheiten unterstützen wir Sie bei Immobilientransaktionen, bereiten auf Anfrage eine Verkehrswertbestimmung vor und unterstützen Sie bei der Realisierung Ihrer Planungs- und Investitionsstrategien. Es gibt noch keine Rezensionen für Immobiliengutachter ö.b.u.v. Unglücklicherweise gibt es noch keine Rezensionen.
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Ich habe durch Training, Marktanalysen und tägliche Erfahrungen mein Wissen in meinem Bereich der Liegenschaftsbewertung ständig aufbereitet. Zu meinen Kunden gehören renommierte Kreditinstitute, Bausparkassen, Versicherungsgesellschaften und Privatpersonen. Von der Einfamilienwohnung, der Wohnanlage über Mehrfamilienhäuser, Ferienhäusern und Grundstücken bis hin zu Gewerbeimmobilien und öffentlichen Gebäuden habe ich seither 1.200 Immobilien über besucht und bewerte.
Der promovierte Mediziner und promovierte Mediziner und staatlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Innenraumschadstoffe Gerhard Führer sagt zu diesem Thema: "Ein mehr als fünf- bis zehnjähriges Sachverständigengutachten ist tatsächlich nicht mehr sinnvoll. "Möchte ein Auftraggeber dennoch ein von einem Gutachter erklärtes Altgutachten, muss er mit einem Stundentarif von 100 bis 180 aufwarten.
Für Objekte aus den 1970er Jahren ist immer ein Sachverständigengutachten sinnvoll: "Häuser aus dieser Zeit sind oft mit Holzschutzmitteln wie PCP oder Lindan kontaminiert. Je nach Thema und Sachlage kostet ein neuer Bericht zwischen 2000 und 5000 EUR. "In Anbetracht dessen, dass du bis zu hundertmal für das ganze Gebäude zahlen willst, ist das nicht viel Zeit.
Wenn es kein Sachverständigengutachten gibt, sollten Sie einen Sachverständigen hinzuziehen, denn eine solche Last kann sich auf die gesundheitliche Situation - und auf die Kaufpreissumme - auswirken. Jeder, der glaubt, dass Bauherr die vom Wohnhaus ausgehenden Abwasserleitungen an die Kanalisation anschließt, läuft Gefahr, von der Wirklichkeit erfasst zu werden. Der Kunde hat alles andere in der Hand: Er muss das Preisgeld ausgeben, vor allem aber die Zeit, sich um die Anwendung der Verbindungen zu kuemmern.
Wenn Sie ein Altbauwohnung erwerben wollen, es aber nicht selbst renovieren wollen, müssen Sie auf den teuflischen Aspekt im baulichen Details achten: Weil viele Erwerber diesen so genannte Disclaimer einfach ignorieren, hat der BGH entschieden: Ist die Renovierung gleichbedeutend mit einem Neubau, muss der Auftragnehmer für das gesamte Bauwerk haftbar gemacht werden - sowohl für das alte als auch für das neue Teil.
Prinzipiell sollten Kaufinteressenten von sanierten Althäusern ihr Wohnhaus jedoch frühzeitig von einem externen Gebäudeexperten beurteilen werden. Beim Aufrollen der Gräber und dem Ausgraben der Erdreich auf dem Grundstück schlagen die Herzen jedes Bauherrn schneller. Der Kunde hat die anfallenden Demontagekosten zu übernehmen. Aber nicht nur das Thema Finanzen ist problematisch: Wenn die Masse der Erdoberfläche den Fortschritt des Bauprojekts behindert, ist zeitlicher Druck gefragt.
Für die Bauunternehmer in Bauaufträgen wird ein Baustellenleiter zur Verfuegung gestellt. der Baustellenleiter. Zum Schutz ihrer Belange und zur Beobachtung der Situation sollten daher privatwirtschaftliche Baufirmen einen externen Experten einbeziehen. Art und Ausmaß der Baustellenausstattung können auch zu Auseinandersetzungen zwischen dem Bauherrn und dem Auftraggeber Anlass geben. Entscheidend ist die Frage: Welche Stoffe werden zur VerfÃ?gung gestellt, hat der Klient mit eigenen Mitteln zu tun?
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte im Vertrag festgelegt werden, welche Ausstattung der Projektentwickler für die Bauarbeiten bereitstellen wird. Wenn Sie ein komplettes Ferienhaus kaufen, werden Sie erst dann zum Besitzer, wenn das Ferienhaus gekauft und abgegeben wurde. Davor war er nur ein "Acquirer" - kein Errichter. Wenn ein Käufer "sein" Wohnhaus oder seine Immobilie besuchen möchte, muss er die Genehmigung des Bauherrn eingeholt werden.
Um unangenehme Überaschungen in dieser Formalität zu vermeiden, sollte dem Auftraggeber bereits im Auftrag vertraglich zugesichert werden, dass er die Bauarbeiten mit einem Experten seiner Wahl durchführen darf. Oftmals gibt es im Kontrakt eine Passage, die sich auf die Deckenplatte anspricht. Der Bauherr sollte keine Unrichtigkeiten beim Produktionsdatum oder bei der Berechnung der Wohnfläche dulden.
Zur Klärung dieser und anderer Fragestellungen sollten Gebäudeeigentümer mit Unterstützung eines Gebäudeexperten vor Vertragsabschluss ihre eigenen Beiträge aufführen. Sie müssen mit dem Provider vereinbart - und im Kaufvertrag festgehalten werden. Lediglich Bauexperten können überprüfen und anerkennen, ob ein Wohnhaus den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
Fallleitungen können den Bauherrn viel Zeit und Mühe gekostet haben. Für die Fortsetzung und den Anschluß an das Stromnetz oder die eigene Spülkastenanlage sind die anfallenden Gebühren vom Auftraggeber selbst zu übernehmen. Der oft benutzte Zusatzwerkstoff "oder ähnliches Material" sollte die Baumeister jedoch dazu bringen, aufzustehen und aufzufallen. Durch die Tatsache, dass die Eigentumsgrenzen in der Regelfall erst nach der exakten Ausführung eines Gebäudes festgelegt werden, sind sie in den Aufträgen oft falsch dargestellt.
Der Kunde sollte sich dagegen verteidigen und von Anfang an auf genauen Details pochen, die er später prüfen sollte, sonst kann er auf einem kleinen Stück Land aufhalten. Auch die Konstruktions- und Materialspezifikationen müssen im Bauauftrag exakt aufgeführt sein. Selbst bei der projektierten Elektroinstallation ist oft mehr besser: Deshalb sollten Bauherren in ihrem Auftrag ausführliche Hinweise auf die Art ihrer Energieversorgung aufnehmen.
Der Bauauftrag umfasst auch die elektrische Ausrüstung der Einzelräume mit der Zahl der Schaltelemente, Buchsen und Lichtdosen. Der Bauherr muss in seinem Hauptvertrag über den Zustand seines Weinkellers (Material, Äußere und Innere; Wärmeisolierung; Gestaltung der Lichtschächte) konkretisiert sein. Diese muss ebenfalls in den Auftrag aufgenommen werden. Dies wird jedoch im Rahmen des Bauvertrages kaum berücksichtigt.
Allerdings muss die Lüftungsart und, wenn die Belüftung nicht natürlich, sondern geregelt ist, die Lüftungsart und die Wärmeausbeute im Vertrag festgelegt werden. Für alle anderen ausführlichen Pflichtenhefte gilt: Sie müssen zwingend vertragsgemäß festgelegt sein. Weil, wenn Verbesserungen vorgenommen werden müssen, der Kunde die zusätzlichen Kosten trägt.
Daher sollte das Stichwort "mindestens" immer vor dem Material im Auftrag stehen. Danach muss der Bauherr die baurechtlichen Normen einhalten. Potentielle Kunden erhalten auf relevanten Fachmessen oft Sonderangebote, die jedoch nur für die Dauer der Messe gültig sind. Will der Auftraggeber also das Sonderangebot in Anspruch nehmen, muss er eine schnelle Entscheidung treffen - und dabei oft die Tücken im Kontrakt übersehen.
Dies später wieder umzukehren, wird zu einem Nachteil, denn in diesem Falle hat der Kunde in der Regelfall kein Recht auf Widerruf. Weil die Mindestvoraussetzungen noch nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, sollten die Bauträger darauf bestehen, dass sie als Basis für den Bauvertrag festgelegt werden. Daher sollte der Vertag nur den formalen und klar definierten Terminus "Niedrigenergiestandard" enthalten.
Von zentraler Bedeutsamkeit ist die Immobilienbeschreibung im Werkvertrag. Denn nur weil ein Baumeister ein vertragsgemäßes Fertighaus erwirbt, bedeutet das nicht, dass er eines auf dem Gelände hat. Aus diesem Grund müssen die Eigenschaften, die ein passives Haus auszeichnen, wie z. B. Energiebedarf, absoluter Winddichtheit, keine Kältebrücken oder wind- und fest verleimte Verbindungen, immer im Rahmen eines Vertrages vereinbart werden.
Beide sollten auch in den Auftrag aufgenommen werden. Mit Broschüren, die ihn bei seiner Einkaufsentscheidung manchmal erheblich prägen, sollte der Gebäudeeigentümer umsichtig sein. Vor Vertragsabschluss müssen Gebäudeeigentümer jedoch immer alle vertragsrelevanten Planungen und Dokumente auswerten. Darüber hinaus sollte die Beschaffenheit der Geräte vertragsgemäß sichergestellt werden. Jeder, der einen Bauauftrag unterschreibt, sollte im Voraus abklären, ob der in seinem Land verordnete Rauchsensor auch Teil des Lastenheftes ist.
Darüber hinaus berät der Verein der privaten Bauherren auch private Bauherren, diese kostengünstigen, lebenserhaltenden Vorrichtungen ohne jeglichen offiziellen Aufwand zu installieren. Es ist in diesem Falle ratsam, im Vertrag anzugeben, wie und wo die Leitungen verlegt werden sollen (vor der Mauer, im Bodenbereich, auf oder unter Gips, einschließlich der Schalldämmung für die Leitungen) und aus welchem Werkstoff die Leitungen hergestellt sind.
Einige Bauherren und schlüsselfertige Anbieter berechnen dem potenziellen Käufer eine Bearbeitungsgebühr. Die Vereinigung der privaten Bauherren empfiehlt daher nachdrücklich, nicht zur Entrichtung einer Reservationsgebühr verpflichtet zu sein. Und wenn es passieren sollte, wäre es besser, die Reservationsgebühr im Windschatten zu notieren, als ein Ferienhaus zu erwerben, das Ihnen nicht gefällt. Diejenigen, die ein Doppelhaus erwerben wollen, sollten auf jeden Fall im Voraus überprüfen, ob die anderen Wohnungen bereits veräußert wurden.
Wenn dies nicht der fall ist und der Kaufvertrag bereits unterschrieben wurde, kann es Monate oder gar Jahre Wartezeit geben, die den Kunden viel Zeit in Anspruch nehmen. Gebäudeeigentümer sollten sich daher nicht mehr mit dem früheren Lärmschutzniveau zufrieden geben, sondern auf bessere Vertragsbedingungen pochen. Dies kann jedoch nur ein Experte wirklich einschätzen; im Zweifelsfalle sollte der Kunde ihn bei Bedarf kurzzeitig konsultieren.
Die einzelnen Bauphasen sind während des Bauprozesses zu prüfen und vom Auftraggeber und Auftraggeber formell zu akzeptieren. Nach den Erfahrungen der Vereinigung der Privatbesitzer wird damit nur die Verantwortung für die jeweilige Bauphase vom Projektentwickler auf den Erwerber uebertragen. Daher empfiehlt der Verein nicht, solche Teillizenzen vertragsgemäß zu erteilen.
Das kostet Zeit und Nerven, zumal der Auftraggeber als Laien die Teilbauteile nur mit Unterstützung eines Experten bewerten kann. Mit der Abnahme des Gebäudes wird die Nachweispflicht umgekehrt und der Auftraggeber hat von nun an alle entstandenen Mängel nachzuweisen. Um die Einhaltung der Termine und die Vermeidung von Abweichungen oder kostspieligen Verspätungen zu gewährleisten, sollte jeder Auftrag einen ausführlichen, zeitlichen Bauplan mit exakten Terminen enthalten.
Die Zuleitungen für die Bereiche Wasserversorgung, Elektrizität und Erdgas sind unerlässlich, damit ein Wohnhaus überhaupt lebensfähig ist. Der Kunde muss sich daher selbst darum bemühen. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Bauunternehmen vom Auftraggeber übermäßige Vorauszahlungen einfordern. Daher sollte der Vergütungsplan vertragsgemäß spezifiziert sein und den aktuellen Stand der Arbeiten widerspiegeln. Die restlichen Kosten dürfen unter keinen Umständen vor der Endabnahme des Rohbaus gezahlt werden, was für den Auftraggeber (absolut zusammen mit dem eigenen Gebäudeexperten) zufriedenstellend ist, da die Verantwortung mit der behördlichen Genehmigung auf den Auftraggeber übergegangen ist.
Der Grund dafür ist, dass der Baumeister keinen Wert im Gegenzug erhält, auch nicht das Land, das in der Praxis erst nach Bezahlung der letzen Raten an ihn geht. In jedem Auftrag sollten genaue Daten für den Baustart und das Übergabedatum angegeben werden. Denn nur so kann der Auftraggeber Planungs- und im Verzugsfall den Bauherrn für Miet- oder Hotelzusatzkosten verantwortlich machen.
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