Durch den Distanzhandel abgeschlossene Immobilienkredite können weiterhin zurückgezogen werden.
Auch bei den zwischen 2002 und 2010 aufgenommenen Immobilienkrediten fällt der Widerrufsjooker auf. Dies ist der Fall, wenn der Kreditvertrag in einem sogenannten Distanzgeschäft zustande gekommen ist und die Bank eine falsche Kündigungsanweisung hat. Natürlich werden viele Kreditverträge in den Räumlichkeiten der Bank getätigt. Auch im Fernabsatz kann ein Immobilienkredit getätigt werden.
"Dies ist der Falle, wenn der Kreditvertrag weder in den Geschäftsräumen der Bank noch durch einen direkten Ansprechpartner, sondern nur über Fernabsatzmöglichkeiten wie z. B. telefonisch, per E-Mail, Telefax oder auf dem Postweg abgeschlossen wurde", erläutert Sebastian Rosenbusch-Bansi, Anwalt bei der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Fernabsatzkreditverträge wurden überwiegend von direkten Banken wie ING-DiBa, DSL-Bank oder DKB offeriert.
Diese können prinzipiell noch zurückgezogen werden, wenn die Bank eine falsche Rücktrittsanweisung oder falsche Verbraucherinformation vornimmt. Weil dann die Sperrfrist nie in Kraft getreten ist. "Der erfolgreiche Widerruf gibt den Verbrauchern die Gelegenheit, ihre Schulden zu restrukturieren und von den nach wie vor günstigen Zinssätzen zu partizipieren. Dann wird eine Frührückzahlungsgebühr nicht fällig", erläutert Rosenbusch-Bansi.
Bei vielen bis zum Stichtag 31. Dezember 2010 abgeschlossenen Immobilienkrediten ist ein Widerruf nach einer Rechtsänderung nicht mehr möglich. Konsumenten, die ihre Immobilienkredite ohne direkten Ansprechpartner bei den Bankangestellten abschließen, können sich daher vom System überprüfen inwieweit das Darlehen widerrufbar ist.
Widerruf Joker: So täuschen Kreditinstitute beim Widerruf eines Kreditvertrages über das Internet ein.
Für Kreditnehmer, die ein Immobiliendarlehen kündigen wollen, gibt es zwei Möglicheiten. Das belegen die in den letzten Wochen gesammelten Erfahrungswerte mit der Widerrufsinteressengemeinschaft (www.Widerruf. info). Doch wer hat ein dichtes Depot, mit dessen Mitteilung er seine Bank unter Zugzwang bringen kann? Wenn die Bank Ihnen die kühle Schulter gibt, ist der Weg zum Rechtsanwalt noch offen.
Schlechter aussieht es jedoch, wenn der Kundin ohne fachkundige Ratschläge mit der Bank eine Einigung erzielt, die ihm auf den ersten Blick niedrige Zinssätze anbietet - auf den zweiten aber zu einem schlechten Selbstzweck werden kann. Angenommen, Sie haben einen Darlehensvertrag aus dem Jahr 2008, für den Sie fünf Prozentpunkte Zins zahlen.
Der Festzinsvertrag läuft bis 2018, nun erklärten Sie Ihrer Bank den Widerruf dieses Kredits aufgrund einer falschen Aufforderung. Sie lehnt den Widerruf zunächst ab, macht Ihnen dann das folgende Abfindungsangebot "auf der Grundlage der seit vielen Jahren bestehenden soliden Kundenbeziehung" oder "als Geste des Firmenwertes " und natürlich "ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung": Sie bezahlen von nun an nur noch drei Pro zent statt fünf prozentig.
Derjenige, der ein solches Gebot erhält und es akzeptiert, verfällt in einen Bauerntunnel der U-Bahn. Mit einer verbleibenden Festschreibungszeit von drei Jahren spart man zwei Prozentpunkte pro Jahr, also sechs Prozentpunkte. Anschließend bezahlen Sie aber auch für weitere sieben Jahre einen Zinssatz von drei Prozentpunkten. Wenn Sie nämlich heute für die Zeit von 2018 - dem Ende der ursprünglich festgelegten Zinsperiode - bis 2025 ein so genanntes Forward-Darlehen aufnehmen, bezahlen Sie einen Zinssatz von höchstens 1,5 bis 2 Prozentpunkten bei angemessener Auslastung.
Im Vergleich zu den drei Prozentpunkten, die Ihnen Ihre Bank bietet, ist dies eine Prämie von einem bis 1,5 Prozentpunkten im Jahr. Über sieben Jahre berechnet, bezahlen Sie sieben bis 10,5 Prozentpunkte mehr - nachdem Sie in den ersten drei Jahren bisher sechs Prozentpunkte "eingespart" haben. Bei einer sehr hohen Rückzahlung (z.B. vier bis fünf Prozentpunkte pro Jahr) kann Ihnen dieses Übernahmeangebot Ihrer Bank einen kleinen Nutzen verschaffen, denn die kostspieligen Zinssätze "hinter" schaden nicht mehr so sehr.
Bei den meisten Verbrauchern ist es jedoch unter dem Strich so, dass Sie bei einem solchen Kauf nichts angespart haben, aber vielleicht auch noch zusätzlich bezahlt haben - und die Gelegenheit des Auszahlungsjookers genutzt haben. Daher sollten Sie ein solches "Kompromissangebot" Ihrer Bank exakt und zielgerichtet kalkulieren. Und noch besser: Sie können sofort einen fachkundigen Rechtsanwalt finden, zum Beispiel mit Unterstützung der Interessengemeinschaft Widerruf.
Weil es Ihrer Bank klar macht, was sie von einem solchen Übernahmeangebot hält: namentlich wenig. Die Erfahrung hat gezeigt, dass viele Kreditinstitute solche Bauerntaten nicht einmal ausprobieren, wenn ein Rechtsanwalt mit einem klaren Vorsprung hinzugezogen wird.
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