Erstausstrahlung: Konsumentenkredite sind ein milliardenschweres Geschäft in der Schweiz. Mehrere Kreditinstitute werben um aggressive Kundenwerbung. Doch wer einen Mikrokredit abschließt, geht erhebliche ein. Jährlich gerieten in der Schweiz mehrere tausend Menschen durch Konsumentenkredite in finanzielle Schwierigkeiten. Schuldnerberater beschuldigen die Kreditinstitute, die Kreditwürdigkeit potenzieller Käufer nicht ausreichend zu überprüfen.
Das leugnen die Bankiers. Der Branchenführer GE Money Bank zum Beispiel sagt, dass das Recht strikt eingehalten wird. Daher liegt es in der Zuständigkeit der Verbraucher, präzise zu beurteilen, ob sie sich einen Verbraucherkredit leisten oder nicht. Die Schuldenberaterin Judith Schraner aus dem Raum Augsburg-Solothurn berät gegen Kleinkredite.
Jeder, der einen Kleinkredit aufnimmt, muss in jedem Falle über ein ausreichend großes regelmäßiges Gehalt mitbringen. Darüber hinaus muss die Berufs- und Familiensituation tragfähig sein.
Im Falle von Ratendarlehen wird von den Kreditinstituten immer dann die Kreditnehmerversicherung verkauft, wenn sie die Rate nicht mehr bezahlen können, z.B. wegen Krankheit, Verlust von Arbeitsplätzen oder Mord. Dabei sind diese Versicherungsverträge bei kleinen Krediten jedoch meist überflüssig und erhöhen die Ausgaben für den Kredit, holen der Hausbank aber dafür eine saubere Kommission des Versicherers.
Wenn eine solche Richtlinie vermittelt wird, erhält die Zentralbank eine bedeutende Kommission. Es erhöht nur die Kreditkosten. Bei einem Darlehen von EUR 9.000,- wird neben den Zinsen eine zusätzliche Prämie von EUR 500,- berechnet. Weil die Kreditinstitute die Versicherungsprämien nicht in den Jahresprozentsatz einbeziehen, können die daraus resultierenden Aufwendungen leicht vernachlässigt werden.
Wenn die Kreditinstitute die Beitragszahlungen in die Kalkulation des Jahreszinssatzes einfließen ließen, wäre unmittelbar klar, dass das Kreditvolumen nicht mehr 4-6% pro Jahr, sondern 10% und mehr beträgt. Jetzt will sich das Bundesministerium der Finanzen in Zusammenarbeit mit der Finanzaufsichtsbehörde BaFin und dem Bundesverbraucherminister für einen verstärkten Konsumentenschutz bei Ratendarlehen und Restschuld-Versicherungen aussprechen.
Es geht zunächst einmal um die Vermittlungskommission der EB. Zwei Drittel der Kreditinstitute zahlen zumindest die Hälfe der Prämie als Kommission an die Hausbank. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im vergangenen Jahr. Bei einem Darlehen von EUR 10000 kosten die Todesfallkosten bis zu EUR 600.
Je größer der Ältere, umso teurer die Preise. Eine Provisionsobergrenze für die Lebens- und Restschuld-Versicherung sollte nun wenigstens die teureren Produkte und damit die überhöhten Kommissionen stoppen. Nicht so bei der Restschuld-Versicherung, da es eine große Anzahl von Providern und viele verschiedene Provisionsbeträge gab. Den Verbrauchern sollte deutlich werden, wie sich die Restschuld-Versicherung auf den effektiven Zinssatz des Kredites auswirkt.
Versicherungsprämien sind heute nicht in den Effektivzinssatz einzubeziehen, es sei denn, die BayernLB vergibt einem Verbraucher nur dann ein Kredit, wenn er eine Krankenversicherung abgeschlossen hat. Es ist jedoch nicht verpflichtend, eine Versicherungspolice bei den Kreditinstituten abzuschließen. Die Untersuchung der Finanzaufsichtsbehörde zeigt, dass jede dritte Bankengruppe Verbraucherkreditverträge und in den meisten FÃ?llen auch Restschuldversicherungen anbieten.
Nach Angaben der BaFin könnte der Verbraucher den Anschein erwecken, "dass ein Kreditvertrag mit dem Abschluß einer Restschuld-Versicherung verbunden ist". Zur überdurchschnittlichen Anzahl von Restschuld-Versicherungen haben einige Kreditinstitute gar zielgerichtete Verkaufsstrategien aufgesetzt. Die Politik fordert nun, dass der gleichzeitige Vertrieb von Ratendarlehen und Restschuld-Versicherung nur dann erlaubt ist, wenn die Vorteile für den Darlehensnehmer nachweisbar sind.
Die Vorteile von Kleinstkrediten (Richtwert ca. EUR 10.000) erscheinen recht fragwürdig, da sie in der Praxis meist an kurzfristige Fälligkeiten und geringe Summen gebunden sind. Im Frühjahr dieses Jahres wurde in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ein Rundtischgespräch zu diesem Themenbereich mit Wirtschaftsvertretern und Verbraucherschutzbeauftragten durchgeführt. Nun sollten die Kreditinstitute und Versicherungen aus eigener Kraft Lösungsvorschläge vorlegen, wie sie das Erzeugnis konsumentenfreundlicher machen wollen.
Solange keine verbrauchergerechte Vereinbarung getroffen wurde, sollten die Konsumenten sorgfältig prüfen, ob sie bei der Kreditaufnahme wirklich eine solche Absicherung benötigen und auf versteckte Ausgaben achten.
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