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Der Reformprozess der Verbraucherkreditrichtlinie (87/102/EWG): Eine Präsentation ..... - Dipl.-Ing. Markus Hoffmann

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Praktischer Tipp für "alte Hasen".

Jeder, der im Rahmen der Credit Brokerage arbeitet, kann es fast jeden Tag spüren: Das am vergangenen Freitag, den 22. Mai 2016 in Kraft gesetzte Umsetzungsgesetz zur Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie hat die Voraussetzungen für die Vermittlung von Darlehen inhaltlich deutlich erhöht. Dagegen verläuft die Regelung des Statuts des Immobilienkreditvermittlers recht reibungslos, da der Bundesgesetzgeber eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2017 für so genannte "alte Hasen" zur Erlangung einer Genehmigung für die Immobilienkreditvermittlung nach 34i GEVO festgelegt hat.

Es stimmt, dass seit dem 31. Dezember 2016 alle Bestimmungen des Gesetzes über die Vermittlung von Krediten eingehalten werden müssen. Jeder, der bereits eine Genehmigung nach 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 1 der Gewerbemarktordnung hat, die bisher für die Kreditvermittlung galt, hat jedoch bis zum Fruehjahr 2017 Zeit, um die Anforderungen an die Erlangung der Genehmigung nach dem neuen 34i GEO zu erfullen.

Von der Regelung der Immobilienkreditvermittlung und deren Hauptinhalt war jeder, der in der Industrie zuhause ist, weder überrascht: Immobilienkreditvermittler müssen in ordnungsgemäßen finanziellen Verhältnissen wohnen, um eine Genehmigung nach 34i gew. O. zu erhalten, noch müssen sie über Kenntnisse und Verlässlichkeit im Ge iste der Gew. Ordnung verfügen. Derjenige, der bereits über eine Bewilligung nach 34c Abs. 1 S. 1 GEO verfügte, die bis zum 20. März 2016 für die Kreditvermittlung gilt, ist vom Beweis der Verlässlichkeit und Fairness ausgenommen.

Andererseits kann er sein Expertenwissen als "alter Hase" dadurch unter Beweis stellen, dass er seit dem 22. Mai 2011 kontinuierlich als abhängiger oder unabhängiger Immobilienkreditvermittler arbeitet. Für die Praktiker ist es von Bedeutung, dass der Intermediär bei der Antragstellung auf die neue Genehmigung nach 34i GEO nicht nur der Aufsicht mitteilt, dass seine kontinuierliche Aktivität in der Kreditvermittlung bereits aus dem Bestehen der Genehmigung nach 34c Abs. 1 S. 1 GEVO resultiert.

Kreditvermittler, die nicht selbständig sind, sollten jedoch vor allem geeignete Berufszeugnisse einreichen, die den Rahmen und die Beständigkeit der jeweiligen Aufgabe so präzise wie möglich wiedergeben. Ähnlich wie bei der Regelung des Versicherungs- und Finanzanlagevermittlers kann der Sachverstand auch bei der Kreditvermittlung durch den Beweis einer aus gesetzgeberischer Seite gleichwertigen Berufsqualifikation nachgewiesen werden.

Eine Auflistung dieser gleichwertigen Berufsqualifikation finden Sie in 4 der Immobilien-Kredit-Vermittlungsverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom 26. Mai 2016, die das Gewerbegesetz ergänzt. Praktischer Tipp: Bewerben Sie sich 2016! Im Allgemeinen sollten die Dokumente so schnell wie möglich gesammelt und der Zulassungsantrag vor Ende 2016 bei der Genehmigungsbehörde eingereicht werden.

Insbesondere wenn die Genehmigungsbehörde weiteren Aufklärungsbedarf sieht, könnte sie sich bis zum 31. Dezember 2017 dem Erhalt der Genehmigung nähern - und das darf keinesfalls gefährdet werden: Diejenigen, die am 20. Mai 2017 keine Genehmigung haben, unterliegen de facto einem - stark geahndeten - beruflichen Verbot bei der Vermittlung von Darlehen.

In den §§ 9-11 der Immobilienkredit-Vermittlungsverordnung vom Fr. 18. April 2016 sind die entsprechenden Angaben zu finden: Wer noch keine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung hat, sollte sich natürlich sofort darum kuemmern. Bei der - möglicherweise erstmalig akquirierten - Versicherungsdeckung ist es von Bedeutung zu wissen, dass der Mindestversicherungsschutz nur auf die Vermietung von Krediten abzielt, die unter 34i des Gewerbeordnunggesetzes fielen.

Dabei handelt es sich um Kreditverträge (oder korrespondierende finanzielle Unterstützung) gegen Entgelt zwischen einem Unternehmen als Kreditgeber und einem Konsumenten als Kreditnehmer, die durch ein dingliches Sicherungsrecht (d.h. insb. ein Grundschuldrecht ) gesichert sind oder die zum Erlangen oder Erhalten des Eigentums an Grundstücke, bestehende oder zukünftige Gebäude oder zum Erlangen oder Erhalten von immobilienäquivalenten Rechten dienen.

Das heißt zum Beispiel, dass die Vergabe von gewerblichen Krediten sowie die Vergabe von sogenannten Blankosparen in der Regel nicht abgesichert sind. Stattdessen ist für ihre Mediation eine Lizenz nach 34c Abs. 1 S. 1 GEO notwendig. Dennoch sollte mit dem Versicherungsunternehmen ein vereinheitlichter Deckungsschutz für die Vermietung aller Kredite bei Vertragsabschluss abgeschlossen werden, der gegen einen kleinen Zuschlag regelmässig bezogen werden kann.

Für versierte Intermediäre ist die Regelung des Standes des Immobilienkreditvermittlers durch 34i HGB eine große Aufgabe, die sie in der Regel ohne große Probleme bewältigen können. Wir empfehlen, dieses Problem im Verlauf des Jahrs 2016 in Angriff zu nehmen und in die gewünschte Richtung zu steuern.

Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: [email protected] Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum