Die Stundung ist der im Kreditsystem verwendete Begriff für einen Zahlungsverzug, mit dem der Darlehensnehmer die Tilgung seiner Kreditrate für einen bestimmten Zeitraum auszusetzen hat. Der Zins für eine Stundung wird bei Rückzahlungsschwierigkeiten des Darlehens gezahlt. Wenn der Darlehensgeber in diesem Falle oft Gefahr läuft, die gestellten Sicherheit zu nutzen oder eine Verpfändung zur Begleichung der verbleibenden Schulden zu suchen, wird die Stunde des Darlehens für den Darlehensnehmer zu einer günstigeren Zeit.
Aus den Kreditbedingungen des betreffenden Kreditgebers geht hervor, ob ein Zahlungsaufschub überhaupt möglich ist; dieser wird in der Regel in der Kreditvereinbarung in schriftlicher Form vermerkt. Hier werden auch die Einzelheiten dieses Verfahrens erläutert, z.B. die maximale Dauer, für die das Darlehen bei der Tilgung ruhen darf. Hier wird auch die eingeschränkte Regelmäßigkeit der Abgrenzungen angeführt, da diese Möglichkeit während einer Kredittilgung grundsätzlich mehrfach ausgeübt werden kann.
Stellt sich auch nach einem Aufschub heraus, dass der Darlehensnehmer dem Zahlungsaufruf nicht mehr nachkommen kann, muss eine gütliche oder gerichtliche Regelung getroffen werden. Die Stundung kann in diesem Falle einen Teilverzicht auf die ausstehende Restriktion darstellen, sofern der Darlehensnehmer das Kreditgeschäft mindestens zum Teil zurückzahlen kann. Wegen der zu erwartenden Rechtsstreitigkeiten wird nachdrücklich empfohlen, die allgemeinen Bedingungen für die Stundung im Darlehensvertrag in schriftlicher Form niederzulegen.
Die Stundung ist der im Kreditsystem verwendete Begriff für einen Zahlungsverzug, mit dem der Darlehensnehmer die Tilgung seiner Kreditrate für einen bestimmten Zeitraum auszusetzen hat. Der Zins für eine Stundung wird bei Rückzahlungsschwierigkeiten des Darlehens gezahlt. Wenn der Darlehensgeber in diesem Falle oft Gefahr läuft, die gestellten Sicherheit zu nutzen oder eine Verpfändung zur Begleichung der verbleibenden Schulden zu suchen, wird die Stunde des Darlehens für den Darlehensnehmer zu einer günstigeren Zeit.
Aus den Kreditbedingungen des betreffenden Kreditgebers geht hervor, ob ein Zahlungsaufschub überhaupt möglich ist; dieser wird in der Regel in der Kreditvereinbarung in schriftlicher Form vermerkt. Hier werden auch die Einzelheiten dieses Verfahrens erläutert, z.B. die maximale Dauer, für die das Darlehen bei der Tilgung ruhen darf. Hier wird auch die eingeschränkte Regelmäßigkeit der Abgrenzungen angeführt, da diese Möglichkeit während einer Kredittilgung grundsätzlich mehrfach ausgeübt werden kann.
Stellt sich auch nach einem Aufschub heraus, dass der Darlehensnehmer dem Zahlungsaufruf nicht mehr nachkommen kann, muss eine gütliche oder gerichtliche Regelung getroffen werden. Die Stundung kann in diesem Falle einen Teilverzicht auf die ausstehende Restriktion darstellen, sofern der Darlehensnehmer das Kreditgeschäft mindestens zum Teil zurückzahlen kann. Wegen der zu erwartenden Rechtsstreitigkeiten wird nachdrücklich empfohlen, die allgemeinen Bedingungen für die Stundung im Darlehensvertrag in schriftlicher Form niederzulegen.
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