Kann eine Bank meine Kontaktdaten bei meinem Auftraggeber nachprüfen? Die Konsumenten sind immer wieder überrascht, wenn sie nachträglich feststellen, dass eine Bank, bei der sie einen Kredit beantragte oder aufgenommen haben, den Auftraggeber des Darlehensnehmers um die Korrektheit der im Zusammenhang mit dem angegebenen Arbeitsverhältnis angegebenen Informationen bittet. Das Kreditinstitut kann sich von der Genauigkeit der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen vergewissern, wenn dies im Darlehensvertrag oder im Kreditantrag geregelt ist.
Jeder Darlehensvertrag oder Kreditantrag beinhaltet in der Regelfall eine solche Bestimmung, durch die der Darlehensnehmer oder Kreditantragsteller die Bank vom Bankgeheimnis befreit und sie zur Überprüfung der bereitgestellten Informationen berechtigt. Eine andere Situation ergibt sich jedoch, wenn eine solche Bestimmung im Antrags- oder Darlehensvertrag nicht vorkommt. Die Bank muss dann Ihre Einwilligung gesondert eingeholt werden, sonst würde sie illegal vorgehen.
Bei der Kreditvergabe muss jedes Finanzinstitut einen Teil des Kreditbetrages - gewogen durch einen gewissen Risikopotenzial - mit Eigenmitteln (EK) absichern. Um die erforderliche Eigenmittelunterlegung und einen eigenen Zinssatz zu ermitteln, führt die Bank ein "Rating" der Schuldner durch. Das Rating ist in erster Linie eine Einschätzung der Fähigkeit des Schuldners, seinen Zahlungsverpflichtungen in der Zukunft fristgerecht nachkommen zu können (Schuldendienst).
Im eigenen Sinne sollten sich kommerzielle Schuldner mit dem Ratingthema befassen und sich auf ein Höchstmaß an Klarheit einlassen. Gemäss Basel I (Baseler Eigenkapitalvereinbarung von 1988) mussten Darlehen an Unternehmungen durch einen Pauschalbetrag von 8 Prozentpunkten des Eigenkapitals des Kreditinstituts gedeckt werden. Mit einem Darlehensbetrag von 1 Mio. EUR musste der Darlehensgeber somit EUR 60 000 Eigenmittel aufbringen.
Mit anderen Worten, Schuldner mit guter Kreditwürdigkeit in einem schnell wachsenden Marktsegment zahlen tendenziell eine zu hohe Risikoprämie, während Schuldner mit schwachen Bonitäten eine zu niedrige Risikoprämie zahlen. Nach den seit dem 1. Januar 2007 in den EU-Staaten geltenden Basel II-Regeln ist die Kreditwürdigkeit eines Schuldners durch Rating das entscheidende Merkmal für die Eigenkapitalausstattung der kreditgebenden Bank.
Die Kreditkonditionen sind umso günstiger, je besser das Unternehmensrating ist. Allerdings werden die gewichteten Risikoklassen durch ein individuelles Risiko-Rating des Schuldners differenzierter. Mit dem oben genannten Kreditbetrag von 1 Mio. EUR könnte sich für ein sehr bonitätsstarkes Institut eine Gewichtungen von 20% (16.000 EUR Eigenkapitalunterlegung) und für ein schlecht bonitätsstarkes Institut von 150% (120.000 EUR Eigenkapitalunterlegung) errechnen.
Die Basel III bezieht sich auf ein zusätzliches Reglement des Baseler Komitees bei der Bank für internationalen Zahlungsausgleich in Basel zu den geltenden Eigenkapitalvorschriften für Kreditinstitute. Im Rahmen des Ratingprozesses werden die qualitativen und quantitativen Eigenschaften des Konzerns überprüft und ausgewertet. Insbesondere kleine und mittelständische Betriebe, für die das Ratingproblem noch nicht bekannt ist, sollten folgende Fragestellungen klarstellen und möglichst mit "Ja" beantworten: Gibt es eine aussagekräftige und aktuell gültige Firmenpräsentation?
Ist die Verantwortlichkeit im Betrieb eindeutig festgelegt? Wurde eine zukünftige Strategie entwickelt (Produktentwicklung, Investition, Expansion, Wachstum, Markenziele)? Verfügt das Unter-nehmen über ein Marketing- und Verkaufskonzept für die kommenden zwei Jahre? Lässt sich die Unternehmensberichterstattung in Kern- und Randsegmente unterteilen? Gibt es einen Finanz- und Liquiditätplan? Gibt es im Betrieb ein effektives Kontrolle?
Verfügt das Unter-nehmen über ein Risikomanagementsystem mit Vulnerabilitätsanalysen und Notfallkonzepten, gibt es zuverlässige Vorhersagen über die zukünftige Solvenz der Hauptkonten? Wurden Lieferanten und Kunden ausreichend breit aufgestellt, um einerseits gegenseitige Abhängigkeit zu verhindern? Gibt es ein Mitarbeiterkonzept zur Qualifikation von Mitarbeitenden sowie von Fach- und Führungskräften? Es gibt ein solches Konzept. Interne Bewertung: Bewertung durch die Firmenkunden.
Danach müssen die Institute ihre Bewertungsmaßstäbe von den verantwortlichen Überwachungsbehörden anerkennen und offenlegen sowie die Resultate vergleichen. Äußeres Rating: Bewertung durch eine externe (Bank-)Agentur. Im Laufe der vergangenen Jahre sind in Deutschland eine Reihe von unabhängigen Ratingagenturen mit Schwerpunkt auf dem Ratingsystem für kleine und mittlere Betriebe hinzugekommen.
So haben sich die international tätigen Spitzenagenturen, die bisher vor allem Großunternehmen im Rahmen von Investitionsempfehlungen bewertet haben, bereit erklärt, ihre Evaluierungssysteme an die Eigenheiten von kleinen und mittleren Betrieben anzupassen. Für kleine und mittelständische Betriebe gibt es z.B.: Externe und interne Bewertung? Für die direkte Nutzung des Kapitalmarktes ist ein faktisches Erfordernis für ein Fremdrating Ihres Betriebes gegeben.
Sie können Ihre Kreditwürdigkeit auch gegenüber Aktionären, Zulieferern und Verbrauchern mit einem internen Ratingsystem belegen (z.B. werden Banken bei Vorliegen eines internen Ratings jedoch nicht auf ihr internes Ratingmodell verzichten). Basierend auf den Jahresabschlüssen der vergangenen zwei Jahre erhält das jeweilige Untenehmen die Resultate einer Kreditwürdigkeitsanalyse in einer anschaulichen Präsentation in Gestalt eines verkürzten Fact Sheet.
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