Die ING DiBa hat ihre Kundschaft wiederholt schlecht informiert.
In den Jahren 2005 bis 2006 hat die ING DiBa in ihren Kreditinstituten unwahre Widerrufsbelehrung verwendet. Die Rücktrittsfrist läuft nach dem geltenden nationalen Recht nicht, wenn der Konsument beim Abschluss von Leihverträgen nur falsch über sein Rücktrittsrecht unterrichtet wurde. Allerdings werden die Konsumenten nur bis zum Monat Juli einen Rechtsvorteil gegenüber den Kreditinstituten haben und können durch die Auszahlung ihres Kredits möglicherweise viel Kosten einsparen.
Durch die Möglichkeit des Widerrufs ist es den ING DiBA-Kunden möglich, ohne weiteres von einem kostspieligen Altdarlehen zurückzutreten. Insbesondere im Widerrufsfall durch den Auftraggeber ist die so genannte Vorauszahlungsstrafe nicht fällig, weshalb eine Umschuldung in anderen fälligen Situationen ökonomisch zwecklos wäre. Unterbleibt dies jedoch, kann der Konsument viel Kosten einsparen, indem er die Schulden zu den derzeit sehr günstigen Zinssätzen umschuldet.
Alle bis zum Widerruf vom Konsumenten gezahlten Kosten und Abgaben werden von ING DiBa erstattet. ING DiBa hat aufgrund von Abweichen vom Rechtssystem keinen Anspruch auf Vertraulichkeit. Allerdings weichen die Widerrufsbelehrungen der IND DiBa in einigen Punkten vom Gesetzentwurf ab.
In ihrer Anweisung hat die ING DiBa darauf hingewiesen, dass die Zeitspanne " frühestens mit Eingang dieser Anweisung " beginnt. Demzufolge könnte der Beginn des Zeitraums von anderen Bedingungen abhängig sein - diese werden dem Konsumenten jedoch nicht mitgeteilt. Darüber hinaus wird der Konsument nicht über die Frist informiert, innerhalb derer er seine Rückgabeansprüche zu erfüllen hat, die sich im Falle eines Widerrufs des Kreditvertrags erwachsen.
Für den Konsumenten, der seine Liquiditätsplanung durchführen muss, sind diese Informationen unerlässlich. Gemäß der ständigen Rechtsprechung muss der Konsument regelmässig und unmissverständlich über die Fristen informiert werden, innerhalb derer das Finanzinstitut alle an den Konsument geleisteten Zahlungen zurückerstatten muss. Der Druck auf die Konsumenten ist groß, denn eine kürzlich von der Großen Coalition verabschiedete Gesetzesaenderung hat das gesetzlich vorgeschriebene Ruecktrittsrecht auf nur ein Jahr und 14 Tage bei falscher Verbraucherinformation begrenzt.
Eine Widerrufung ist nach wie vor möglich, aber der Konsument sollte so schnell wie möglich tätig werden, um seine Rechte auszuüben - bevor es zu spat ist! Im Falle eines Widerrufs teilen wir Ihnen Ihr Einsparpotenzial mit.
Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: [email protected] Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum