Mit Beschluss vom 13. Juli 2017, den die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann gewonnen hat, hat das LG Berlin entschieden, dass die von der Deutsche Kreditinstitute AG in zwei Immobilienkreditverträgen aus dem Jahr 2007 verwendeten Sperranweisungen nicht rechtskonform und missverständlich sind. Der Widerrufsbelehrung für unsere Kunden war nicht korrekt. Der von der Deutsche Kreditinbank AG in der Anweisung, dass die Fristen "frühestens mit Zugang dieser Anweisung" beginnen, enthaltene Wortlaut informiert den Konsumenten nicht richtig über den jeweiligen Zeitpunkt des Widerrufs gemäß 355 Abs. 2 BGB a.F., da er nicht vollständig und auch missverständlich ist.
Der Gebrauch des Begriffs "frühestens" erlaubt es dem Konsumenten nicht, den Anfang leicht zu deuten. Daraus kann er nur ableiten, dass die Widerspruchsfrist "jetzt oder später" beginnt; der Start des Fristenlaufs ist daher ggf. von weiteren Vorbedingungen abhängig. Allerdings wird der Konsument darüber im Ungewissen gelassen, welche anderen Gegebenheiten dies sein können.
Auch der Wegfall der fettgedruckten Unterzeile "Widerrufsrecht" im Beispieltext ist ein wesentlicher Einwand. Dies hat zur Folge, dass das Recht des Kreditnehmers nicht betont wird, während die Verpflichtungen durch den fetten Druck der "Widerrufsfolgen" unterstrichen werden.
Damit wird eine nicht zulässige Betonung der Auswirkungen eines Widerspruchs im Gegensatz zum Widerspruchsrecht vorgenommen. Nach Ansicht des Gerichts war der Widerruf durch unsere Kunden rechtskräftig, was zu einer Auflösung des Darlehensvertrages führte. Inzwischen hat der Versicherer das Rücktrittsrecht eingeschränkt. Für Kreditverträge, die zwischen Nov. 2002 und J. 2010 mit falschen Widerrufsbelehrungen abgeschlossen wurden, ist das Widerspruchsrecht am 22. Mai 2016 abgelaufen.
Per 31. Dezember 2016 hatten mehrere tausend Kreditnehmer den Widerruf für vor dem 11. Dezember 2010 abgeschlossene Kontrakte ausgesprochen. Bei Verbraucherverträgen bleibt das "unbefristete Widerrufsrecht" für Vertragsabschlüsse aus dem Jahr 2002 bestehen, ebenso wie bei Krediten für sogenannte "verbundene Geschäfte". Darüber hinaus können nach dem Stichtag des Vertrages nach dem Stichtag 30. September 2010 abgeschlossene Immobilienkredite mit dem Widerrufer gekündigt werden.
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