Wie sieht es mit der Anzahlung bei einem Wohnungswechsel des Mieters aus?
Es kommt immer wieder vor, dass Hausherren ihre Wohneigentum aus verschiedenen GrÃ?nden aufgeben. Der Eigentumswechsel kann für den Mandanten zu unerwarteten Änderungen führen. Oft fragen sich die Mandanten, was mit den Mietpreisen passiert. Den alten oder den neuen Besitzer? Im Falle eines Eigentümerwechsels behält der bisherige Mietvertrag mit dem Mandanten seine Gültigkeit.
Die neue Vermieterin geht den Kaufvertrag mit der Mieterin ein. Sie kann auch nicht ohne weiteres diesen vorliegenden Auftrag beenden oder einzelne Teile davon anpassen. Für Vertragsänderungen muss der Hausherr die Zusage des Mietvertrages eingeholt werden. Die gesetzlichen Termine und die Auflösungsrechte aus dem Pachtvertrag sind für den neuen Besitzer verbindlich.
Die Eigentümer können die Wohnflächenmiete bis zur Höhe der lokalen Kaltmiete erhöhen. Bei der Umnutzung des Hauses, in dem der Pächter lebt, gibt es einige Punkte, die zu beachten sind. Die in der Ferienwohnung wohnende Mieterin hat ein Erstversorgungsrecht. Allerdings nur, wenn der Hausherr die Unterkunft nicht an Familienangehörige veräußern möchte.
Entscheidet sich der Pächter für den Kauf der Ferienwohnung, so hat er dies dem Pächter zu melden. Im Falle eines Eigentümerwechsels erhält der neue Eigentümer der Liegenschaft die Mietkautionen der Pächter vom Vorvermieter. Der neue Eigentümer ist daher verpflichtet, die nach Beendigung und Austritt aus dem Mietverhältnis geleistete Anzahlung zu leisten.
Kündigt jedoch der Mietvertrag vor dem Besitzerwechsel, hat der Altvermieter nach einem Beschluss des Bundesgerichts Az.: VIII SR 219/06 die Bürgschaft zu leisten. Eine spezielle rechtliche Situation entsteht bei der Nebenkostenabrechnung, da die Verrechnung der Bewirtschaftungskosten von demjenigen Hausherrn vorgenommen wird, der die Liegenschaft während der Verrechnungsperiode besaß.
Grundlage dafür ist ein Beschluss des Bundesgerichts Az.: VIII ZR 168/03 Fazit: Von einem Besitzerwechsel, durch den Kauf der Liegenschaft, ist die Sicherheit der Liegenschaft intakt. Somit erhält der Pächter nach Kündigung des Mietvertrages die Anzahlung, nach einer gewissen Zeit vom neuen Besitzer bezahlt. Es können jedoch auch andere Umstände für den Vermieter durch den Kauf der Liegenschaft entstehen.
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