Aufhebung von Kreditverträgen /..... - Absegnung Suche Bausen - Anwälte Fachanwalt Anwälte
Kündigung von Leihverträgen/Gutschriften - nur noch wenige Tage! Jeder, der im Zeitraum von Nov. 2002 bis 2010 einen Kreditvertrag geschlossen hat, kann diesen nur innerhalb weniger Monaten aufheben! Jeder, der einen Kontrakt aus diesem Zeitraum hat, verzichtet auf sein Rücktrittsrecht bis zum 21.06.16. Es ist daher dringend erforderlich, an dem historisch niedrigen Zinsniveau teilnehmen zu können.
Bei den meisten Kreditverträgen liegt ein Irrtum vor (in der Widerrufsbelehrung!), wobei die Vereinbarung noch heute widerruflich ist. Beispiel: Nehmen wir an, Sie haben zu Beginn des Jahres 2009 ein Darlehen von 200.000 EUR mit zehnjähriger Festverzinsung aufgenommen, der effektive Zinssatz liegt bei rund 4,5 Prozentpunkten und Sie bezahlen 1.000 EUR pro Monat. Bei Vertragsende 2019 hätten Sie noch eine Restverschuldung von über 162.000 EUR.
Treten Sie jedoch jetzt von Ihrem Mietvertrag zurück und nehmen Sie ein neues Darlehen für den aktuell verbleibenden Betrag mit nur 2 Prozentpunkten Zins auf, so beläuft sich Ihre Verschuldung in fünf Jahren auf rund 150.000 EUR. Das bedeutet eine Einsparung von rund 12.000 EUR. Die Anwaltskanzlei Repell SEEKAMP Bajusen ist auf das Bankenrecht und RA Rebel ist Fachanwältin für Bank- und Finanzmarktrecht, von denen vor allem folgende Kreditinstitute mitwirken: 1:
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BGH: Zur Rechtsfiktion bei Nutzung der mangelhaften Muster Widerrufsbelehrung nach der BGB-InfoV in Altsituationen
Die Widerrufsbelehrung erfüllt nicht die Voraussetzungen des in 355 Abs. 2 S. 1 BGB aF* geregelten Klarheitserfordernisses, da die Benutzung des Begriffs "frühestens" es dem Konsumenten nicht erlaubt, den Anfang der Widerspruchsfrist ohne weiteres zu erkenne. Der Kläger kann sich jedoch darauf stützen, dass die von ihm verwendete Widerrufsbelehrung gültig ist, wenn sie dem Modell der BGB Informationspflichten-Verordnung und damit nach 14 Abs. 1 der BGB Informationspflichten-Verordnung aF** (Legal Fiction) als richtig angesehen wird.
Der in § 14 der Bürgerinformationspflichten-Verordnung regulierte Rechtsfiktion ist durch die Berechtigungsgrundlage des 245 Nr. 1 EGBGB aF*** abgedeckt und gilt. Mit dieser Vollmacht verfolgt der Parlamentarier vor allem den Sinn, die Geschäftspraktiken von Unternehmern zu erleichtern und für mehr Sicherheit zu sorgen. Dieses Ziel würde versäumt werden, wenn sich der Entrepreneur nicht auf die Rechtsfiktion der von ihm genutzten Modellanweisung stützen könnte.
Über die Gültigkeit einer Widerrufsbelehrung nach dem Modell der BGB Informationspflichten-Verordnung hat der BGH heute entschieden. Nach der Nichtzahlung der vertraglich festgelegten Leasing-Raten von 640 pro Monat ab Juli 2009 hat die klagende Partei den Leasing-Vertrag mit Datum vom 31. Dezember 2009 fristlos gekündigt und das Auto anschließend für 10.555 ? genutzt.
Der Antragsgegner hat seine Auftragserklärung am 21. Januar 2010 wiederrufen. Im Mietvertrag ist auf einer separaten Unterseite eine vom Antragsgegner unterschriebene Widerrufsbelehrung enthalten, die dem Wortlaut der Probebelehrung der BGB-Informationspflichten-Verordnung in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Version in Auszügen wie folgt wiedergegeben wird: "(....) Sie können Ihre Auftragsbestätigung innerhalb von zwei Kalenderwochen ohne Angaben von GrÃ?nden in Textform ausdrÃ?cken ( "Brief, Telefax, E-Mail), indem Sie die Ware zurÃ?cksenden.
Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung an Sie. Der Bürgerliche Senat des Bundesgerichtshofes hat beschlossen, dass die Widerrufsbelehrung die Frist für den Rücktritt längstens mit der Ausführung des Mietvertrages im Jahr 2006 in Gang setzt und sich daher der Rücktritt des Angeklagten verzögert hat. Der Widerrufsbelehrung entspricht nicht den Erfordernissen des in 355 Abs. 2 S. 1 BGB aF* geregelten Klarheitserfordernisses, da die Angabe des Begriffs "frühestens" es dem Konsumenten nicht erlaubt, den Anfang der Widerspruchsfrist ohne weiteres zu erkenne.
Der Kläger kann sich jedoch darauf stützen, dass die von ihm verwendete Widerrufsbelehrung gültig ist, wenn sie dem Modell der BGB Informationspflichten-Verordnung und damit nach 14 Abs. 1 der BGB Informationspflichten-Verordnung aF** (Legal Fiction) als richtig angesehen wird. Der in § 14 der Bürgerinformationspflichten-Verordnung regulierte Rechtsfiktion ist durch die Berechtigungsgrundlage des 245 Nr. 1 EGBGB aF** abgedeckt und wirkt.
Mit dieser Vollmacht verfolgt der Parlamentarier vor allem den Sinn, die Geschäftspraktiken von Unternehmern zu erleichtern und für mehr Sicherheit zu sorgen. Dieses Ziel würde versäumt werden, wenn sich der Entrepreneur nicht auf die Rechtsfiktion der von ihm genutzten Modellanweisung stützen könnte. Der § 355 BGB (in der bis zum 11. Mai 2010 gültigen Fassung):
1 ) Wird einem Konsumenten nach dieser Bestimmung ein gesetzliches Rücktrittsrecht gewährt, so ist er an seine Absichtserklärung zum Abschluß des Vertrages nicht mehr gebunden, wenn er diesen rechtzeitig widerruft. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, der keine Rechtfertigung enthält und gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich oder durch Rückgabe der Ware innerhalb von zwei Tagen zu erfolgen hat.
§ 14 Bürgerliche Informationspflichten-Verordnung (in der bis zum 11. Mai 2010 gültigen Fassung): Die Widerrufsbelehrung muss den Erfordernissen des 355 Abs. 2 und den Zusatzbestimmungen des Zivilgesetzbuches entsprechen, wenn das in Anhang 2 enthaltene Exemplar in schriftlicher Form verwendet wird. ***245 des Einführungsgesetzes zum Zivilgesetzbuch (in der jeweils gültigen Version vom oder vor dem 11. Mai 2010): Das Bundesjustizministerium wird hiermit befugt, die Kommentierungsfunktion in diesem Beitrag durch den Inhaber dieses Blogs durch eine Verordnung zu deaktivieren, die nicht der Einwilligung des Bundesrats bedürfte.
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