Die Kreditlimite, die dann über die eigene Kasse verfügbar ist, kann die Situation auf kurze Sicht vereinfachen. Für Gesellschaften kann die fristgerechte Lohnauszahlung oder die Deckung von Zahlungsverzögerungen in solchen fälligen Situationen von dem von der kontoführenden Stelle gewährten Kreditlimit abhängen. Unter Kreditlimit versteht man den Wert, bis zu dem ein Inhaber über sein Bankkonto oder seine Karte verfügt.
So werden z.B. bei einer Kreditkartenzahlung das Haben und das Haben aufgerechnet. Der Gesamtbetrag ist der maximale Ausgabebetrag, d.h. das Kreditlimit. Geht es um reines Darlehen, das optional abgerufen werden kann, wird von einer Gutschrift oder einer Gutschrift gesprochen. Somit entspricht die Darlehensgrenze dem Höchstbetrag, den ein Darlehensnehmer während der Vertragslaufzeit in Anspruch nehmen kann.
Im Falle privater Schuldner wird diese Kreditlimite in der Regel durch den Überziehungskredit reguliert. Für Firmenkunden werden unterschiedliche Arten von Revolving Credits offeriert. Sie kennen hier z.B. den Garantiekredit und den Überziehungskredit. Die wichtigste Unterscheidung zwischen einer Privatkreditlinie und einer Geschäftskreditlinie besteht darin, dass die Gewährung des grundsätzlich verfügbaren Privatkredits kostenlos ist, dass aber für die gleichen Geschäftskontoangebote Provisionszinsen berechnet werden.
Je nach Kreditwürdigkeit räumt das Kreditinstitut dem privaten Kunden ein bestimmtes Kreditlimit in Gestalt einer Duldung ein. Bei dieser Disposition handelt es sich um ein vom Kreditgeber angebotenes variabel festes Kreditlimit, um kurzfristig auftretende Liquiditätsengpässe im bargeldlosen Zahlungsverkehr zu überwinden. Die Kontokorrentkredite sind daher eine privatwirtschaftliche Art der Kontokorrentkredite. Vor allem im Zivilgesetzbuch sind Sonderkonditionen für Kontokorrentkredite festgelegt, wie z.B. die Meldepflichten des Darlehensgebers, die Abrechnung von Quartalszinsen und die Möglichkeit, dass dem Darlehensnehmer keine anderen als Zinskosten entstanden sind.
Im Allgemeinen ist die Überziehungskredit nur eine unilaterale Absprache. Sie gibt eine Absichtserklärung ab und räumt dem Verbraucher unilateral ein bestimmtes Kreditlimit ein. Dem tatsächlichen Abzug des Guthabens geht immer eine Verbuchung durch den Auftraggeber voraus. Im Gegensatz zu herkömmlichen Darlehen werden nicht die gesamte Höhe, sondern nur der effektiv genutzte Teil des Darlehens verzinst. Die Verzinsung erfolgt im Wesentlichen über die gesamte Laufzeit.
Übersteigt der Auftraggeber dieses Kreditlimit, wird dies als geduldete Kontoüberziehung bezeichnet. Macht der Bankkunde das Kreditlimit ganz oder zum Teil in Anspruch, verrechnet die BayernLB Sollzinsen. Bei Überschreitung des Kreditlimits werden von der Hausbank Überziehungskredite in Rechnung gestellt. In der Regel werden beide Kosten im Rahmen des Jahresabschlusses vierteljährlich gebucht. Wenn die Dispositionskredite verhältnismäßig stark permanent oder regelmässig in Anspruch genommen werden, ist es in der Regel sinnvoll, den Fehlbestand einmal mit einem Ratendarlehen nachzugleichen.
Mit dieser Umterminierung kann der Kundin oder dem Kunden viel Kosten ersparen, da die Zinssätze für Kontokorrentkredite marktgerecht sind, aber in der Regel deutlich über dem vergleichbaren Satz für eine Ratenzahlungsoption liegen. Im Falle einer Veränderung der finanziellen Verhältnisse hat die BayernLB die Option, das Kreditlimit unilateral zu begrenzen. In der Regel erfolgt dies durch eine komplette oder partielle Stornierung der Kontokorrentkredite.
Bei der Kontokorrentlinie handelt es sich um eine vor allem für Firmenkunden gewährte Rahmenkreditlinie, die bis zum Kreditlimit zu jeder Zeit abgerufen und auch wieder zurückgezahlt werden kann. Im Gegensatz zur Kontokorrentkreditlinie ist die Darlehensfazilität vertragsgemäß festgelegt und steht bis zur Beendigung oder zum Auslaufen des Kreditvertrags zur Verfügung.
Die Kreditnehmerin bzw. der Kreditnehmer hat den Teil der in Anspruch genommenen Linie zu verzinsen und bis zum Fälligkeitstag zurückzuzahlen. Die Kreditlimite legt die vertraglich festgelegte Obergrenze fest. Die Kontokorrentkredite werden in der Regel als Betriebsmittelkredite genutzt. Das zur Verfügung stehende Kreditlimit ermöglicht es dem Unternehmen, gewisse Ausgaben zu machen, die zur Generierung eines späteren Einkommens notwendig sind. Oftmals fungiert der Dispositionskredit auch als Brücke zwischen Zeithorizont und erwarteten Erträgen.
In den meisten Fällen werden die Betriebskosten periodisch ermittelt, während die Erträge in unregelmäßigen Abständen generiert werden. Sie können hier das Kreditlimit für den Girokonto-Kredit überbrücken. Im Gegensatz zum Überziehungskredit basiert der Überziehungskredit auf einem festen Teilkreditvertrag. Sie definiert alle Einzelheiten über das Kreditlimit, die Dauer und die zu hinterlegende Sicherheit. Zusätzlich werden der tatsächliche Zweck des Darlehens und die Zinshöhe ebenfalls vertragsgemäß geregelt.
Ist die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers unzureichend, kann er z.B. den derzeitigen Bestand als Sicherheit speichern oder Teile der künftigen Einnahmen an den Darlehensgeber als Kompensation für einen eventuellen Ausfall übertragen. Es gibt auch Abweichungen zum Überziehungskredit im Bezug auf eine eventuelle Kontoüberziehung. Die Kreditlimite ist kein monetäres Leistungsangebot im Sinne eines Kontokorrents, sondern basiert auf einem Kreditvertrag, so dass sie nicht mit einem Girokontokredit überschuldet werden kann.
Veräußerungen über das Kreditlimit hinaus erfordern eine vorhergehende Abstimmung mit der BayernLB und müssen nicht von der BayernLB vorgenommen werden. Werden von der Hausbank ohne vorhergehende Vereinbarung Kontokorrentkredite durchgeführt und länger als 3 Monaten geduldet, hat der Darlehensnehmer hier, anders als beim Kontokorrentkredit, einen gesetzlichen Anspruch. Unter dieser besonderen Kreditform versteht man im Allgemeinen jede Art von Garantie, Wechsel oder Bürgschaft, die Kreditinstitute im Zuge einer Kundenbeziehung an Dritte vergeben.
Dieses Darlehen wird daher nicht ausbezahlt, sondern ist mit seinem Kreditlimit eine Sicherheit für Ansprüche eines Dritten gegen den Bankkunden. Für den Fall, dass es sich um ein Darlehen handelt, wird es nicht ausbezahlt. Garantierahmen sind Kreditvereinbarungen im klassischen Sinne, mit der besonderen Eigenschaft, dass sich die kreditgebende Bankenvereinbarung über den Garantierahmen auf eine Eventualverbindlichkeit einigt. Weil der tatsächliche Bankkunde diesen Garantiekredit schließt, um seinen eigenen Zahlungsverzug gegen einen Dritten zu sichern, muss die BayernLB die Kreditwürdigkeit des Eigentümers und die Eintrittswahrscheinlichkeit des Haftungsfalles sehr viel näher überprüfen.
Im Falle eines solchen Falles hätte die BayernLB ihre Ansprüche gegen einen potenziell insolventen Kundschaft durchzusetzen. Im Gegensatz zu herkömmlichen Darlehensverträgen wird auf das zugesicherte Kreditlimit für den Garantierahmen eine Kommission erhoben.
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