Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen tropo und dem Bucher werden mit der Reservierung als in den jeweiligen Dienstleistungsvertrag aufgenommen betrachtet. Die Vertragsabschlüsse erfolgen mit der Abnahme durch tropo, der gleichzeitigen Reservierung und Bestätigung der Reise sowie mit allen in der Reservierung genannten Personen. Für alle vertraglichen Verpflichtungen von Reiseteilnehmern, für die er die Reise wie für sich selbst bucht, ist der Auftraggeber verantwortlich, soweit er diese Pflicht durch ausdrückliche und separate Deklaration erfüllt hat.
Weichen die Inhalte der Reisebekanntmachung vom Inhalte der Registrierung ab, steht ein neuer Vorschlag von Tropo zur Verfügung, an den sie für einen Zeitraum von 10 Tagen bindet. Mit diesem neuen Leistungsangebot kommt der Auftrag zustande, wenn der Auftraggeber innerhalb der verbindlichen Frist seine Zustimmung zu trapo gibt, die auch durch bedingungslose Bezahlung des Tourpreises oder durch Beginn der Reise erfolgen kann.
Die Gesellschaft hat nach den Rechtsvorschriften ( 312 Abs. 7, 312g Abs. 3 S. 3 Nr. 2) eine Insolvenzsicherung bei der Swiss Re International SE, Zweigniederlassung Deutschland, zur Sicherung der Gelder des Kunden im Zusammenhang mit der Buchung von Pauschalreisen geschlossen. Zwei. Der Reisespreis kann per Banküberweisung, Sofortüberweisung, Bankeinzug, Einzugsermächtigung, Lastschriftverfahren, SEPA, via SEPA, via e-Mail, per e-Mail, per Banküberweisung, per Bankeinzug, per PayPal oder per Bankeinzug (MasterCard/VISA) beglichen werden.
Die Vergütung von Reisedienstleistungen ist unmittelbar an tropo zu leisten, auch wenn die Reservierung über ein Reiseunternehmen vorgenommen wurde. Bei Zahlungen per Karte, per Bankeinzug, per SEPA, per Bankeinzug oder per Bankeinzug wird nach Eingang der Rechnungs-/Fahrtbestätigung eine Vorauszahlung von 40% des Gesamtbetrages der Karte oder des Kontos (mindestens jedoch 50,00 EUR pro Teilnehmer) eingezogen.
Bei einer vom Auftraggeber verursachten Rücklastschrift (SEPA) berechnet uns der Auftraggeber die Rücklastschriftkosten (Bankgebühren, Bearbeitungskosten des Auftraggebers für Nebenkosten) in Hoehe von 15,00 EUR. Dem Auftraggeber steht es frei, den Nachweis zu führen, dass keine oder deutlich niedrigere Aufwendungen angefallen sind. Die Bezahlung per Bankeinzug ist nur mehr als 45 Tage vor Abflug möglich.
Wird per Bankeinzug oder per Bankeinzug bezahlt, wird somit der komplette Reisespesenbetrag über eine einzelne Belastung abgebucht. Der Auftraggeber hat für ein angemessenes Kreditlimit zu sorgen. Ab dem 1. Februar 2014 sind Kundenzahlungen im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens im Euro-Zahlungsraum und in den Teilnehmerländern auch über das so genannte "SEPA-Lastschriftverfahren" unter den nachfolgenden Voraussetzungen möglich: a) Reisebuchungen erfolgen bis 46 Tage vor Reisebeginn. b) Der Reisende muss bei der Reservierung ein Einzugsermächtigung zugunsten von trop.
Besteht vor der Verbuchung ein noch gütiges SEPA-Lastschrift-Mandat zugunsten von trapo, muss kein neues erteilen werden. Die Auftragserteilung an den Auftraggeber erfolgt mit der Absendung des Auftrags an den Auftraggeber zu dessen Gunsten. Der Auftraggeber braucht keinen unterschriebenen Auftrag von ihm. c ) Der Kunde wird in der Regelfall mit dem Versand der Rechnung, längstens einen Tag vor dem Fälligkeitsdatum der Einzugsermächtigung, von drohender Einzugsermächtigung ( "Pre-Notification") unterwiesen.
Der Auftraggeber ist dazu angehalten, dafür zu sorgen, dass auf dem vom Auftraggeber am Fälligkeitstag des Mandats angegebenen Bankkonto genügend Mittel zur Verfügung stehen. e) Der von uns vereinnahmte Betragsbetrag kann von dem in den Vorabinformationen angegebenen Betrags abweicht, wenn der Auftraggeber die Dienstleistungen ganz oder zum Teil annulliert oder die Dienstleistungen in der Zeit zwischen der Erteilung der Vorabinformationen und der Fälligkeit in die Liste aufnimmt.
Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist kann der Auftraggeber die Ersatzleistung für die bei jeder nach Fälligkeit anfallenden Mahnkosten nachfordern. Dem Auftraggeber steht es frei, den Nachweis zu führen, dass keine oder deutlich niedrigere Aufwendungen angefallen sind. Bei unvollständiger Bezahlung oder Vorauszahlung oder Saldozahlung zu den vereinbarte Zahlungsfristen behalten wir uns das Recht vor, nach erfolgter Abmahnung und Fristsetzung die Rücktrittserklärung vom Spielvertrag zu erklären bei gleichzeitiger entsprechender Berechnung der Reisekosten gemäß Ziff. 6.
Die Leistungspflicht von tropos resultiert ausschliesslich aus dem inhaltlichen Gehalt der Reisebestätigung im Zusammenhang mit der zum Reisezeitpunkt geltenden Reiseanzeige, vorbehaltlich aller in der Anzeige enthaltener Informationen und Erklärungen. Gleiches trifft auf eine von trapo beschriebene Reiseroute zu. Werden bei der Reservierung vom Käufer besondere Wünsche äußert, so sind diese für uns nicht bindend, wodurch wir uns um die Erfüllung dieser Wünsche sind.
Die Beförderung von Sondergepäck vom Bestimmungsflughafen zum Zielort und zurück ist dem Troposervice-Center zu melden, wo der Frachtpreis errechnet werden kann. Weitere Informationen erhalten Sie auf Wunsch beim trapo Servicecenter. Wichtige Änderungen oder Nebenabreden zu den in der Angebotsbekanntmachung genannten Dienstleistungen sowie zu den Reisekonditionen erfordern eine ausdrückliche Zustimmung mit der Firma trapo.
Deshalb beziehen sich die Tarife des Organisators nur auf Personen, die ihren festen Sitz in Deutschland oder in einem benachbarten Land haben oder im Besitze einer für diese Staaten geltenden Aufenthaltsgenehmigung sind. Bei Reisenden mit dauerhaftem Aufenthalt außerhalb dieser Staaten können zusätzliche Kosten im örtlichen Haus anfallen oder die Einreise kann abgelehnt werden.
Fluggäste bekommen ihre Bordkarte gegen Vorweisung ihres Reisepasses/Personalausweises und ihres Flugbuchercodes unmittelbar am Flughafen-Check-in-Schalter der entsprechenden Fluggesellschaft, sofern in den Reisedokumenten nichts anderes angegeben ist. Fluggäste werden ihre Bordkarte gegen Vorweisung ihres Reisepasses/Personalausweises und ihres Flugbuchercodes unmittelbar am Flughafen-Check-in-Schalter der entsprechenden Fluggesellschaft ausgehändigt, sofern in den Reisedokumenten nichts anderes angegeben ist.
Die Grundlage für den Einsatz von trollepo sind genaue und richtige Informationen des Mitreisenden. Es liegt in der Verantwortung des Fahrgastes, dass ihn die E-Tickets von trapo auf der Grundlage der von ihm zur Verfügung gestellten Informationen und seiner E-Mail-Filtereinstellungen erreicht. Außerdem ist der Reiseteilnehmer verpflichtet, seinen SPAM-Ordner im E-Mail-Posteingang regelmässig zu überprüfen, um sicherzugehen, dass er die Tropo-E-Mails erhält und liest.
Die Reiseteilnehmer sind dazu angehalten, dropo über jede Änderung ihrer E-Mail-Adresse oder Telefonnummer sofort zu informieren. Darüber hinaus muss der Reiseteilnehmer sicherstellen, dass die Informationen auf seiner Reservierungsbestätigung mit den Informationen auf seinem Personalausweis/Pass übereinstimmen. In diesem Fall ist es wichtig, dass die Informationen auf seinem Personalausweis/Pass mit denen auf seinem Konto übereinstimmen. und. Geht dem Kunden die Reservierungsbestätigung nicht fristgerecht zu, ist er zur unverzüglichen Information von dropo angehalten. Umbauten oder Abweichen von einzelnen Reisedienstleistungen vom vertraglich festgelegten Umfang des Vertrages, die nach Vertragsabschluss erforderlich werden und nicht bösgläubig durch trapo verursacht wurden, sind nur zulässig, wenn die Umbauten oder Abweichenden nicht wesentlich sind und die Gesamtgestaltung der gebuchten Tour nicht beeinflussen.
Tritt entgegen allen Sicherheitsmaßnahmen die Gefahr auf, dass kurz vor der Abreise oder im Ferienort ein gewünschtes Hotelzimmer ausfällt oder eine Unterkunft aus anderen Beweggründen nicht möglich ist, behaelt sich die Firma trapo das Recht vor, dem Reiseteilnehmer ein äquivalentes Hotelzimmer im bestellten Ferienort oder in der unmittelbaren Nachbarschaft zu erteilen, sofern die Änderung der Leistung für den Reiseteilnehmer angemessen erscheint.
Der Reiseveranstalter ist dazu angehalten, den Reisenden über Änderungen oder Abweichungen in der Leistung sofort zu informieren. Die Reisenden haben die Möglichkeit, auf die Botschaft des Tropos zu antworten oder nicht. Wenn der Reiseteilnehmer auf die Tropos auftritt, kann er entweder der Änderung des Vertrages zustimmen, gegebenenfalls die Beteiligung an einer Ersatz- Reise fordern oder kostenlos vom Reisevertrag zurücktreten. In diesem Fall ist die Rücktrittserklärung erforderlich.
Reagiert der Fahrgast nicht oder nicht innerhalb der festgesetzten Fristen auf Drop, so gelten die mitgeteilten Änderungen als genehmigt. Auf diese Tatsache ist der Reiseteilnehmer in der in Nummer 5.2 genannten Deklaration deutlich, verständlich und deutlich aufmerksam zu machen. Steigt der Reisesatz um mehr als 8%, ist der Reiseteilnehmer zum kostenlosen Rücktritt vom Reisevertrag ermächtigt.
Die Stornierung muss sofort gegenüber der Firma trapo oder dem die Buchung vornehmenden Reiseunternehmen erfolgen. Fällt dagegen der Reisepreis, wird der Reiseveranstalter diese Kostensenkung an den Kunden weiterleiten. 4. Die Tropos weisen darauf hin, dass es sich bei Direktflügen nicht um automatische Nonstop-Flüge handelt und dass sie auch Zwischenstopps beinhalten können. Der Reiseteilnehmer kann sich vor Reiseantritt zu jeder Zeit von der Fahrt zurückziehen.
Maßgebend ist das Datum, an dem dropo die Rücktrittsanzeige erhält. Die Kündigung muss mit dem Begriff trapo erklärt werden. Es wird dem Fluggast geraten, den Widerruf auf einem langlebigen Speichermedium zu deklarieren. Treten die Kunden vor Reiseantritt zurück oder beginnt die Fahrt nicht, so erlischt der Reisepreisanspruch von trapo. Vielmehr kann die Firma trapo eine angemessene Entschädigung fordern, sofern der Widerruf nicht von der Firma trapo verschuldet ist oder besondere Ereignisse am Zielort oder in dessen unmittelbarem Umfeld eintreten, die die Leistung des Pakets oder die Beförderung zu den Bestimmungsorten wesentlich beeinflussen; unumgängliche und außerordentliche Ereignisse sind, wenn sie nicht unter der Herrschaft von trapo stehen und ihre Auswirkungen nicht hätten vermieden werden können, selbst wenn alle angemessenen Vorsichtsmaßnahmen ergriffen worden wären.
Macht der Reiseteilnehmer aus vom Reiseteilnehmer zu vertretenden Umständen nicht von einzelnen Reisedienstleistungen Gebrauch, die der Reiseleiter vertragsgemäß erbringen wollte und konnte, hat er keinen Rechtsanspruch auf verhältnismäßige Rückerstattung des Reisegeldes, es sei denn, diese hätten ihn nach den Rechtsvorschriften zum unentgeltlichen Widerruf oder zur Auflösung des Reisevertrags ermächtigt. tr po wird sich um den Erstattungsanspruch der Leistungserbringer gegen die erspartenden Kosten nachfragen.
Der Betrag der Vergütung ergibt sich aus dem Fahrpreis minus dem Wert der von der Firma tropo eingesparten Kosten sowie minus dem, was er durch andere Nutzung der Reisedienstleistungen erlangt, die vom Veranstalter auf Wunsch des Reisenden zu rechtfertigen ist. Die folgenden Vergütungspauschalen hat die Firma tropo ermittelt unter Beachtung der Zeit zwischen der Erklärung des Rücktritts und dem Beginn der Reise sowie unter Beachtung der zu erwartenden Einsparung von Kosten und des zu erwartenden Erwerbes durch andere Nutzung der Reisedienstleistungen.
Dem Auftraggeber steht es frei zu beweisen, dass keine oder deutlich niedrigere Ausgaben als die verlangte pauschale Vergütung angefallen sind. Storniert ein Reisender eine Reservierung innerhalb einer Reservierung, wird der Gesamtpreis nach der neuen Personenzahl errechnet. Dabei kann es zu einem erhöhten Personenpreis kommen. trapo ist berechtigt, anstelle der vorgenannten Vergütungspauschalen eine erhöhte, individuelle Vergütung zu verlangen, soweit trapo nachweislich deutlich über den geltenden Vergütungspauschalen liegende Ausgaben angefallen sind.
Die Firma dropo ist in diesem Falle zur Quantifizierung und Begründung der geforderten Vergütung unter Beachtung der eingesparten Kosten sowie weniger dessen, was sie durch die andere Nutzung der Reisedienstleistungen erhält, beizutragen. Soweit der Veranstalter aufgrund einer Stornierung zur Rückzahlung des Tourpreises ist, hat er diese sofort, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Stornierungserklärung zu zahlen. tropos rät zum Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung oder eines kompletten Schutzangebots.
Der Reisende hat nach Vertragsschluss keinen Rechtsanspruch auf Änderung von Reisedatum, Reiseziel, Abfahrtsort, Unterbringung oder Beförderungsmittel (Umbuchung). Derartige Veränderungen auf Verlangen des Auftraggebers sind nur im Falle einer Kündigung (gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 7. 2.) und einer neuen Buchung möglich.
Ein Recht auf den Abschluß eines neuen Reisevertrags entsteht nicht. Wir werden uns jedoch bemühen, den Umbuchungsanfragen im Einzelnen zu entsprechen und die anfallenden Gebühren so niedrig wie möglich zu bemessen. Das Recht des Auftraggebers nach 651e BGB, von trapo durch Benachrichtigung auf einem permanenten Speichermedium zu fordern, dass ein Dritter die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag anstelle des Auftraggebers übernimmt, wird durch die obigen Bestimmungen nicht berührt.
In jedem Falle ist eine solche Meldung fristgerecht, wenn sie bei uns 7 Tage vor Reiseantritt eingeht. Wir können der Einreise des Dritten anstelle des Reiseteilnehmers Widerspruch einlegen, wenn der Dritte die speziellen Reiseanforderungen nicht erfüllt oder seine Beteiligung gegen Rechtsvorschriften oder behördliche Verfügungen verstößt. Ersetzt ein Dritter den registrierten Teilnehmer, so ist trapo zur Geltendmachung der durch die Beteiligung der Ersatzteilnehmer (Dritter) entstandenen zusätzlichen Kosten befugt, sofern diese wirklich angefallen sind und zumutbar sind.
Über die anfallenden Aufwendungen wird tropische Gesellschaft auf Wunsch Auskunft erteilen. Ist die Fahrt nicht reisefrei, kann der Reiseteilnehmer Nacherfüllung nachfragen. Sofern die Behebung der Mängelrüge durch das Tropos nicht schuldhaft möglich war, kann der Reiseteilnehmer weder Kürzungsansprüche nach 651m BGB noch Schadenersatzansprüche nach 651n BGB geltend machen. In diesem Fall ist der Reiseleiter verpflichtet, den Reisenden unverzüglich zu informieren.
Die Reisenden sind dazu angehalten, den lokalen Tropo-Vertreter über eventuelle Mängel sofort zu informieren. Bei Abwesenheit eines Tropo-Vertreters vor Ort und ohne vertragliche Verpflichtung sind Fahrtmängel bei der gemeldeten Tropo-Kontaktstelle an dropo zu melden; die Fahrtbestätigung informiert dropo über die Verfügbarkeit des Tropo-Vertreters oder seiner Kontaktperson vor Ort. Die Fahrtmängel sind dementsprechend zu beheben.
Er kann aber auch seinem Reisebüro, über das er die Reise gebuchte Paketreise durchgeführt hat, die Mängelrüge mitteilen. Die Vertreterin von trapo wird angewiesen, die Situation so weit wie möglich zu beheben. Möchte ein Kunde/Reisender den Reisevertrag gemäß 651l BGB wegen eines in 651i Abs. 2 BGB beschriebenen Reisefehlers gekündigt haben, soweit dieser wesentlich ist, hat er uns vorher eine angemessene Nachfrist zur Nacherfüllung zu setzen. In diesem Fall ist der Kunde/Reisende verpflichtet.
Das betrifft nur dann nicht, wenn trapo die Abhilfemaßnahme ablehnt oder wenn eine unverzügliche Abhilfemaßnahme erforderlich ist. a) Der Reiseteilnehmer wird darauf aufmerksam gemacht, dass Verlust, Beschädigung und Verspätung von Gepäck im Rahmen der Flugreise vom Reiseteilnehmer der verantwortlichen Luftverkehrsgesellschaft vor Ort gemäß den luftfahrtrechtlichen Vorschriften durch eine Schadensmeldung ("P. I.R.") sofort zu melden sind.
Bei Gepäckschäden ist der Schadensbericht innerhalb von 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Übergabe einzureichen. b) Darüber hinaus sind Verluste, Beschädigungen oder Fehlleitungen von Gepäckstücken sofort bei der Tropo, ihrem Bevollmächtigten oder ihrer Anlaufstelle oder dem Reisebüro zu melden. Der Fluggast wird dadurch nicht von der Verpflichtung entbunden, den Schaden der Luftverkehrsgesellschaft gemäß Buchstabe a) innerhalb der oben genannten Termine zu melden.
7.4. 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB sind vom Kunden/Reisenden gegen das Tropos zu erheben. Eine Vertragshaftung von 1 trollepo für andere als Personenschäden ist auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt: b) soweit sie für einen Sachschaden haftet, der dem Reiseteilnehmer allein durch das Verschulden eines Leistungserbringers entsteht.
Die Firma dropo übernimmt keine Haftung für Leistungsverluste im Rahmen von Dienstleistungen, die nur als Fremdleistung vermittelte werden ( "Messen, Exkursionen, Mietwagen") und die in der Reisewerbung explizit als Fremdleistung bezeichnet sind oder wenn die Firma dropo nur externe Dienstleistungen vermittelte. Ein Schadenersatzanspruch gegen Tropo ist insofern begrenzt, als ein Schadenersatzanspruch gegen den Dienstleister nur unter gewissen Bedingungen oder Einschränkungen aufgrund der für die vom Dienstleister zu erbringende Leistung geltenden gesetzlichen Bestimmungen geltend gemacht werden kann.
ist, richtet sich die Verantwortlichkeit nach den Vorschriften des Luftfahrtgesetzes in Verbindung und mit dem Abkommen von Montreal. Soweit es sich bei der Firma trapo in anderen FÃ?llen um einen Dienstleister handelt, haften wir nach den fÃ?r sie anwendbaren Vorschriften. Der Reiseveranstalter ist nicht haftbar für die fristgerechte Ausstellung und Entgegennahme der erforderlichen Visumserteilung durch die zuständige Auslandsvertretung, wenn der Reiseteilnehmer den Reiseleiter mit der Beschaffung betraut hat, es sei denn, der Reiseleiter ist für die Verspätung verantwortlich.
Der Eintrag von Kindern in die Pässe ihrer Erziehungsberechtigten ist seit dem 16. Mai 2012 unzulässig und das betreffende Mitglied ist nicht mehr zum Überschreiten der Grenze befugt. trópo verweist im Zusammenhang mit dem Consumer Dispute Resolution Act darauf, dass es sich nicht an der willkürlichen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten beteiligt. Sollte nach dem Druck dieser Reiseunterlagen eine verbindliche Streitbeilegung für trapo erforderlich werden, wird trapo den Auftraggeber in angemessener Weise darüber informieren.
Für alle im Rahmen des Online-Reiseverkehrs abgeschlossenen Fahrtenverträge macht die Firma Dropo auf die europaweite Online-Streitbeilegungsplattform http://ec.europa. eu/consumers/odr/ aufmerksam. In diesem Zusammenhang werden die folgenden Punkte behandelt. Die vorliegenden Reiseunterlagen und Notizen sind für alle Veranstaltungen unter der Dachmarke trump.
Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: [email protected] Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum