Berufungsgericht Berlin weist Entscheidung des Landgerichtes zurück und bekräftigt Aufhebung - STADER Rechtanwälte
Mit Beschluss vom 17. Mai 2018 (8 U 225/16) hob das Oberlandesgericht Berlin ein Beschluss des Landgerichtes Berlin auf und stellte die Rechtmäßigkeit der Aufhebung eines Darlehens der DKB-Bank fest. In der ersten Instanz hatte das LG Berlin die Klageschrift des durch den Rechtsanwalt David Stader vertraten Konsumenten wegen angeblichen Rechtsmissbrauchs zurueckgewiesen. Die DKB muss aufgrund des wirksamen Widerspruchs einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung in Höhe von 5.780,67 ? gegen sich selbst geltend machen.
Mit der SKG Bank, die von der DKB Ã?bernommen wurde, haben die Konsumenten im September 2006 einen Immobiliendarlehensvertrag Ã?ber 100.000,00 ? aufgesetzt. In der im Leihvertrag enthaltenen Widerrufsbelehrung heißt es, dass die Frist "frühestens" mit dem Eingang der Widerrufsbelehrung beginnt. Die Konsumenten haben im Jänner 2015 nach Beratung durch Herrn Anwalt Stader in der Beratungseinrichtung des Verbraucherzentrums NRW in Bergheim ihren Rücktritt erklärt.
Sie lehnte den Rücktritt als grundlos ab und weigerte sich, das Darlehen ohne vorzeitige Rückzahlungsstrafe zurückzuzahlen. Deshalb hat der Jurist David Stader beim Berliner Landesgericht geklagt. Dabei hat das Bezirksgericht jedoch unter ausdrÃ??cklicher GeringschÃ?tzung der Gerichtsbarkeit des BGH einen Rechtmissbrauch des Konsumenten anerkannt und die Beschwerde abgewiesen. Der BGH wurde vom Bezirksgericht in den Urteilsbegründungen beschuldigt, seiner bisherigen Urteilsbegründung zu widersprechen.
Wegen dieses schwerwiegenden Irrtums des Landgerichtes hat Herr Stader gegen das in erster Instanz ergangene Gericht beim Berliner Berufungsgericht Beschwerde eingelegt. Das Gericht stellt in der Begründung der Entscheidung zu Recht fest, dass der wirksame Widerspruch nicht gegen missbräuchliches Verhalten gerichtet werden kann. Der Grund für den Verbraucher, aus dem widerruflichen Recht einen wirtschaftlichen Vorteil zu ziehen, ist nach Auffassung des Berufungsgerichts nicht eine beleidigende Nutzung einer rein formellen Rechtslage.
Stattdessen liegen die nach der ständigen Gesetzgebung des Bundesgerichtshofs begründeten Widerrufsgründe, die das LG vorsätzlich ignoriert hat, außerhalb des Schutzzweckes des Widerspruchs. Der Darlehensvertrag musste aufgrund des effektiven Widerspruchs vollständig aufgehoben werden. In jedem Fall entfällt der Anrecht auf eine vorzeitige Rückzahlungsstrafe im Falle eines wirksamen Rücktritts. Weil das Berufungsgericht die Beschwerde beim Bundesgerichtshof nicht anerkannt hat und die DKB auf die Einreichung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung verwiesen hat, ist das Ergebnis der Entscheidung des Berufungsgerichts endgültig und absolut.
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