Vorfälligkeitsentschädigung Ing Diba Erfahrungen

Vorzeitige Rückzahlung Vergütung Ing Diba Erfahrung

Ich habe keinen Anspruch auf eine Vorauszahlungsstrafe vor Fälligkeit und würde daher mein Geld freigeben, auch wenn ich eine Vorauszahlungsstrafe gezahlt hätte. Die Aufhebung der ING DiBa und der Kreditverträge war erfolgreich. Aufhebung des zur Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung verurteilten Darlehens. Dabei wollten wir wissen, wie hoch eine vorzeitige Rückzahlung eines Darlehens (Darlehen + Vorfälligkeitsentschädigung) sein würde.

Frage

Lieber Kollege Dr. Karlromer, ich spreche Sie heute mit folgendem Thema an: Im Juni 2007 haben wir (Ehepaare) bei der ING Diba einen Forward Loan mit einer Verfügbarkeit von 36 Monaten beansprucht und erhielten diesen gewährt. Weil sich die Zinstendenz bei Immobilienkrediten für Schuldner in den vergangenen Jahren sehr positiv entwickelt hat, haben wir im April 2013 eine Umfrage bei der Hausbank eingereicht.

Dabei wollten wir wissen, wie hoch eine Vorfälligkeit eines Darlehens (Darlehen + Vorfälligkeitsentschädigung) sein würde. Das war nicht unsere Frage, sondern die folgende Antwort: Beantwortung der Hausbank vom 22.05. 2013: "Gemäß 489 BGB können Sie das oben erwähnte Kreditverhältnis 10 Jahre nach Vollauszahlung/Verlängerung mit einer Frist von 6 Kalendermonaten zu früh, also zum 30.01.2018, verlängern. Die Angebotserstellung für ein Terminkredit ist frühestens 36 Kalendermonate vor diesem Datum, also zum 01.02.2015 möglich. Eine erneute Kontaktaufnahme mit uns ist zu diesem Stichtag erforderlich.

In der ersten Jahreshälfte 2015 haben wir uns mit der Nationalbank in Verbindung gesetzt, um die Codes für ein Forward-Darlehen anzufordern. Gemäß dem Brief vom 22.05.2013 wäre diese Möglichkeit für uns ab dem 01.02.2015 möglich. Allerdings hat uns die Reaktion der Nationalbank überrascht. Sie sagte uns, dass sie nicht verstehen könne, wie wir zum vorzeitigen Termin (30.01.2018) kommen würden.

Wir haben mehrfach die Kontaktaufnahme mit der Hausbank gesucht (Mail, Post), um für uns mit Bezug auf das oben erwähnte Anschreiben vom 22.05.2013 Transparenz zu verschaffen. Der Brief war immer als Kopien beigelegt. Es gab keine Antwort von der Nationalbank.

Ich warte immer noch auf eine Gegenantwort. Ist der Bankfehler aufgetreten und werden unsere Wünsche daher nicht berücksichtigt? Nachfolgend unsere Fragen: Wie bindend ist das Brief vom 22.05.2013 (siehe Anlage)? Kann man eine Folgefinanzierung/Terminkredit aufnehmen oder kann die Nationalbank das im Brief vom 22. Mai 2013 angegebene Termin aufheben?

Herr und Frau S. Sehr geehrte Berater, meiner Meinung nach ist das Brief der Nationalbank formal falsch, aber es gibt Ihnen keine Rechte. Falls Sie etwas in dem Brief lesen können, ist es zunächst einmal nur, dass Ihnen die Hausbank ein Darlehen für einen Forward-Kredit anbietet. Ungeachtet des Zeitpunktes - ich werde gleich darauf eingehen - ist jedoch festzustellen, dass Sie daraus noch nichts gelernt haben, denn ein sehr negatives Übernahmeangebot wäre auch ein Übernahmeangebot in diesem Sinn.

Rechtlich gesehen ist jedoch nach 133 BGB der wahre Wunsch des Anmelders (der Bank) zu prüfen und nicht dem "Wortsinn" zu folgen. Weil in dem Brief die Zehnjahresfrist nach 489 BGB explizit erwähnt wird, ist es meiner Meinung nach selbstverständlich, dass es sich nur um einen Schreibfehler handelt.

Daher hat dieses Anschreiben bedauerlicherweise keine rechtliche Wirkung. Nachdem Sie Ihre Fragen gestellt haben, bekommen Sie von unseren Fachleuten ein individuelles Preisangebot, aus dem Sie ganz unkompliziert das für Sie am besten geeignete anbieten können!

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