Schauen Sie sich die besten Zeiten in den AGB an - die Bank hat dort sicher die übliche Eigentumsvorbehaltsklausel ("Ware verbleibt bis zu unserem Konto stand vollständigen" - also im Besitz der Bank) darin, und so können sie in einem solchen Falle mit dem Auto "make (leave) what they want" machen. Auch das Verfahren im Schadenfall sollte in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommen werden.....
Nehmen wir an, Sie können die Rate nicht bezahlen und die Bank nimmt das Auto ab. Die Bank hat dann einen Ausguck bzw. mit dem ganzen Geschäft Schaden gemacht, weil sie das Auto dann für weniger als bisher von dir würde verkauft bekommen muss - weil es weniger ist.
So hat die Bank ein Eigeninteresse daran, das Auto in einem möglichst einwandfreien Erhaltungszustand zu bekommen - und der einwandfreie Erhaltungszustand wird eben auch "im Falle eines Schadens ordnungsgemäà in der Vertragswerkstatt repariert" genannt. Sie könnten natürlich jetzt theorisch - wenn es möglich ist - den Gutschrift vollständig, müsstest vielleicht noch ne Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank ausbezahlen - dann wärst Ihre Forderungen lose und könnten Sie die Steinkohle der Krankenkasse ausschütten.
Ein- und Ausgänge für Investitionen und Ausgaben für Investitionen in Sachanlagen | Kostenrechnung
Bei den Auslagen handelt es sich um entsprechende Verkäufe von Barmitteln. Von wem werden Ein- und Abhebungen erwartet? Es sind nicht alle Aufwendungen mit Mittelabflüssen oder -ausgaben verknüpft. Die Abschreibung stellt die Anschaffungs- und Herstellungskosten dar, da hier Fertigungsfaktoren (z.B. eine Produktionsmaschine) mitverrechnet werden. Allerdings führt die Abschreibung nicht zu einem Mittelabfluss (nur die Erstinvestition in die Produktionsanlage führte zu einem Mittelabfluss).
Eine Verfeinerung der Erzeugnisse eines Betriebes durch einen Lieferanten repräsentiert zwar die Herstellungskosten, führt aber nicht unmittelbar zu einer entsprechenden Zahlung (Verschiebung), z.B. aufgrund einer 90tägigen Zahlungsfrist. Ein Spendengeld ist eine Auszahlung, aber kein Kostenbestandteil, da es sich um einen externen Betrag handelt, d.h. nichts mit dem tatsächlichen Zweck des Betriebes (Herstellung und Verteilung von Produkten) zu tun hat.
Es sind nicht alle Ausgaben mit Mittelabflüssen verknüpft, noch sind Erträge immer mit einer Einlage verknüpft. Die Abschreibung ist ein Aufwandsfaktor, da das Reinvermögen (z.B. ein Firmenwagen) durch die Nutzung oder den zeitlichen Verlauf reduziert wird. Allerdings führt die Abschreibung nicht zu einem Mittelabfluss (nur die Erstinvestition in das Fahrzeug führte zu einem Mittelabfluss).
Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: [email protected] Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum