Bei den Kreditnebenkosten handelt es sich um die Bearbeitungsgebühr. Mit einem Darlehen oder auch einer Hypothek gibt es in der Regel eine Vielzahl von Zusatzkosten, die je nach Kreditgeber im Vertrag vereinbart oder gleichmäßig gefordert werden. Es ist eigentlich eine Provision für die Tatsache, dass der Kreditgeber hat beschlossen, ein Darlehen zu erteilen. Sie beträgt zwischen 0,2% und 0,5% des Darlehensbetrages und ist bei Vertragsabschluss ausstehend.
Der Kreditgeber wirbt gern mit dem Nominalzins, aber das ist nicht korrekt. Sämtliche Kreditnebenkosten sind Teil des Darlehens und damit Teil des Effektivzinssatzes. Weil der Kreditgeber immer nicht nur den Nominalzins, sondern auch seinen Effektivzins angeben muss, können Sie hier sehr gut das bessere Angebot sehen. Nach Ansicht des Gesetzgebers müssen alle diese Aufwendungen im Kreditvertrag detailliert festgelegt werden.
Guten Tag zusammen, die Entscheidung des BGH soll noch in der Jahresmitte getroffen werden. Fragestellung: Im Einzelfall ist dies ein über die hauseigene Bank abgeschlossenes Kreditprogramm der KfW. 96% des Darlehens wurden ausgezahlt, d.h. es wurde ein Abschlag von 4% gewährt. Möglicherweise hat das KfW-Förderprogramm dies damals bestimmt - aber im aktuellen Förderprogramm 270 steht: "Das Kredit wird zu 100% ausgezahlt", siehe: http://www.kfw.de/kfw/de/Inlan......_Standard/Bedingungen. jsp unter Ziffer 3 "Bedingungen".
In der Kreditvereinbarung selbst gibt es unter der Rubrik "Bearbeitungsgebühr" (nur unter "Disagio") nichts, aber die Höhe wird im beigefügten Datenblatt als solche beschrieben. Über die Internet-Wegweisermaschine habe ich erfahren, dass zu diesem Zeitpunkt (2.1. 2010, aber der Link geht bis zum 16.2. 2011) nur 96% des Kreditbetrages wirklich ausgezahlt wurden! http://web.archive.org/web/201......_Standard/Conditions.jspDa hat sich in den Konditionen einiges verändert - vielleicht als Antwort auf die Entscheidungen?
Die Auszahlung von 96 Prozent der KfW-PV-Darlehen erfolgte bis zum Jahr 2011. Halle. Ich habe mich bereits mit dem Thematik beschäftigt. Soweit ich weiß, haben die Kreditinstitute immer Einspruch eingelegt, und wenn mich nicht alles täuscht, wird der BGH im Laufe des Monats Juli das endgültige Gericht verkünden, wie es scheint, zugunsten des Konsumenten, d.h. gegenüber den Bänken.
Nun, in diesem Falle werden Sie die Hausbank wohl kaum verklagen können, wenn sie nur die KfW-Konditionen weitergegeben hat? Die KfW zu verklagen, wird wohl auch deshalb fehlschlagen, weil es keinen Rechtsanspruch gibt, weil es sich bereits um zinsgünstige Darlehen und damit eine Form von Zuschuss handelt? Wurde der Auftrag zu Beginn des Jahres 2010 unterschrieben, kann man die Entscheidung des BGH trotzdem aufschieben.
Der von der KfW gewährte Kredit wurde von der SPK und ab 09/2010 abgewickelt. Unter 2. 2 des Vertrags wird ein "..... Es wird eine Provision (Abzug vom Nominalbetrag des Darlehens) von 4.000% unabhängig von der Laufzeit erhoben....". Die KfW-Darlehen sind keine Bearbeitungsentgelte, sondern ein Abschlag, d.h. 96% der Auszahlungen - 4% Rabatt.
Die Bearbeitungsgebühr beträgt 100% Ausschüttung und z.B. 4% Provision. Bereits heute sind die Bearbeitungskosten der Kreditinstitute für Kredite, die durch einen Hauptschulabschluss gesichert sind, akzeptabel. Hallo, ich finde keinen Unterscheid zwischen einem Rabatt und einer Bearbeitungsgebühr. Tatsächlich gibt es keinen Gegensatz zwischen beiden, und selbst wenn es, wie ich bereits sagte, zwei verschiedene Aspekte des einheitlichen Kreditvertrags von Raiba gibt und er dort nur als Rabatt genannt wird, wird er an anderer Stelle ausdrücklich doppelt so hoch wie eine Bearbeitungsgebühr angegeben.
Auch bin ich mir nicht ganz sicher, ob ich das Darlehen wirklich als Kaufmann in Anspruch genommen habe - z.B. im Bereich des Arbeitsrechts, das unter " Eigenverwaltung " steht und ich auch keinen Gewerbeausweis habe. Müsste man sich nicht zuerst die Entscheidungsgründe des BGH näher anschauen, um einschätzen zu können, ob er auch auf Händler übertragbar ist, d.h. ob es einen Unterschiedsmerkmal zwischen den Bearbeitungsentgelten gibt, die z.B. bei der Kreditwürdigkeit gerechtfertigt sind, und denen, die bei der Kreditsicherheit gerechtfertigt sind?
Wahrscheinlich ist es ein Grund für die Anwälte, Differenzen zu beseitigen - aber zumindest ist es für uns alle gleich, denn das KfW-Programm ist das gleiche. In diesem Falle tritt der PV-Betreiber als Entrepreneur auf.
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