Zudem wurde in den von der BayernLB verwandten Widerrufsbelehrungen die im Beispiel enthaltene - und fett gedruckte - Unterzeile "Widerrufsrecht" ersatzlos unterlassen. In umgekehrter Form, in der die Form die Bezeichnung "Widerrufsrecht", nicht aber die weitere Bezeichnung "Widerrufsbelehrung" beinhaltete, stellte der BGH, auf den das Oberlandesgericht hinweist, eine gesundheitsschädliche Abweichenung von der Modellbelehrung fest, weil es dem Konsumenten nicht ausreichend klar war, dass er in den folgenden Erläuterungen nicht nur über sein Widerspruchsrecht, sondern auch über die mit der Inanspruchnahme des Rechtes zusammenhängenden Obliegenheiten informiert werden sollte.
Ausgehend davon kann das Nichtvorhandensein der Bezeichnung "Widerrufsrecht" nicht als harmlos betrachtet werden, da es dem Verbraucher die wesentlichen Informationen vorenthält, dass es sich bei der Anweisung um ein Recht handelt, das von ihm ausgeübt werden kann. Allein die Reproduktion der unter dieser Rubrik vorgesehenen Textstelle mit identischem Inhalt erfüllt nicht das Erfordernis der Klarheit.
DKB-Kunden, deren Kreditverträge die korrespondierenden Irrtümer in den Widerrufsbelehrungen - oder anderen - enthalten, haben daher noch heute die Option, ihre Kreditverträge zu kündigen. Wenn Sie bereits einen Kreditvertrag mit der DKB getilgt und dafür eine Vorauszahlungsgebühr bezahlt haben, kann diese auch erfolgreich zurückfordern werden.
Die DKB wurde wieder strafrechtlich verfolgt - Widerspruchsbelehrung aus 2008 falsch - BSZ e.V. Anti-Rechtsschutz
Durch Beschluss vom 20. Februar 2015, Ref. 38 O 174/14, hat das LG Berlin die DKB der Deutschen Kreditinstitute AG Berlin (DKB) zur Rückzahlung der zurückbehaltenen Frühtilgungsstrafe verurteilt, nachdem der Darlehensnehmer den Kreditvertrag 2008 von unserer Anwaltskanzlei wegen falscher Widerrufsbelehrungen gekündigt hatte. Die Kreditnehmerin hatte das Darlehen zur Immobilienfinanzierung genutzt und musste bei der anschließenden Veräußerung eine Vorauszahlungsstrafe von der DKB verlangen.
Im Rahmen der Kündigung des Kreditvertrages hatte die DKB eine Stellungnahme angefordert, in der sie erklärte, dass der Darlehensnehmer der vorzeitigen Rückzahlung "zustimmt". Er hat diese Aussage - natürlich unwillkürlich gegen bessere Beurteilung - gemacht, um den Verkauf von Immobilien nicht zu beeinträchtigen. Eine solche Feststellung hielt das Berliner Landesgericht für irrelevant. Im Gegenteil, sie hat die Schutzqualität der DKB prinzipiell zurückgewiesen, da die DKB "die Sache selbst dadurch bewirkt hat, dass sie dem Antragsteller keine ordentliche Rücktrittsbelehrung erteilt hat", heißt es in der Rücktrittsbelehrung: "Sie können Ihre Einwilligung innerhalb von zwei Kalenderwochen ohne Angabe von Grunderwägungen in Textform zurückziehen.............".
Die Entscheidung des Landgerichts Berlin stützt sich darauf, dass das Stichwort "frühestens" dem Konsumenten nicht anzeigt, dass der Periodenbeginn von weiteren Bedingungen abhängt. Es wird jedoch nicht weiter geklärt, welche Bedingungen im Detail gelten. Die DKB hatte im vorliegenden Falle die Bezeichnung "Widerrufsbelehrung" gewählt, aber auf die Unterrubrik "Widerrufsrecht" verwiesen.
Sie hat damit "ein essentielles Strukturierungsmerkmal der Modellanweisung weggelassen", so das Berliner Landesgericht. Sogar das Vorbringen der DKB, dass die Wahrnehmung des Widerrufsrechtes verfallen sei, wurde vom Berliner Landesgericht nicht akzeptiert, da es nicht schutzwürdig sei. Der BSZ e.V. Anlegerschutzrechtler unterstützt Konsumenten deutschlandweit bei der Widerrufung von Krediten. Das Erstgespräch ist kostenfrei.
Der BSZ e.V. hat hier bei Fragestellungen zum Themenbereich widerrufsförmige Belehrungen bei Darlehens- und Darlehensverträgen gute Argumente, die Interesse zu bÃ??ndeln und untersuchen zu lieÃ?. Interessengruppe, um sich der Darlehensaufhebung anzuschließen. Das BSZ e.V. ist bei der Förderung seiner Vorhaben und Tätigkeiten im Dienste des Anleger- und Verbraucherschutzes auf Ihre wirtschaftliche Förderung abhängig.
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