Der Zins für die Bereitstellung von Immobilienfinanzierungen ist im engeren Sinne kein Zins - weder juristisch noch fiskalisch -, da er nicht zur Immobilienfinanzierung, sondern zur Geldbeschaffung über die Kreditinstitute verwendet wird. Dafür berechnen sie zu Recht eine "Gebühr", die auch als Verpflichtungsgebühr bezeichnet wird. Hat der Bauträger oder Käufer nach einem gewissen Zeitraum den Kreditbetrag für seine Immobilienfinanzierung nicht oder nicht vollständig in Anspruch nehmen können, fordern die Kreditgeber die Vergütung für die Nichtverwendung des Baukredits.
Der Grund dafür ist, dass sie für die Umfinanzierung der jeweiligen Immobilienfinanzierung in der Zeit, in der das Geld dem Kreditnehmer zur Verfügung gestellt wird, selbst Verzugszinsen bezahlen müssen und gleichzeitig keine Zinserträge generieren können. Sie belasten ihre Kreditnehmer daher im Falle von Verspätungen des vereinbarten Datums für die vollständige oder teilweise Auszahlung des Baukredits als Entschädigung mit den angemessenen Bereitstellungszinsen.
Es gibt viele Ursachen für solche Verspätungen und sie sind daher nicht ungewöhnlich. Der Kreditnehmer kann in diesen und ähnlichen FÃ?llen das Geldbetrag aus seiner Immobilienfinanzierung nicht nur zu dem tatsÃ?chlich im Auftrag festgelegten Zeitpunkt, sondern erst spÃ?t aufrufen. Er hat nur die Möglichkeit, die Ausgabe zu verzögern und die damit zusammenhängenden Bereitstellungszinsen zu bezahlen.
Vor allem die Eigentümer eines neuen Gebäudes sollten sich auf diese zusätzlichen Kosten in der Immobilienfinanzierung durch die Zusagezinsen im Vorfeld von Baufinanzierungen vorbereiten. Der Baugeldmakler kann die korrespondierenden Stellen im Darlehensvertrag mit dem Kreditgeber in geeigneter Form absprechen. Die Erreichung des individuellen Baufortschritts ist in jedem Fall die Grundvoraussetzung dafür, dass der Kreditgeber der Immobilienfinanzierung die korrespondierende Ratenzahlung leistet.
Bei verspäteter Inanspruchnahme des Geldbetrages werden Provisionszinsen berechnet, was bei länger laufenden Bauprojekten zu einem deutlichen Anstieg der Preise führt. In der Immobilienfinanzierung sind die Bereitstellungszinsen vergleichsweise hoch. Damit wären z.B. bei einem Darlehensbetrag von 250.000,00 EUR im Falle eines Verzugs von einem Jahr zusätzliche 7.500,00 EUR für die Bereitstellungszinsen zu zahlen.
Bei Immobilienfinanzierungen räumen die Kreditgeber in der Regel Vertragslaufzeiten von sechs bis zwölf auf. Bei anderen Kreditgebern werden von Anfang an bis zu 18 Monate gewährt. Dabei ist es von Bedeutung zu wissen, dass die Bedingungen der Verpflichtungszinsen immer durch eine Vertragsvereinbarung bestimmt werden. Wenn mögliche Verspätungen bereits im Voraus als wahrscheinlicher Faktor eingestuft werden, sollte dies bereits in der Konsultation berücksichtigt werden.
Es liegt im Eigeninteresse des Kreditnehmers, den Kreditvertrag so lange wie möglich ohne Zinsen auf das Darlehen zu halten. Eigentümer eines neuen Gebäudes mit allen möglichen Verzögerungspotenzialen im Bauprozess sollten diesem Auftragspunkt bei ihrer Immobilienfinanzierung verständlicherweise große Bedeutung beimessen. Für Bestandskäufer sind zukunftsorientierte Auftragsverhandlungen auch bei Zeiten ohne Bereitstellungszinsen vernünftig. Dieser zinslose Zeitraum hat zur Folge, dass keine zusätzlichen Kosten für den Kaufzeitpunkt der Immobilie anfallen.
Der Kreditvertrag sollte daher nur dann unterschrieben werden, wenn der Kauf der Immobilie innerhalb der vertraglich festgelegten Zeit erfolgen kann, ohne dass dafür eine Verzinsung erfolgt. Im Übrigen unterscheiden Kreditverträge zwischen zwei Typen von Bereitstellungszinsen. Im Falle von Baukrediten mit aufeinander folgenden Ratenzahlungen werden sie als anrechenbarer Vorsorgezins bezeichnet. Bei Fälligkeit der Folgefinanzierung können die Kreditnehmer den Zeitraum ohne Bereitstellungszinsen zur " Zurückhaltung " tiefer Zinssätze ausnutzen.
Die Beendigung des vorherigen Darlehensvertrages liegt innerhalb der Verfügbarkeitsfreiheit des neuen Darlehensvertrages. Hinweis der DTW| Immobilienfinanzierung: Erkundigen Sie sich bei uns über die vorteilhaften Bedingungen für ein Terminkredit.
Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: [email protected] Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum