Die Kreditnehmer können in diesem Falle ihre Kreditverträge mit hohen Zinskosten mit vorzeitiger Kündigung kündigen und bei der Refinanzierung vom günstigen Zinssatz auskommen. Darüber hinaus können ungerechtfertigte Verarbeitungsgebühren von den Kreditinstituten zurückgefordert werden. Bei Investitionen, die aufgrund einer falschen Vermögensberatung gesperrt wurden, ergibt sich darüber hinaus die Problematik einer verfrühten Kreditkündigung, z.B. durch einen Rücktritt.
Der BGH hebt auch die Bearbeitungsentgelte für Unternehmenskredite auf
Für deutsche Kreditinstitute ist es ein Schlag ins Gesicht: Nach einem Beschluss des Obersten Gerichts haben Institutionen zu Recht fälschlicherweise höhere Entgelte für Firmenkundenkredite erhoben. Nun sind sie von Rückrufaktionen bedroht. Bei der Kreditvergabe dürfen die Kreditinstitute keine Bearbeitungsgebühren von Unternehmern und Unternehmen erheben. So haben die Karlsruheer Juroren ihre Prinzipien eines bahnbrechenden Verbraucherkrediturteils 2014 auf die Wirtschaft überführt.
Damit müssen die Institutionen ihre Finanzaufwendungen in der Folgezeit ausschließlich durch Darlehenszinsen absichern. Nach der neuen Verordnung trifft für die Entrepreneure nichts anderes zu: Es ist nicht klar, warum sie weniger Schutz vor einer unilateralen Macht der Kreditinstitute benötigen als Privatpersonen (Az. II ZR 233/16 et al.). Vom Grundurteil profitiert nicht nur der unternehmerische Charakter, der in der Folgezeit einen Kredit aufnimmt.
Sofern die Forderungen nicht verjähren, können bereits bezahlte Bearbeitungsgebühren auch von der betreffenden Bank zurückverlangt werden. Dies betrifft bis zum Ende des Geschäftsjahres in jedem Falle die im Jahr 2014 oder später erhobenen Entgelte. Inwieweit solche Reklamationen die Kreditinstitute beeinträchtigen können, ließ sich zunächst nicht abschätzen. Dies hing nach Angaben des Verbandes deutscher Kreditinstitute davon ab, "inwieweit und in welcher Weise Bearbeitungsgebühren je nach Bank erhoben werden".
Im Jahr 2016 hoben die Juroren auch eine Abgabe auf, die Bausparkunden für die Inanspruchnahme ihres Darlehens entrichten mussten. In diesem Zusammenhang ist es denkbar, dass die Kreditinstitute bei den Bearbeitungsgebühren bereits zurückhaltender geworden sind. Von den Anwälten der betreffenden Kreditinstitute wurde geltend gemacht, dass die Prüfung der Bonität von Krediten dieser Größe viel mehr Mühe erfordern würde.
Darüber hinaus wirkte sich die gezahlte Vergütung positiv auf die Steuerbelastung der Unternehmen aus. Aber die Jury ließ das nicht zählen: Auch wenn ein versierter Entrepreneur die Gesamtlast besser einschätzen kann, ist die Vergütung nicht zweckmäßiger.
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