Guthaben widerrufen: Berliner Berufungsgericht räumt falsche Widerrufsbelehrungen der DKB Bank ein
Bei der DKB (Deutsche Kreditinstitute AG) mit Sitz in Berlin wurde in einem Leihvertrag aus dem Jahr 2008 eine falsche widerrufliche Belehrung angegeben. Mit Beschluss vom 21. Januar 2014 (24 U 169/13) hat das Berliner Berufungsgericht bestätigt, dass die Forderung eines Verbrauchers nach Widerruf des Kreditvertrages bestätigt und bestätigt wurde. Mit dem Beschluss des Berliner Berufungsgerichts wird der Leihvertrag nun aufgehoben.
Das Kreditinstitut empfängt jedoch nur die Marktzinsen und nicht die im Kreditvertrag eingeräumten Zinssätze. Der Widerruf hat sich für die Kreditnehmerin gelohnt: Unter dem Strich hat sie einen fünfstelligen Betrag erspart. Die Widerrufserklärung der DKB aus dem Jahr 2008 war im Einzelfall vom Berliner Oberlandesgericht für unrichtig befunden worden, da sie den Hinweis beinhaltete, dass die Frist "frühestens" mit dem Eingang der Widerrufserklärung beginnt.
Dieser Wortlaut ist für den Konsument nicht klar, da das Stichwort "frühestens" darauf hindeutet, dass die Rücktrittsfrist auch zu einem anderen Zeitpunkt begonnen werden kann, was für den Darlehensnehmer nicht erkennbar ist. Aufgrund dieser falschen Kündigungsanweisung wurde die Kündigungsfrist nicht in Kraft gesetzt und der Kredit konnte auch noch Jahre nach Vertragsabschluss gekündigt werden.
Dabei ist davon auszugehen, dass die DKB die falschen Kündigungsanweisungen auch in anderen Kreditverträgen angewendet hat. Laut Studien der Konsumentenzentrale Hamburg haben die Kreditinstitute und Verbundunternehmen für rund 90 Prozentpunkte der vergebenen Darlehen zur Finanzierung von Immobilien, die nicht den rechtlichen Vorgaben entsprechen, Kündigungsanweisungen eingesetzt. Kreditverträge mit falschen Widerrufsanweisungen können in der Regelfall ohne vorzeitige Rückzahlungsstrafe gekündigt werden.
Die DKB - Falsche Widerrufserklärung..... Mit Beschluss vom 23. Mai 2014 (24 U 169/13) hat das Berliner Berufungsgericht bestätigt, dass die von der Deutschen Kreditinstitute AG (DKB) in einem Kreditvertrag 2008 verwendeten Widerrufsbelehrungen falsch sind. Die Kündigung des Kreditvertrages durch den Kläger war damit gelungen. Bei vielen Immobilientransaktionen wurde jedoch eine falsche Widerrufsanweisung angewendet.
Die betreffenden Aufträge können gekündigt werden. Rücknahme von Immobilienkrediten...... Diejenigen, die jetzt ein Eigenheim aufbauen oder erwerben wollen, können sich darüber glücklich schätzen, aber diejenigen, die vor Jahren einen Kredit zur Finanzierung von Immobilien aufnahmen, sind verärgert über ihren viel höheren Zinsniveau. Mit einem neuen Gesetzentwurf vom 20. Mai 2016 soll das "Ende" des Widerrufsjokers erreicht werden und damit verhindern, dass mehrere tausend Kreditnehmer aufgrund von falschen Widerrufsanweisungen tatsächlich "für immer" widerrufbare Aufträge aufkündigen.
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