Mit dem Stichtag 31. Dezember 2010 gibt es eine neue Basis für die Vergabe von Krediten an Konsumenten. Mit der von der EU-Kommission initiierten EU-Richtlinie 2008/48/EG über Konsumentenkreditverträge verfolgt die EU-Kommission das Bestreben, eine transparentere Gestaltung der Produkte durch die Kreditgeber zu erreichen und zugleich einen verbesserten Verbraucherschutz zu ermöglichen. Mit einem einheitlichen Formular können Schuldner nun unterschiedliche Offerten leichter auswerten.
Die Musterblätter müssen neben dem Darlehensnettobetrag auch den gesamten Darlehensbetrag, den Darlehenszins und den effektiven Jahreszinssatz sowie die Vertragsdauer und Auszahlungsbedingungen enthalten. Außerdem muss der Konsument auch über die Konsequenzen einer Nichtzahlung aufklärt werden. Bei der Bewerbung von Credits sind besondere Regeln für die Bewerbung zu beachten. Wenn für ein Darlehensangebot geworben wird, müssen dem Konsumenten die folgenden Informationen vorgelegt werden:
Kreditgeber können ihre Angebote nicht mehr mit unrealistisch niedrigen Zinsen beworben, so dass die Konsumenten besser vor so genannten "Köder- und Wechselangeboten" abgesichert sind. Der Kunde muss ein aussagekräftiges Beispiel auf der Grundlage des effektiven Jahreszinses erhalten, der zumindest zwei Dritteln der aus der Anzeige resultierenden Aufträge entspricht. Welche Darlehen sind durch die EU-VKR abgedeckt?
Für Konsumentenkredite (z.B. Privatkredite, Autokredite usw.) über 200 EUR sowie für Kontokorrentkredite und tolerierte Kontokorrentkredite gilt das Regelwerk der neuen Verbraucherkredit-Richtlinie. Alle bis zum Stichtag 2010 abgeschlossenen Darlehen unterliegen den Bestimmungen des vorherigen Gesetzes.
DKB: Für Bestandskunden, die ein "DKB Cash"-Girokonto haben und als Vermögenskunde eingestuft sind, besteht ein Zinsabschlag von 0,20 Prozentpunkten auf den Jahresprozentsatz. Daraus resultiert ein fester Sollzinssatz von 3,24% p.a. und ein Jahreseffektivzinssatz von 3,29% p.a. Für den Erhalt des unterschiedlichen Zinssatzes muss das Darlehen im Online-Banking beantrag.
Mit dieser Wahl sind Fahrten nur bis zu einem Fahrpreis von 500 EUR abgesichert. Bei nur 0,83 EUR monatlicher Mehrausgabe sind Sie bei jeder Fahrt bis zu einem Fahrpreis von 1.000 EUR pro Monat abgesichert. Es wird daher empfohlen, zur Vermeidung von Unterversicherungen das Reisepreisniveau von mind. 1.000 EUR abzuschließen. Im Falle einer Unterdeckung werden z.B. Reiserücktrittskosten oder Reiseunterbrechungen nicht in voller Höhe ersetzt. nicht empfohlen!
Mit dieser Wahl sind Fahrten nur bis zu einem Fahrpreis von 1.000 inbegriffen. Bei nur 0,83 EUR monatlicher Mehrausgabe sind Sie bei jeder Fahrt bis zu einem Fahrpreis von 2.000 EUR pro Monat abgesichert. Es wird daher empfohlen, zur Vermeidung von Unterversicherungen das Reisepreisniveau von mind. 2.000 EUR abzuschließen. Im Falle einer Unterdeckung würden Aufwendungen wie Stornierung oder Unterbrechung der Fahrt nicht in voller Höhe ersetzt werden.
Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: [email protected] Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum